Wie wird das Strafmaß berechnet?

9 Antworten

Guten Tag!

Als Beschuldigter ist Ihr Neffe nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Ausnahme betrifft die Pflichtangaben wie Name, Geburtsdatum. Die Berufstätigkeit gehört nicht dazu. Hierzu kann er somit schweigen, um sich selbst nicht zu belasten.

Wird eine Geldstrafe verhängt, berechnet sich das Strafmaß, sprich die Höhe der Geldstrafe, nach dem Einkommen. Danach beträgt ein Tagessatz 1/30tel des Nettoeinkommens.

Beispiel: Nettobetrag = 1200€ geteilt durch 30 ergibt 40€. 40€ ist somit der Tagessatz. Wie viele Tagessätze verhängt werden, entscheidet der Richter.

Zum Einkommen muss man ebenfalls nichts sagen. In solchen Fällen wir das Einkommen vom Gericht geschätzt.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


Heavencloud190 
Fragesteller
 17.05.2024, 10:59

Vielen Dank für die Antwort werde ich weitergeben. Viele hier haben die Ansicht das er lügen will, was er natürlich nicht macht - mich hat es nur aus Interesse interessiert wie der Tagessatz berechnet wird. Aber es muss doch einen Indikator geben wie das geschätzt wird, auch in Berufen gibt es Verdienstunterschiede von 1.000 - 2.000,-€. Da muss man doch immer individuell auf das Konto schauen?

0
ChaosLeopard  17.05.2024, 11:09
@Heavencloud190

Das Konto braucht man nicht unbedingt. Solche Informationen kann man aus den Umständen herleiten (Beispiel: Auto des Beschuldigter, Handy oder man findet die Person bei Google und den praktizierten Beruf). Anhand dieser Merkmale erfolgt eine Schätzung des Einkommens.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

0

Er sollte erst mal keine Angaben zum Tatvorwurf machen.
Im schlimmsten Fall kommt es zur einer Gerichtsverhandlung wo er eine Geldstrafe bekommen wird. Mit Glück wird nur ein Strafbefehl ohne Verhandlung erlassen mit der Auflage einer Zahlung.
Die Höhe wird meistens nach dem Wert des Diebesgutes, des Einkommens und der eventuellen Vorstrafen berechnet.
Ich denke mal nicht das er unter 500€ davon kommt.
Meine Frau war damals so doof und hat auch geklaut, zu dem Zeitpunkt hat sie noch Hartz4 empfangen und der Wert des Diebesgutes lag bei knapp 100€ und sie war Ersttäterin. Es wurde ein Strafbefehl erlassen und sie musste 800€ zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – War leider selbst oft angeklagt

SaVer79  17.05.2024, 09:41

Die Höhe des Tagessatzes ist nie abhängig vom Wert des Diebesgutes sondern ausschließlich von der Höhe des Einkommens

4

Im Zweifel wird für die Berechnung des Tagessatzes ein aktueller Einkommensnachweis gefordert

als Gutverdiener einen schlecht bezahlten Beruf angeben wenn es nicht geprüft wird?

Klar. Die glauben bestimmt, dass er vom Zeitungaustragen lebt und verlangen keinerlei Nachweise....

Ironie aus.

Man sollte keinesfalls vorsätzlich falsche Angaben machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Heavencloud190 
Fragesteller
 17.05.2024, 11:00

Niemand hat vor zu lügen oder ähnliches, *mir* ging es nur darum zu verstehen wie das Prinzip funktioniert. Ich habe oft gelesen das geschätzt wird, aber das ist ja sehr ungenau.

0