Wie hättet ihr auf diese Frage im Bewerbungsgespräch reagiert?

4 Antworten

Ein illegaler Einwanderer, der kein asylsuchender, also eben kein anerkannter Flüchtling ist, kann aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse abgeschoben werden. Kann, muss aber nicht! Ist seine Ausweisung allerdings rechtsgültig beschlossen, dann muss sie durchgeführt werden. Wer das nachweislich behindert, macht sich selbst strafbar!

< Genau das würde ich auch der Begleiterin schriftlich und für sie sprachlich verständlich mitgeben.

Ganz einfach, die Dame von der Presse höflich aber bestimmt des Raumes verweisen, weil sie eine Amtshandlung stört. Tut sie das nicht, den Sicherheitsdienst oder die Polizei verständigen.

Ich würde mir ihren Sprachfluss erst mal anhören, dann aber trotzdem auf die bestehenden Gesetzmäßigkeiten verweisen, die weder du als Angestellter, noch sie als linke Aktivistin ändern kann, egal, wie wütend sie ist. 

Und wenn sie sonst noch Fragen hat, möge sie wiederkommen, wenn ein Vorgesetzter da ist.

Freundlich aber bestimmt die "Aktivistin" des Hauses verweisen. Sie hat kein Anwesenheitsrecht.


Stadewaeldchen  18.12.2019, 08:42

Man darf bei Behördengängen dzrchaus eine Begleitperson mitnehmen.

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furbo  18.12.2019, 08:54
@Stadewaeldchen

Solange die Behörde da mitmacht. Ein Anrecht darauf gibt es nicht.

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Stadewaeldchen  18.12.2019, 09:20
@furbo

Ich weiss das man beim Jobcenter einen Anspruch darauf hat, daher würde es mich sehr wundern wenn das bei der Ausländerbehörde anders wäre.

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furbo  18.12.2019, 15:46
@Stadewaeldchen

Beim Jobcenter könnte man sich auch auf SGB X berufen, bei der Ausländerbehörde aber nicht. Der Begriff "Begleitperson" trifft es im Übrigen nicht, Begleitperson kann alles sein, Rechtsanwalt, Bevollmächtigter oder Beistand.

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