Wie kommt man auf die Warteliste für einen Studiengang und was darf bzw. kann man währenddessen machen?

7 Antworten

Man kommt nicht auf die Warteliste. Bei den üblichen Auswahlverfahren an deutschen staatlichen Hochschulen gibt es keine Wartezeiten nach Deinem Verständnis. Da wird kein Bewerber "auf Vorrat" in eine dauerhafte "Liste aufgenommen".

Bei zulassungsbeschränkten Studienangeboten werden im Falle eines Bewerberüberhanges (mehr Bewerber als planmäßig festgesetzte Studienplätze) Auswahlverfahren durchgeführt. Die zu vergebenden Studienplätze werden dabei in eine Qualifikationsquote und eine Wartezeitquote aufgeteilt. Die Bewerber werden für beide Quoten in jeweils eine Rangordnung gebracht, einmal auf der Notenrangliste und einmal auf der Wartezeitrangliste. Und anhand dieser beiden Listen werden die zu vergebenden Studienplätze ausgezählt. Der letzte Zugelassene auf der Notenrangliste bildet die aktuelle Noten-Auswahlgrenze dieses Verfahrens, der letzte Zugelassene auf der Wartezeitrangliste die Wartezeit-Auswahlgrenze. Nach Abschluss des Verfahrens sind die beiden Ranglisten bedeutungslos.

Als Wartezeit gilt die Anzahl der studienfreien Halbjahre an deutschen staatlichen Hochschulen ab Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung - ohne wenn und aber.

Selbstverständlich kannst Du Dich an allen 426 deutschen Hochschulen gleichzeitig für mehrere Fächer bewerben.

verreisterNutzer  02.05.2017, 02:07

Das heißt solange ich nicht studiere wird jedes Halbjahr seitdem ich Abitur habe auf meinen "Punktestand" der Wartesemester gebracht?

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verreisterNutzer  02.05.2017, 02:10

Ich muss mich dazu nicht irgendwo bewerben und immer wieder bewerben wobei die Wartesemester nur für diesen Studiengang gelten?

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dompfeifer  02.05.2017, 15:11
@verreisterNutzer

Richtig. Es handelt sich hier um eine sog. "unqualifizierte Wartezeit", d.h. man muss sich nach dem Abitur dazu in keiner Weise qualifizieren (z.B. durch Bewerbungen oder Registrierungen). Man kann das Wachstum der Wartezeit nur unterbrechen durch eine Immatrikulation an einer deutschen staatlichen Hochschule (sog. "Parkstudium").

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Jedes Semester, das du seit Erhalt deiner Hochschulzugangsberechtigung hättest studieren können, aber nicht an einer Hochschule eingeschrieben warst, wird als Wartemester gezählt.

Die Zählung erfolgt ganz automatisch, es gibt dafür keine separaten Wartelisten. Dafür musst du also nichts tun. Es ist egal, ob du dich für das Fach oder an einer Hochschule schon mal beworben hast oder nicht.

Die Wartesemester zählen für alle Hochschulen und für alle Studiengänge gleich und es wird bei jeder Bewerbung aufs Neue geschaut, wie viele du hast. Natürlich werden die Bewerber eines Semesters anhand der Wartesemester in eine Rangliste aufgenommen, damit man sehen kann, wer denn nun die meisten hat und wer dementsprechend zum Zuge kommt. Diese Listen werden aber bei jedem Bewerbungsverfahren für jedes Semester neu erstellt, weil sich ja auch immer wieder andere Leute bewerben. Es gibt also keine feste Listen.

Was du während der Zeit machst, in der du Wartesemester sammelst, ist egal. Du kannst eine Ausbildung machen oder um die Welt reisen oder auf dem Sofa sitzen. Hauptsache, du bist nicht für ein Studium an einer Hochschule eingeschrieben - das ist das einzige Kriterium. Dabei ist auch das Fach egal, es zählt nur die Immatrikulation. Du darfst dich übrigens in dieser Zeit an den Hochschulen deiner Wahl bewerben. Eine Bewerbung, selbst wenn sie erfolgreich ist, ist noch keine Immatrikulation und wirkt sich deshalb nicht auf die Anzahl der Wartesemester aus. Du darfst dich eben nur nicht einschreiben.

Beste Grüße!

verreisterNutzer  02.05.2017, 09:31

Vielen Dank! Heißt das auch, dass jemand mit 40 Wahrscheinlich komplett unabhängig von der Note alles studieren kann und, dass ältere Bewerber praktisch immer angenommen werden?

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Ansegisel  02.05.2017, 09:40
@verreisterNutzer

Im Prinzip ja. Allerdings gibt es natürlich auch hier Einschränkungen:

Derjenige dürfte noch kein Studium abgeschlossen haben (dann sind die Zulassungsvoraussetzungen andere) und natürlich gibt es auch bei vielen Studiengängen bestimmte Zulassungsbeschränkungen. Z.B. nachweisbare Fremdsprachenkenntnisse, ein vorhergehendes Praktikum etc. Und derjenige müsste natürlich auch irgendwann mal einen Schulabschluss gemacht haben, der überhaupt zur Aufnahme eines Studiums berechtigt.

Aber im Prinzip hätte man in dem Alter und mit dann etwa 40 Wartesemestern (wenn wir davon ausgehen, dass er in dieser Zeit nciht irgendwo in ein Studium eingeschrieben war) schon verdammt gute Chancen auf eine Zulassung. Selbst für Medizin braucht man aktuell "nur" 15. Das machen nur die wenigsten, weil sie in diesem Alter natürlich in der Regel schon einen Job haben und nicht einfach mal so mehrere Jahre ohne Finanzierung von vorn anfangen.

Übrigens nochmal zur Note: Die Zulassung über die Abiturnote und die Zulassung über Wartesemester sind zwei verschiedene Verfahren bei der Bewerbung um einen Studiengang. Das heißt, die Wartesemester wirken sich nicht irgendwie auf die Note aus. Es gibt einfach eine bestimmte Anzahl von Plätzen (in der Regel 20%) die ausschließlich nach Wartesemestern vergeben werden.

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Hallo! Jede Uni hat hier Regeln - sie sind aber nur leicht unterschiedlich. Bevor hier jemand mit 10 Jahre altem Wissen um sich wirft - schau bei deiner Lieblingsuni auf die Mediziner-Seiten und bei der ZVS im Internet vorbei. Da kannst du das finden. Sieh es als erste Prüfung das herauszufinden :-)

Ansegisel  02.05.2017, 06:59

Kleine Ergänzung am Rande, wegen des Hinweises auf 10 Jahre altes Wissen: Seit 2008 heißt es nicht mehr ZVS, sondern Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) ;)

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JanRuRhe  15.05.2017, 22:22

:-) Danke für das Update

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Eine Ausbildung dauert in der Regel 2- 3 1/2 Jahre, das wären m,ehrere Wartesemester. Du darfst aber arbeiten gehem, damit Du krankenversichert bist. Ab 18 fällt auch das Kindergeld weg und kann erst wieder beantragt werden, wenn Du eine Ausbildung mahst oder Studium beginnst.

verreisterNutzer  02.05.2017, 00:43

Soviele Wartesemester könnten zustande kommen, wenn man unbedingt Medizin o.Ä. studieren möchte :)

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Die Warteliste beginnt nach Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife. Es gibt keine Warteliste nur Wartezeit un und diese zählt automatisch. Du kannst um diese zu überbrücken eine Ausbildung machen, arbeiten und das verpflichtende Krankenpflegepraktikum ableisten. Würde von der Zeit her reichen. Wenn du aber eine Ausbildung in der Krankenpflege machst, entfällt das Pflegepraktikum.