Wie früh muss man im voraus Heirat bei Jobcenter angeben?

4 Antworten

In dem Moment, wenn du als verheiratet gilst. Wenn nicht, werden dir zu viel geleistetes Geld, abgezogen. Denn nach der Heirat, lebst du in einer Bedarfsgemeinschaft und alle Leistungen müssen neu berechnet werden.

thomi624 
Fragesteller
 25.11.2023, 15:35

Also reicht es noch nach der Hochzeit dem Jobcenter zu sagen ?kann es dann nicht passieren,das ich dann erst mal kein Geld bekomme bis das ganze neu berechnet ist ,das wäre schlecht wegen meiner Miete

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Eine Mitteilung und entsprechende Nachweise sind erst nach eintreten von entsprechenden Änderungen erforderlich, also ab dem Tag der Heirat muss es dann gemeldet und in Kopie entsprechende Nachweise erbracht werden.

Mit 800 Euro Rente hast Du auf jeden Fall noch Anspruch auf eine Aufstockung, wenn dein dann Ehemann nicht auch noch einen Anspruch hätte.

Käme dann auf die zu zahlende Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom an, die ginge dann durch 2 Personen, dass wäre dann der Kopfanteil pro Person und dazu kommt ab Januar 2024 der erhöhte Regelbedarf für ein Paar von 506 Euro.

Es blieben dann bei 800 Euro Rente max.um die 294 Euro für seinen Kopfanteil der Warmmiete übrig, wäre dieser höher, dann hätte er selber noch einen Anspruch auf eine Aufstockung.

Dir würde dann auch min.der Regelbedarf und dein Kopfanteil für die Warmmiete zustehen, evtl.eigenes anrechenbares Einkommen würde darauf mindernd angerechnet, oder auch überzeugendes nicht mehr benötigtes Einkommen vom dann Ehemann.

Aber wenn das der Fall sein würde, könntest Du auf sogenanntes sonstiges Einkommen min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen, wenn Du nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen berücksichtigt bekommst.

thomi624 
Fragesteller
 25.11.2023, 16:52

Mein Partner könnte kein Anspruch haben auf Bürgergeld,er bekommt die Rente für immer eine Art Frührente da er eine kleine Einschränkung hat.

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isomatte  25.11.2023, 17:30
@thomi624

Auch mit einer Erwerbsminderungsrente kann man Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn man noch arbeitsfähig ist, also am Tag min.noch 3 Stunden arbeiten könnte.

Wenn nicht, wäre ggf.das Sozialamt zuständig, wenn er nicht mehr arbeitsfähig wäre und seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könnte.

Da sind die Bedarfe gegenüber Leistungen vom Jobcenter auf keinen Fall geringer, nur die Freibeträge auf Erwerbseinkommen und Vermögen sind da geringer als beim Bürgergeld.

Wenn ihr nach der Heirat noch nicht zusammen wohnt, dann wirst Du erst einmal weiter deine Leistungen bekommen.

Denn erstens ist er mit den 800 Euro gar nicht leistungsfähig, selbst wenn ihr euch nach der Heirat zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet seid, soweit es das Einkommen erlaubt und zweitens, muss er ja erst einmal seinen eigenen Grundbedarf decken können, bevor da irgendwas von seinem Einkommen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet werden könnte.

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Quatsch, da entsteht keine lücke. Ruf morgen da mal an und lass dir das erklären

Naja wesentlich weniger. Die 800 Euro werden dann angerechnet auf deine Sozialleistungen

thomi624 
Fragesteller
 25.11.2023, 15:22

Aber die Miete wird bezahlt oder und ein bisschen Regelsatz?

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RiddickBln  25.11.2023, 15:26
@thomi624

Rechnet euch beide varianten genau aus. Der Regelsatz für 2 Leute lag irgendwo bei 1700 €

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thomi624 
Fragesteller
 25.11.2023, 15:28
@RiddickBln

OK aber wenn man nicht zusammen wohnt noch nicht? Und wie lange vorher muss man es sagen das man Heiratet ?

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RiddickBln  25.11.2023, 16:13
@thomi624

Du musst nicht vorauszahlen, erst ab drr Hochzeit. Wie das dann mit 2 Haushalten wäre ist ne gute Frage

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thomi624 
Fragesteller
 25.11.2023, 16:22
@RiddickBln

Aber entsteht dann eine lücke mit der Zahlung von Jobcenter, wenn es wegen der Rente meines Partners dann neu berechnet wird ,habe bedenken daß ich dann ein paar Monate meine Miete nicht zahlen könnte?

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isomatte  25.11.2023, 16:48
@RiddickBln

Der liegt derzeit für einen Single oder alleinerziehenden bei 502 Euro und ab 2024 bei voraussichtlich 563 Euro wenn sich nicht doch noch etwas ändert.

Für ein Paar in einer BG - Bedarfsgemeinschaft derzeit bei jeweils 451 Euro und ab 2024 voraussichtlich bei 506 Euro.

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