Vorfahrtstraßenschild 306 an Einmündung (Einbahnstraße)?
Ich bin auf einer Vorfahrtstraße (Gelbe Linie) und hier steht aber kein Schild 306 habe ich hier auch automatisch Vorfahrt oder gilt hier Rechts vor Links (ja ich weiß nach rechts ist eine Einbahnstraße) aber was ist wenn hier ein Radfahrer raus kommt ?
3 Antworten
Die meinst also das 'Spiegelei':
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_306_-_Vorfahrtstra%C3%9Fe,_StVO_1970.svg
Bekanntlich gilt dieses Zeichen nicht nur an der nächsten Einmündung, sondern so lange, bis es aufgehoben wird. Da spielt es auch keine Rolle, ob eine Einbahnstraße beginnt, oder ob ausgerechnet ein Radfahrer diese Straße verkehrt herum befährt. Du hast an jeder Einmündung Vorfahrt. Ich verstehe ehrlich gesagt deine Frage nicht.
Nein. Das ist ja der Sinn dieses Zeichens und der Unterschied zu diesem hier:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/2a/Zeichen_301_-_Vorfahrt%2C_StVO_1970.svg
Das ist gar keine einfache Frage. Mich würde interessieren, wie hier im Falle eines Unfalles ein Gericht entscheiden würde.
Natürlich bist Du auf einer Vorfahrtsstraße, und aus der Einbahnstraße darf niemand kommen. Wenn aber nun doch, wie Du sagst, ein Radfahrer die Straße in falscher Richtung benutzt, dann begeht er damit bereits einen Verstoß. Ob das aber gleichzeitig auch eine Schuld an irgendwelchen Vorfahrts-Konflikten beinhaltet, bin ich mir nicht so sicher.
Das Schild 306 steht da auf jeden Fall deshalb nicht, weil diese Straße keine Einmündung ist und von Dir vorfahrtstechnisch nicht beachtet werden muß - kann ja keiner rauskommen.
Das Schild 306 gilt so lange, bis es aufgehoben wurde, und bis dahin an jeder Einmündung. Ob Jemand verkehrt herum aus einer Einbahnstraße rausfährt, und ob es sich um eine Radfahrer handelt, spielt keine Rolle.
Das stimmt. Üblicherweise wird es aber an jeder Kreuzung wiederholt, und das aus der Straße kommende Fahrzeug hat kein "Vorfahrt beachten"-Schild. Muß ja auch nicht, wegen der Einbahnstraße, aber mich würde trotzdem interessieren, was ein Gericht daraus macht.
Wiederholt wird es nach eine Einmündung, damit der Eingemündete weiß, dass er auf eine Vorfahrtsstraße eingebogen ist.
Was soll ein Gericht daraus machen? Wer eine Einbahnstraße verkehrt herum befährt, kann nicht erwarten, dass er an einer Einmündung, die er gar nicht passieren dürfte, eine Vorfahrtsregelung vorfindet.
Die Vorfahrtsstraße bleibt Vorfahrtsstraße. Derjenige, der verkehrt fährt, hat die Konsequenzen zu tragen. Und sollte, nebenbei bemerkt, soviel Grips haben, dass er weiß, dass in seiner Fahrtrichtung kein Schild zu stehen braucht und dass für ihn trotzdem kein 'rechts-vor-links' gilt.
Hallo Zaun12
Wenn das eine Vorrangstraße ist und das rechts keine Einbahn wäre dann würde dort das Verkehrszeichen "Vorrang geben" oder eine " Stopptafel" stehen
Gruß HobbyTfz
Hallo HobbyTfz Danke, Aber wie ist das wenn hier ein Radfahrer raus kommt hätte er jetzt Vorfahrt bzw... er muss mich ja vorlassen oder ? Weil ich ja auf einer Vorfahrtstraßen bin.
Danke das wollte ich wissen! Also muss es nicht an jeder Kreuzung wiederholt werden.