Es landet trotzdem in der Akte mit dem Zusatz "Unterschrift verweigert", evtl. noch eine Erklärung warum. Genauso wie dann deine schriftliche Stellungnahme dort landet.
Abschaffung des Zeugnisverweigerungrechts für Verlobte. Man glaubt es nicht, wie viele Spontanverlobungen es in Strafprozessen gibt.... Zumindest fände ich, dass es irgendeine Art von Nachweis (Anzeige, Famileinfeir etc.) zeitlich vor der Straftat dafür geben müsste - so lädt das zum Missbrauch geradezu ein.
Ich würde mir da nicht so den Kopf machen, die Menschen sind einfach verschieden. Mir ist in der Schule alles zugeflogen, ich brauchte nie viel lernen. Meine Schwester hatte es dagegen schwer, sie hatte trotz Lernen auch meistens nur 3en, ich fast nur 1en. Daür hat es bei ihr in de Ausbildung klick gemacht, praktische Anwendungen lagen ihr eben viel mehr. Sie hat dann nach der Ausbildung noch die Fachoberschule gemacht und arbeitet heute in der Personalabteilung eines Großunternehmens.
Ich hatte dagegen dann beim Studium totale Probleme, als Themen kamen die mir nicht mehr zuflogen, da ich gar nicht wusste, wie man eignetlich lernt.
Verboten ist es nur mit unter 14jährigen. Insofern musst du da ncihts machen.
Mein Frauenarzt hatte wohl auch mal derartigen Ärger. Eine Zeitlang war dann bei jeder Untersuchung eine Sprechstundenhilfe oder Ärztin in Ausbildung dabei. Ich wollte das nicht, dafür musste ich unterschreiben. Inzwischen ist das wohl eher die Ausnahme, also die Patientinnen vertrauen ihm offenbar, aber fallls eine Probleme damit hat, kann sicher immer eine Schwester dabei sein.
Dazu müsste man vielleicht auch wissen, nach welchem § es eingestellt wurde (vorläufig, endgültig, Auflagen...)
Und verbindlich kann natürlich nur die Staatsanwaltschaft etwas dazu sagen - bzw. das Gericht. Die Aufforderung, sich einen Pflichtverteidiger zu suchen (per Beschluss kommt dann erst die Zuweisung) dürfte vom Gericht kommen.
Kann man auf den Seiten der jeweiligen Haftanstalten einiges zu finden, z.B.
https://www.berlin.de/justizvollzug/anstalten/jugendstrafanstalt-berlin/erste-informationen/
Okay, ich kenne es nur so, dass im Haftprüfungstermin direkt entschieden wird. Aber welche Entscheidung auch immer der Richter trifft, der Beschluss müsste ihm zugestellt werden.
Übrigens müsste er doch auch einen Anwalt haben, der sollte ihm solche Fragen beantworten können.
Genau genommen sind es Auflagen oder Weisungen, aber sie werden vom Gericht verhängt.
Die Strafe kommt nicht vom Gerichtsvollzieher, sonder von einem Gericht und er ist nur beauftragt, sie einzutreiben. Und wenn sie nicht bezahlt wird, kann es u.a. eine Kontopfändung geben. Ach ja, bei Geldstrafen gilt auch nicht die übliche Freigrenze.
Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen, höchstens einen Strafantrag, wenn es ein Antragsdelikt ist. Ansonsten ermittelt die Polizei von Amts wegen.
Ich lese sie auch nur, wenn es um wichtige Sachen geht.
Allerdings soll es mal eine britische Firma gegeben haben, die mitten in die AGBs geschrieben haben, jeder, der sich bei ihnen meldet, bekommt ...Pfund (also ein größerer Betrag). Und es hat wohl tatsächlich 4 Jahre gedauert, bis sich der erste gemeldet hat...
Also vielleicht sollte man doch öfter mal reinschauen.
Du solltest auf jeden Fall die Pauschale hinterfragen. Ich kenne zB Pauschalen für Kommunikation aus Anwaltsrechnungen (also es wird nicht jeder Anruf und jede Briefmarke einzeln abgerechnet), aber dann kann man nicht noch alle Posten (Anfahrt, Material, Arbeitsstunden) einzeln in Rechnung stellen. Entweder oder würde ich sagen.
Nun ja, dafür zahlen die Fußballfans und die Liebhaber von rote Rosen und co. auch dafür, dass ich weiterhin schöne Naturfilme und Dokumentationen sehen kann. also kann ich damit leben.
Hm, ich kenne es nur so, dass die Eltern das Bußgeld erhalten, wenn die Kinder nicht zur Schule gehen. Da das an dich gerichtet ist, würde ich auf die Antwort von Answer1234567 verweisen. Bei Minderjährigen wird meist schon von der Bußgeldbehörde die Verhängung von Arbeitsstunden beim Gericht beantragt, ansonsten kann das aber auch auf deinen Wunsch geschehen.
Es wird maximal eine Geldstrafe werden, vermutlich per Strafbefehl (also ohne Gerichtsverhandlung).
Eventuell wird das Verfahren auch eingestellt. Wenn er eine Einladung der Polizei erhält zur Vernehmung, kann er dort hingehen und erklären, wie es dazu kam und dass er das garantiert nie wieder macht, Wenn das die Staatsanwaltschaft überzeugt, kann es bei einem Ersttäter und geringem Wert durchaus eine Einstellung geben. (Er muss natürlich nicht zur Polizei, falls das hier gleich wieder jemand bemerkt, senkt aber m.E. die Chance einer Einstellung. )
Einen Anwalt braucht er dafür nicht wirklich, auch wenn das teilweise immer wieder empfohlen wird, den müsste er selbst bezahlen und das lohnt wegen so einer geringen Summe nicht.
entschuldige bitte, woher sollen wir hier denn wissen, ob es vielleicht einen Haftbefehl gegen dich gibt? Wir kennen weder den Wortlaut des Urteils noch des Bewährungsbeschlusses noch wissen wir wie die Bewährung bisher verlaufen ist etc. Diese Frage könnte dir erschöpfend nur die zuständige Staatsanwaltschaft beantworten.
Nein, mit Verkündung des Urteils steht dieses fest und wird nicht mehr geändert. Sollte bei der Verkündung ein Fehler unterlaufen sein, muss das später offiziell durch Beschluss korrigiert werden.
Was bei Sozialstunden später "dazukommen" kann, ist ein sogenannter "Beugearrest", wenn die Stunden nicht abgeleistet werden, aber auch darüber müsste der Angeklagte mündlich belehrt worden sein.
Wenn sie Hinweise hatten, dass die gesuchte Person sich bei dir aufhalten soll, dürfen sie auch nach ihr suchen. Dazu muss die Person nicht dort gemeldet sein.
Ohne Durchsuchungsbeschluss ist es zulässig bei "Gefahr im Verzug".
Du willst sie verklagen wegen des Schadens oder weil du den Vorgang für nicht rechtens hältst?
Wenn er es dem Gericht meldet und dieses die Verstöße für relevant hält, wirst du Post bekommen. Entweder wird über einen Bewährungswiderruf nachgedacht oder über eine Verlängerung der Bewährungszeit - auf jeden Fall erhältst du die Möglichkeit, dich dazu zu äußern.
Wie lange das dauert kommt u.a. darauf an, wie überlastet die Gerichte sind. Und von wegen "meine Bewährung dauert bis zum 07.06" - deine Bewährung ist erst vorbei, wenn du es schriftlich hast, dass die Strafe erlassen wurde. Solange da z.B. Ermittlungen zu einer neuen Straftat laufen, wird nichts erlassen, das kann ggf. Jahre dauern.