Themenspecial 02. April 2020
Abgesagte Großveranstaltungen
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Wie verhält es sich, wenn man eine Dauerkarte für einen Fußballzweitligaverein hat?

2 Antworten

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Wenn eine Veranstaltung ausfällt, hast Du als Verbraucher Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Bei Dauerkarten ist das schwieriger zu beurteilen. Wir vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland sind der Auffassung, dass Besitzer einer Dauerkarte Anspruch auf anteilige Erstattung des Dauerkartenpreises haben, wenn Spiele nicht stattfinden. Du solltest vom Fußballverein daher anteilig den Preis für die nicht ausgetragenen Spiele zurückverlangen. Am besten per E-Mail, um einen Nachweis zu haben.

Mehr Infos hier: https://www.evz.de/einkaufen-internet/abgesagte-events-durch-coronavirus.html

Ich würde denen einfach mal eine Email schicken.