Wie viele Minuten schneller ist ein Rettungswagen mit Sonderrechten als ohne ?

7 Antworten

Ich kann dir leider nicht mehr sagen, wo. Aber ich habe mal einen Artikel gelesen, in dem ermittelt wurde dass durch die Sonderrechte auf reinen Landstraßen weniger als 30 Sek. pro Kilometer Fahrstrecke gespart werden. In dichtem Stadtverkehr können das aber wohl 2-3 Minuten je Kilometer Fahrstrecke sein.

weil die Eintreffzeit ja am besten unter 10 Minuten gehalten werden soll

"Soll" ;) Da gibt es wahrscheinlich auch ein Angabe, bis zu welchem Grad das der Fall sein soll. Also, ob es z.B: in 95% der Fälle so gehen soll. Das heißt dann nämlich im Umkehrschluss, dass die restlichen 5% auch länger dauern dürfen.

Auch mit Sonderechten muss ein RTW angemessen fahren. In der aktuellen Rechtsprechung ist es so das eine 50%ige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als "angemessen" gilt. Sprich wird ein Einsatzfahrzeug mit mehr als zugelassen +50% geblitzt zahlt der Fahrer eine Strafe.

Wenn man Rettungsdienstpläne macht oder auch Brandschutzbedarfspläne so wird als Zeit-Ansatz für die Berechnung der Hilfsfrist in der Regel die Zeit genommen welche ein PKW, auch ohne Sonderrechte, braucht.

Es gibt nur wenige Bundesländer wo eine Hilfsfrist unter 10 Min. gefordert wird. In der Regel sind das die BL bei denen die Einhaltung der Hilfsfrist unterdurchschnittlich, weil quasi nicht einzuhalten, ist.

Deine 13 Minuten sind ein relativ guter Wert.

Spannend wird es wenn sich die Leute durchsetzen welche in Städten grundsätzlich 30 km/h fordern. Da wo der RTW oder die Feuerwehr heute in 12 Minuten ist, wird sie dann 20 Minuten brauchen. Mal sehen ob die 30 km/h dann doch so vielen Leuten das Leben retten, das es die aufwiegt welche sterben weil die Rettung zu spät kommt. Einige Städte werden ganz schön blöd aus der Wäsche schauen wen sie merken das sie neue Feuer- und Rettungswachen bauen müssen weil die Hilfsfrist in vielen Stadteilen nicht mehr eingehalten werden kann.


iwaniwanowitsch  15.12.2021, 17:03
In der aktuellen Rechtsprechung ist es so das eine 50%ige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als "angemessen" gilt. Sprich wird ein Einsatzfahrzeug mit mehr als zugelassen +50% geblitzt zahlt der Fahrer eine Strafe.

Hast du zu der Aussage eine Quelle?

1
RedPanther  15.12.2021, 17:21
Sprich wird ein Einsatzfahrzeug mit mehr als zugelassen +50% geblitzt zahlt der Fahrer eine Strafe.

Oje. Dann hätte ich auf der einen Ortsdurchgangsstraße (breite Bundesstraße, fast keine Einmündungen), die aus Lärmschutzgründen auf Tempo 30 reduziert wurde, aber sehr viele Tickets einsammeln müssen. Da bin ich ständig mit 60 oder (nachts) 70 über den Blitzer gefahren, weil die Straße bei wenig Verkehr allemal übersichtlich genug dafür ist.

Mein letzter Stand ist, dass sich allein aus der Geschwindigkeit keine grobe Fahrlässigkeit konstruieren lässt, sondern die konkrete Verkehrssituation oder konkrete Ereignisse (z.B. Beinaheunfälle) betrachtet werden muss.

Ich würde mich also auch auch für die "aktuelle Rechtsprechung" interessieren.

Spannend wird es wenn sich die Leute durchsetzen welche in Städten grundsätzlich 30 km/h fordern. Da wo der RTW oder die Feuerwehr heute in 12 Minuten ist, wird sie dann 20 Minuten brauchen.

Das sehe ich entspannt. Die Straßen werden durch das niedrigere Tempolimit ja nicht schmaler und unübersichtlicher. Hat also auf die vertretbare Geschwindigkeit bei Sonderrechtsfahrt keinen direkten Einfluss. Vielleicht funktioniert ja sogar das mit der "grünen Welle" bei geringerer Grundgeschwindigkeit besser, sodass es weniger Stau gibt und wir unterm Strich sogar besser durchkommen.

2
Nomex64  15.12.2021, 18:19
@RedPanther
Ich würde mich also auch auch für die "aktuelle Rechtsprechung" interessieren.

Dazu kann ich dir auf die Schnelle nichts handfestes liefern. Allerdings wenn ich mich mit Prof. Dieter Müller dazu austausche ist das eigentlich immer Konsens. An Ende kommt es ohnehin darauf an wie das Gericht im Einzelfall entscheidet.

Was das Tempo 30 betrifft sehe ich das nicht so entspannt. Ob die Straßen so breit und übersichtlich bleiben wie bisher bleibt abzuwarten, die Radwege werden schon wegen der Lastenräder breiter werden müssen. In einigen Städten wurde damit ja schon begonnen. Auch stellt sich die Frage ob bei Tempo 30 die Vorfahrtsstraßen so beibehalten werden oder ob dann eher Rechts-vor-Links gilt. Letzteres könnte jedenfalls spannend werden.

0
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Das kann man pauschal so nicht sagen, da es auf viele Faktoren ankommt. Die sogenannte Hilfsfrist, also die Zeitspanne zwischen Alarmierung und dem Eintreffen am Notfallort, ist landesrechtlich im Rettungsdienstgesetz (RDG) des jeweiligen Bundeslandes geregelt und beträgt je nach Land zwischen 8 und maximal 15 Minuten, sie muss in 95% der Fälle eingehalten werden. Es kommt natürlich wie eingangs erwähnt auf mehrere Faktoren an, Google Maps gibt natürlich nur einen Durchschnittswert an. Im Ergebnis kommt es darauf an, wie die Verkehrslage ist (Straßen leer oder Berufsverkehr), ob sich auf der Strecke eine Baustelle befindet und dementsprechend dort natürlich das Ausweichen und Platz schaffen für die anderen Verkehrsteilnehmer schwierig ist, ob der Rettungswagen die grüne oder rote Welle an den Ampelkreuzungen erwischt, da man auch mit Sonderrechten nicht unbedacht bei Rot über Ampelkreuzungen fahren kann und darf, man hat bei Sonderrechtsfahrten stets die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beachten (§35 Absatz 8 StVO). Dementsprechend, reicht die Zeitspnanne im Einzelfall von unter 5 Minuten bis im Extremfall gar Überschreitung der 13 Minuten, wenn andere Verkehrsteilnehmer den Rettungswagen z.B. in einem Baustellenbereich "einkeilen" und er dann minutenlang nicht mehr von der Stelle kommt.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

1 bis 3 Minuten eher, das hängt von sooo vielen Faktoren ab.

Am "liebsten" ist uns, wenn man dann die Hausnummer nicht findet, weil sie nachts nicht beleuchtet ist und man 5 x daran vorbei fährt, weil auch keiner auf der Straße steht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In der Stadt sind die sicher deutlich schneller als 13min da.

Am Land eher nicht. Die 10min sind übrigens nur ein Richtwert, das schafft am Land man das meist nicht.


iwaniwanowitsch  15.12.2021, 17:05

Ein "Richtwert" ist die Hilfsfrist nicht, sondern eine gesetzlich verankerte Regel. Wenn die Hilfsfrist nicht erreicht wird, muss auch AUF dem Land im nächsten Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan nachgesteuert werden.

1