Widersprüchliche Verkehrzeichen bei abknickender Vorfahrt?
Hallo zusammen.,
an dieser Stelle frage ich mich jeden Tag, ob ich blinken muss, wenn ich die Vorfahrtstraße verlasse. Da es meiner Meinung nach widersprüchlich ist.
Die blaue Linie wird gefahren. Es ist das Verkehrszeichen 1002-22 aufgestellt. Rechts abbiegende Vorfahrtstraße mit Einmündung gerade aus.
Die Stvo besagt hier ja: Folge ich der Vorfahrtstraße (grüne Linie) muss ich rechts blinken. Das ist klar.
Verlasse ich aber die Vorfahrtstraße (blaue Linie) per Schilddefinition geradeaus, darf ich nicht blinken. Aber ich befinde mich dann auf der Linksabbiegespur mit Linkspfeil auf dem Boden. Muss man dort jetzt doch links blinken obwohl man per Schilddefinition die Vorfahrtstrasse gerade aus verlässt.
Zur Klarstellung: In die „Obere Str“. kann man übrigens nicht von eingezeichneter Fahrtrichtung einbiegen.
Danke für eure Meinungen
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2 Antworten
Der Linksabbiegerpfeil ist sehr irritierend, wenn nan in die Obere Straße gar nicht abbiegen darf. Für die blaue Richtung jedoch: nicht blinken.
Mein Fahrlehrer hat gesagt: Geblinkt wird nach Schildern! Wenn die Fahrtrichtung also laut Schild geradeaus ist, wird nicht geblinkt, auch wenn die Realität nicht ganz genau geradeaus ist.
Die Kreuzung in Löchgau kenne ich. Du blinkst, wenn du auf die Abbiegespur fährst, danach nicht mehr, weil du geradeaus fährst.
Die Stvo besagt hier ja: Folge ich der Vorfahrtstraße (grüne Linie) muss ich rechts blinken. Das ist klar.
Den meisten scheint das leider nicht klar zu sein, ich bin gefühlt der Einzige, der da blinkt.
Das klingt logisch. Auch wenn es wohl die Meisten überfordert, bis heute auch mich ;-) Danke