Wie lange braucht ein Amt, um einen Brief zu bearbeiten?

3 Antworten

Bei uns heisst die Frist "Vorlagenerledigungsdatum", diese Frist beträgt 14 Tage.

Bis dahin ist das Schreiben gelesen und bei Bedarf in irgendeiner Form beantwortet...und wenn es eine kurze Zwischennachricht ist.

Wenn mit bearbeiten gemeint ist, dass ein Antrag abschließend fertig entschieden ist...DAS kann man im Vorfeld nie sagen.

Wenn ich 3x in Folge den Einkommenssteuerbescheid von Anno Knips anfordere und der Antragsteller mir erst seine Lohnsteuerbescheinigung schickt, dann die DÜVO-Meldung an die Rentenversicherung und dann einen Stapel Kontoauszüge mit seinen Einnahmen in dem jahr... dann KANN der Antrag entweder nicht abschließend entschiedne werden oder...er wird dann wegen fehlender Mitwirkung (§ 60 SGB 1) abgelehnt.

Also das ist immer unterschiedlich. Manche werden sogar gar nicht beantwortet. Da ist der Mitarbeiter krank/Urlaub oder nicht fähig.

Bei uns hieß es immer, innerhalb 4 Wochen mindestens einen Brief als "Zwischenbescheid", so "ihre Anfrage ist eingegangen, es fehlen noch Unterlagen wie ...... oder "ihre Anfrage ist eingegangen, wegen Krankheit/Urlaub verzögert sich die Bearbeitung. Wir kommen zu gegebener Zeit darauf zurück und bitten um Verständnis."

Es kommt definitiv darauf an, welches Amt es ist.

Wenn es ein Be_Amt_er ist, kann es durchaus länger dauern.
Dafür ist die Antwort jedoch fachlich korrekt.
Das Besoldungsamt antwortet am schnellsten, sofern du Anspruch darauf hast.

Ohne Scherz:
In der Regel sind 14 Tage Bearbeitungszeitraum angedacht.