Wie ist sie Ruhezeit im ö.D. während der Wahlen?
Guten morgen ihr lieben,
Ich arbeite bei einer Verbandsgemeinde im öffentlichen Dienst als Sachbearbeiterin. Am Sonntag, 09.06 wird gewählt und da hab ich Dienst ab 17 Uhr bis die Auszählingen beendet sind. Das kann dann mal gut und gerne Mitternacht werden. Dann hab ich noch fast eine Stunde heimfahrt und muss am nächsten Morgen um 4:30 Uhr aufstehen, weil ich um 8 Uhr schon wieder auf der Arbeit sein muss. Wie ist das in solch einem Fall geregelt? Muss da die Ruhezeit nicht auch bei 11 Srunden oder im Ausnahmefall bei 10 Srunden liegen? Zudem wüsste ich gerne woe solche Überstunden an einem Sonntag gezählt werden? Kommen da Zuschläge drauf?
Falls es eine Rolle spielt: ich bin keine Beamtin, ich habe meine Arbeitszeit wegen meinem Kind auf 19,5 Std reduziert und meine Arbeitstage sind Mo, Mi und Do.
Liebe Grüße und vielen Dank
Lisa-Marie
4 Antworten
Da die Hilfe bei der Wahl ein Ehrenamt ist, gelten hier die üblichen Vorgaben zu Ruhezeiten nicht. Ob und wie die Stunden vergütet werden, entscheidet dein AG. Bei uns werden sie als Mehrarbeit ohne Aufschlag etc. vergütet, müssen aber generell gar nicht vergütet werden, da es, wie beschrieben, ein Ehrenamt ist und nicht Teil deiner Arbeit.
Die Auszählung bei der Europawahl wird übrigens nicht so lange dauern. Nach 2-3 Stunden sollte die spätestens beendet sein.
Sei froh, dass du keinen Dienst in einem Urnen-Wahllokal hast, da wärst du den ganzen Tag im Einsatz.
Da hilft ein Blick in das Bundeswahlgesetz:
§ 11 Ehrenämter
(1) Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Ist es Arbeitszeit?
11 Stunden
Da Wahlhelfer aber Ehrenamt ist, greift das hier eher nicht.
Das kann dann mal gut und gerne Mitternacht werden. Dann hab ich noch fast eine Stunde heimfahrt und muss am nächsten Morgen um 4:30 Uhr aufstehen,
Halte ich für unzumutbar.
Bei Arbeitsbeginn um 8 Uhr mußt Du jedoch nicht um 4:30 Uhr aufstehen. Auch nicht bei einer Stunde Fahrtweg.
Danke für deine Antwort. Muss ich leider schon. Es ist ja eine persönliche Entscheidung, aber ich gehe morgens ganz gerne duschen und trinke in Ruhe meinen Kaffee. Meinen Sohn mach ich um viertel vor 6 wach, weil er frühstücken muss etc und wir um halb 7 das Haus verlassen. Aber das ist ja eine persönliche Entscheidung, welche nicht dazu beiträgt wie die Arbeitszeitregelung bzw Ruhezeitregelung sein muss.
Ich kann dir die Frage nur aus Sicht eines Wahlhelfer als Beschäftigter in öffentlichen Dienst beantworten - der kann für den nächsten Tag Dienstbefreiung beantragen als Ausgleich. Quelle müsste ich suchen.
Dein AG hat dir aber nun offensichtlich Mehrarbeit angeordnet - und hat dies durch Gutschrift Stunden auszugleichen. Da dies ein planbares Ereignis ist - sollte hier bis Arbeitsbeginn auch die Ruhezeit eingehalten werden. Deine persönliche Zeit zwischen Aufstehen und Arbeitsbeginn bleibt hier leider unberücksichtigt.
Falls der AG hier keine Info gibt, frag beim Personalrat. Da dies die Kommunalbeschäftigten immer mal wieder trifft- könnte man dies in einer Dienstvereinbarung regeln.
Vielen lieben dank für diese Antwort. Das die Zeit zu der ich aufstehe nicht berücksichtigt wird verstehe ich natürlich und ist für mich verständlich. Dann werde ich für den darauffolgenden Tag Dienstbefreiung beantragen und mache mich da mal schlau. Ich danke dir. Bin eigentlich nicht kleinlich, aber da ich inzwischen ein 2 jähriges Kind hab und fast ne Stunde fahrt zur Arbeit, ist mir das etwas arg.
Bevor du einen Antrag stellst - frag beim Personalrat oder bei Kollegen - irgendwer hat hier bestimmt bereits Erfahrungen gesammelt.
Habe bei uns nochmals nachgefragt - ist wohl eine Verfügung,. die für alle bei uns im Landesdienst Beschäftigte gilt, wird irgendwie vom Beamtenrecht abgeleitet - und der Tag muss unmittelbar nach dem Ereignis genommen werden, Dienstag wird nur noch aus Kulanz je nach Begründung akzeptiert.
Also ich wurde nicht gefragt und einfach wieder eingeteilt wie bei den letzten Wahlen auch schon. Ich bin in einem Wahllokal eingesetzt. Allerdings erst ab 17 Uhr. Sollte ein Ehrenamt nicht freiwillig sein?