Wie kontrolliert das Arbeitsamt den Auslandsaufenthalt?

2 Antworten

Durch ein persönliches Vorsprechen in der örtlichen Stelle am ersten Tag NACH dem Auslandsaufenthalt. Alternativ derzeit (Corona) ein Anruf auf dem Festnetz. Wenn die ein Handy anrufen das sich im Ausland befindet, wird der Anruf nicht durchgestellt, daran merken die auch, dass man nciht in D ist.

Man bekommt übrigens keine "Strafanzeige" wegen des ungenehmigten Auslandsaufenthaltes, sondern ggf eine Sperre (AfA) bzw Sanktion (JC). Denn für die dauer des nicht (!) vorher genehmigten Auslandsaufenthaltes steht man der Stellenvermittlung nicht zur Verfügung,also liegen in der Zeit die Voraussetzungen für den Leistungsbezug nicht vor.

WENN das Amt/das JC einen auf dem Kieker hat, kann allerdings eine Strafanzeige wegen Sozialbetrugs erfolgen. Denn über die Erfordernis einer vorherigen Genehmigung wird man in den Broschüren aufgeklärt, die man bei Antragstellung erhält.

Hallo Du, nun die Antwort ist recht einfach, solltest Du unabgemeldet in einen nicht genehmigten Urlaub fahren und es passiert ( was gar nicht so selten vorkommt ) Dir dass Dich das Amt zu einer Stellenvermittlung einbestellt und Du erscheinst eben wegen Urlaubsabwesenheit nicht dann hast Du die Arschkarte. Es gibt da zwar keine Strafanzeige, aber Deine Bezüge werden entweder gekürzt oder für einige Zeit eingefroren. Aso immer überlegen was Du tust und was Dir wichtiger ist.

Lg.Bernhard