Wie läuft eine Gewerbeanmeldung ab?

3 Antworten

Hallo Justin,

Du hast ein Einzelunternehmen gegründet und dieses heißt: Vorname Nachname Tätigkeit.

Was Du dringend tun musst ist auf Elster den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen und ans Finanzamt schicken. Du bekommst nix per Post mehr seit ein paar Jahren und musst selbst den Fragebogen einreichen. Bei dem Fragebogen kannst du, (falls Du das Vorhast) auch die Kleinunternehmerregelung beantragen.

Hier mein sonstiger Standardtext:

Dein Einzelunternehmen kannst Du beim Gewerbeamt anmelden.

Anschließend musst Du für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, das geht über die Elster Webseite. Hierbei kannst Du auch die "Kleinunternehmerregelung" beantragen wenn Du unter 22.000 EUR Umsatz bleibst. Dann darfst Du alle Deine Belege und Rechnungen ohne Umsatzsteuer buchen.

Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit, der darf aber nicht Nein sagen, solange Du nicht übermüdet zur Arbeit kommst oder in Konkurrenz gehst.

Es ist sehr empfehlenswert, ein Gewerbliches Konto zu eröffnen, auch wenn es keine Pflicht ist, bei Einzelunternehmen / GbRs.

Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr arbeitest und verdienst, als im Angestelltenverhältnis. Solange Du eindeutig mehr als Angestellter weiter arbeitest, bleibt alles unverändert.

Nach der Gründung melden sich bei Dir ggf. noch die IHK (oder HWK), die GEZ, die Berufsgenossenschaft, wo Du Dich ggf. dann anmelden musst.

Als Einzelunternehmer oder GbR bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen, das beinhaltet eine Liste mit allen Deinen Einnahmen und allen Ausgaben. Das kann man theoretisch sogar in einem guten Excel Sheet machen. Schöner und Professioneller ist aber eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder Lexware.

Beachte, dass Du rechtskonforme Rechnungen (oder Quittungen) ausstellen musst: https://qonto.com/de/blog/business/rechnungsstellung/quittung-oder-rechnung-kleinunternehmer

Insbesondere wenn man keine Kleinunternehmerregelung hat, ist es mit einer Buchhaltungssoftware viel einfacher die Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt aus der Software ans Finanzamt zu senden.

Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden:

  • Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (kannst Du googeln)
  • Eine Umsatzsteuererklärung (entfällt ab 2024 für Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung)
  • Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage G (die den Gewinn aus der EÜR enthält)

Sehr geehrter Fragesteller!

Bei einem Einzelunternehmen ohne Eintragung im Handelsregister entspricht der Unternehmensname grundsätzlich dem Vor- und Nachnamen des Einzelunternehmers. Ein Fantasienamen müsste durch einen Inhaberhinweis ergänzt werden.

Üblicherweise fordert Sie das Finanzamt bereits wenige Tage nach der Gewerbeanmeldung dazu auf, mit Elster elektronisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln. Sie können dies auch unaufgefordert machen.

Erst, wenn dieser Fragebogen übermittelt und vom Finanzamt ausgewertet worden ist, wird eine Steuernummer vergeben.

Die Steuernummer ist Voraussetzung für die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern von Ihnen z.B. für den Verkauf auf Online-Marktplätzen benötigt. Die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann im Fragebogen beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 ich konnte mir also kein Name fürs Unternehmen aussuchen oder sonstiges.

Einen Firmennamen trägt ein Handelsunternehmen dann, wenn es unter diesem Namen im Handelsregister eingetragen ist.

Bei der Gewerbeanmeldung von Einzelunternehmen wird dein bürgerlicher Name (vollständiger Vor- und Zuname!) in deiner Anmeldung eingetragen. Dies ist automatisch die Geschäftsbezeichnung deines Unternehmens.

Abwandlungen wie Blumemfee - Berta Kuh sind natürlich zulässig.

Habe ihn dann gefragt wie es weiter geht und er meinte ich kann sofort anfangen und kriege in ein paar Tagen Post vom Finanzamt. 

Kannst du ja, das FA wird sich aber bei dir nicht melden.

Du musst gem §138 AO deine gewerbliche Tätigkeit innerhalb eines Monats anch Aufnahme des Gewerbe beim Finanzamt anmelden.

Dazu musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Ich kann aber noch nicht anfangen weil ich die steuernummern nicht habe und auch kein Name für mein Unternehmen das brauche ich für das was ich vor habe.

Auf die Rechnung setzt du den Vermerk das die StNr beantragt ist reichst diese nach erhalt nach.
Name siehe oben

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"