Wie schreibt man einen Brief an Jobcenter für Erstausstattung der neue Wohnung?

4 Antworten

Der formlose Antrag würde sich aber nur dann lohnen, wenn es deine erste eigene Wohnung und keine neue Wohnung wäre, denn in der Regel stünde einem eine Erstausstattung nur bei der ersten eigenen Wohnung zu, oder z.B. nach einer Trennung vom Partner, wenn einem dann noch etwas fehlen würde, ansonsten würde es sich um eine Ersatzbeschaffung handeln.

Diese muss man aus seinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.Einkommen selber ansparen, bei Bedarf könnte man dann ein zinsloses Darlehen beantragen.

Man muss da nicht viel schreiben, Antrag auf Erstausstattung und wenn schon vorhanden die BG - Nummer würden da ggf.schon ausreichen, man könnte zwar noch dazu schreiben was man alles benötigt, aber in der Regel wird das dann durch Besichtigung der Wohnung eh geprüft.

nun es handelt sich hier ganz klassisch um eine Forderung. Daher solltest du als aller erstes die goldene Regel: "Wer f....ordern will, muss freundlich sein" beachten.

Du solltest auf jeden fall sehen, dass der Absender klar erkennbar ist. Schau dir mal son paar Briefe an wegen dem Schriftfeld.

idealerweise, ich gehe davon aus, du hast einen Ansprechpartner, sprichst du ihn an

das sähe dann wie folgt aus: bei der Adresse

Jobcenter

Beispielstraße 13

45678 Musterstadt

z.Hd. Fr. Müller

vor der Anrede solltest du noch einen Betreff einfügen, so wie man das bei der Email macht:

hier würde ich so was schreiben wie:

"Antrag auf Erstaustattung für die neue Wohung, BG Nr: 12348...."

dann kommen die Anrede und der Inhalt des Briefes, ich schreibe das jetzt einmal als beispiel:

Sehr geherte Frau Müller,
für meine neue Wohnung in der Vorlagengasse 17, 45678 Musterstadt benötige ich ein Bett, eine Waschmaschine, einen Kleiderschrank und einen Esstisch samt zwei Stühlen.
Ich bitte die Angelegenheit zeitnahe zu prüfen und mir entsprechend Bescheid zu geben.
mit freundlichen grüßen, Julian Schneider

(alle namen und Adressen sind frei erfunden)

lg, Anna


Agamemnon712  25.12.2019, 07:48

Den Betreff hatte ich vergessen. Eine Antragstellung funktioniert aber auch ohne. Es muß nur die Intention des Absenders erkennbar sein.

Einen Ansprechpartner muß man nicht unbedingt nennen, da der Antrag an die Behörde als solches gerichtet ist.

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<Absender inkl. BG-Nummer>

<2 Leerzeilen>

An das Jobcenter XY

<2 Leerzeilen>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Erstausstattung für meine neue Wohnung, <Adresse>.

Folgende Gegenstände fehlen mir und waren auch zuvor nicht in meinem Besitz:

<Auflistung>

Mit freundlichem Gruß

<Unterschrift>

<Vor- und Nachnahme gedruckt>

Nur als Vorschlag!


Peppie85  25.12.2019, 07:34

der vorschlag ist generell gut, nur gehört die BG nummer nicht in den Absender, so dass sie nicht gleich in falsche hände geraten kann...

lg, Anna

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Agamemnon712  25.12.2019, 07:44
@Peppie85

Was bedeutet "in die falschen Hände"? Die Sachbearbeiter vom Jobcenter müssen die Zuschrift doch zuordnen können. Ich dachte mir, daß dies am einfachsten über die Nummer der Bedarfsgemeinschaft geht.

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Peppie85  25.12.2019, 07:48
@Agamemnon712

das ist richtig, in der Poststelle wird der Brief ja auch aufgemacht. dem entsprechend kann man z.B. in der Betreffzeile etwas entnehmen. abgesehen davon muss ja auch ggf. geprüft werden, in welche abteilung der breif kommt.

steht die BG nummer außen auf dem Brief (beim Absender) dann kann sie auf dem weg den der brief nimmt, diese nummer jeder lesen, der ihn in die hand bekommt.

lg, Anna

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Agamemnon712  25.12.2019, 07:51
@Peppie85

BG-Nummer außen hatte ich auch nicht vorgesehen. Mein Vorschlag war der grobe Entwurf für einen Formbrief, der in einem Umschlag DIN lang mit Sichtfenster verschickt wird. Da gehört dann noch eine kleiner gedruckte Absenderzeile rein. Selbstverständlich ohne BG-Nummer.

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Wenn du eine "alte" Wohnung hast, musst du erst mal erklären, warum du in der "neuen" neue Möbel brauchst. Und auch ohne "eigene"Wohnung musst du nachweisen, dass dein Bedarf nicht anderweitig gedeckt wird (Mietvertrag, aus dem ersichtlich ist, dass die neue Wohnung unmöbliert ist, Erklärung, warum du von deiner bisherigen "Unterkunft" nichts mitnehmen kannst usw.)

Grundsätzlich ist es meistens sehr viel effektiver, persönlich vorzusprechen, einen Begleiter als Zeugen mitzunehmen und ganz detailliert vorzutragen, was man möchte. Eine kleine Recherche, was einem zusteht und was nicht, sollte man ebenfalls vorher betreiben, damit man sich nicht mit völlig überzogenen Wünschen zum Narren macht und nötige Unterlagen gleich mitbringen kann.