Ist das Überholen außerorts bei Einmündungen erlaubt?
Ich hab gerade ein Video gesehen, wo Leute diskutieren.
In dem Video überholt jemand ganz normal auf einer Landstraße (also außerorts). Links ist dann aber eine Einmündung und von dort kommt jemand. Hier mal eine Skizze:
Derjenige (in braun) schaut nur von sich aus nach links, obwohl von rechts der Überholende kommt. Wenn es zum Unfall kommt, wer ist schuld?
Meines Wissens nach hat der rote nichts falsch gemacht (es gab kein Überholverbot laut Schildern und keine durchgezogene Linie). Der braune hätte doch nach rechts schauen müssen, oder?
Ich würde gerne irgendwie einen Beleg dafür finden, aber ich finde nichts. Falls jemand weiß von welchem § oder welcher Regel wir dabei sprechen, gerne nennen.
Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen
7 Antworten
Ich habe diese Seite einer Anwaltskanzlei gefunden. Dort steht:
Kommt dem Wartepflichtigen beim Einbiegen in die andere Straße ein Vorfahrtberechtigter entgegen, darf er nur weiterfahren, wenn der Vorfahrtberechtigte sich auf der für ihn rechten Fahrbahnreihe befindet oder noch rechtzeitig (z. B. nach einem Überholen) wieder nach dort hinüberwechseln kann.
Leider hat genau diese Stelle im Gegensatz zu fast allen anderen Absätzen keinen Beleg.
Reicht aber schon, dann scheine ich Recht gehabt zu haben. Vielen Dank!
Das reicht denke ich als Beleg schon einmal, vielen vielen Dank!!
Ich hab noch eins gefunden ;)
In dem Fall hat die Abbiegende eine hälftige Teilschuld, obwohl die Überholende verbotenerweise überholt hat (durchgezogene Linie). Das lässt jetzt für mich darauf schließen, dass der Abbiegende allein schuld ist, wenn kein eindeutiges Überholverbot vorliegt.
Das stimmt absolut. Sonst hätte der Überholende natürlich erst Recht die komplette Schuld. Du kriegst direkt ein Kompliment, hast mir wirklich sehr geholfen! :)
Wer Vorfahrt gewähren muss, muss warten, bis er eine Lücke hat in die er fahren kann. Die Situation ist deshalb so gefährlich, weil niemand daran denkt, dass von rechts auch jemand auf der Spur fahren könnte.
"Ist das Überholen außerorts bei Einmündungen erlaubt?"
Es kann durch ein Überholverbot-Zeichen verboten sein (z.B. Verkehrsschild, durchgehende Mittellinie), die StVO selber verbietet es nicht. Nach deiner Zeichnung ist Überholen also erlaubt.
§ 8 StVO Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
Auch ein Überholer kommt von rechts, auch ein gegen die Einbahnstraße fahrender Radfahrer kommt von rechts usw. Alles, was von rechts kommt.
Der Braune (Nr. 3) hat er dem Roten (Nr. 2) meiner Meinung nach die Vorfahrt genommen und 100 % Alleinschuld.
§ 8 StVO Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
Das hat meiner Auffassung nach nichts damit zu tun. Das ist ja die rechts-vor-links Regel und die ist sowieso außer Kraft gesetzt, sobald etwas höheres die Vorfahrt regelt. Also Schild, Ampel oder Polizei. In diesem Fall befinden sich das rote und blaue Fahrzeug auf einer Vorfahrtstraße. Deswegen ist grundsätzlich klar, dass sie eigentlich Vorfahrt haben. Die Frage ist halt gewesen, ob man dort generell überholen darf in dem Bereich und der rote eine Berechtigung hatte dort zu überholen. Denn wie gesagt: Nicht explizit in einem Überholverbot zu sein und keine durchgezogene Linie zu haben heißt nicht, dass man dort immer überholen darf.
Halt, halt, ich sagte "Nach deiner Zeichnung...". Wo bitte hast du kenntlich gemacht,, daß es sich um eine Vorfahrtstraße handelt? Nach deiner Zeichnung sind es gleichberechtigte Straßen! Das können wir nicht wissen, wenn du falsche Informationen gibst. - "Deswegen ist grundsätzlich klar, dass sie eigentlich Vorfahrt haben." Nein. ist es nicht.
"Nicht explizit in einem Überholverbot zu sein und keine durchgezogene Linie zu haben heißt nicht, dass man dort immer überholen darf." Doch, genau das heißt es nach der StVO. Wo es nicht ausdrücklich verboten ist, ist es erlaubt. Und genau das habe ich dir geschrieben. Wenn auch kein Überholverbot-Zeichen anderer Art vorliegt (siehe mein erster Satz), hat Nr. 3 Vorfahrt.
Halt, halt, ich sagte "Nach deiner Zeichnung...". Wo bitte hast du kenntlich gemacht,, daß es sich um eine Vorfahrtstraße handelt? Nach deiner Zeichnung sind es gleichberechtigte Straßen! Das können wir nicht wissen, wenn du falsche Informationen gibst.
Okay, das hab ich vergessen zu erwähnen. Sorry. Aber wie du jetzt weißt: Die Landstraße wo Fahrzeug 2 Fahrzeug 1 überholt, ist eine Vorfahrtstraße.
Doch, genau das heißt es nach der StVO. Wo es nicht ausdrücklich verboten ist, ist es erlaubt.
Nein, heißt es nicht. Mit "ausdrücklich verboten" meine ich wie schon gesagt durchgezogene Linien oder Überholverbotsschilder. An unübersichtlichen Stelle wie Kurven oder wegen den Wetterbedingungen usw. darf man laut StVO trotzdem nicht überholen. Und hier könnte man wieder meinen, dass evtl. unübersichtlich und was für Begriffe noch alle in der StVO stehen (welche ich nun einmal nicht komplett auswendig kann) sagen, dass auch eine kommende Einmündung heißt, dass man nicht überblicken kann, ob da gleich jemand kommt.
"Wo es nicht ausdrücklich verboten ist, ist es erlaubt."
Dann lies 'mal § 5 StVO (und den sollte man in seinen Grundzügen tatsächlich kennen).
"Unklar würde ich die Verkehrslage aber absolut nicht nennen. Es war beste Sicht und es ging nur geradeaus."
Nach deiner eigenen Aussage handelt es sich nicht um eine unübersichtliche Situation, sondern um eine gerade Straße. Also, was soll das jetzt? Und auch, wenn es sich um eine Vorfahrtstraße handelt, würde sich gar nichts ändern.
Du schildertst eine 08/15-Situation, wie sie ständig vorkommt: Ein Idiot guckt beim Rechtsabbiegen nur nach links und knallt in den Überholer, der von rechts kommt. Du willst etwas Besonderes hineinkonstruieren, aber da ist nicht Besonderes. Verboten ist für Nr.2 gar nichts. - Ich denke, die Sache ist jetzt auch ausdiskutiert.
Vorfahrt hat auch jemand der überholt.
Richtig. Frage ist aber eben, ob der rote hier überholen durfte. Kein Überholverbot heißt ja nicht automatisch, dass man darf. In Kurven oder an Zebrastreifen z.B. ist es ja auch verboten und wird nicht immer extra ausgeschildert.
Jetzt frage ich, ob es so ein Verbot auch an Einmündungen oder Kreuzungen gibt. Meines Wissens nach existiert das eben nicht, aber ich kann das so schlecht nachprüfen und würde das gerne belegen können.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/93-5-ueberholen
Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist
Braun ist der Gegenverkehr
Muss ich mich anschließen. Der braune befand sich ja noch gar nicht auf der Vorfahrtstraße und ist eben kein Gegenverkehr.
Außerdem ist die Frage an sich ja eigentlich, ob der rote dort überholen durfte, weil dort eine Einmündung ist.
Lt. einschlägiger Rechtsprechung irrt sich @FGO65 hier.
https://verkehrslexikon.de/Module/VorfahrtRechtsfahrgebot.php
Keinesfalls also volle Schuld für denjenigen, der Überholt. ;)
Bei unklarer Verkehrslage ist überholen verboten.
Hier also auch.
Der braune kommt erst angefahren, das sieht man im Video. Die Straße geht lange weiter geradeaus und man konnte alles einsehen. Hier war so gesehen gar nichts unklar.
Wenn, dann eben, weil man damit rechnen müsse, dass einer von links kommt. Das sieht man ja aber vor allem nicht zu Beginn des Überholvorgangs. Nicht jeder kennt sich da aus und man darf bis zu 45 Sekunden überholen, da legt man schon eine große Strecke zurück.
Und meines Wissens nach ist das wie gesagt nicht verboten, an Einmündungen zu überholen. Aber ich bin mir nicht sicher.
Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
Das ist ja nun die Frage.
Der braune zählt aber für mich nicht zum Gegenverkehr. Er befindet sich ja noch gar nicht auf der Straße und keiner weiß, wohin er abbiegt. Auch war die Straße selbst perfekt einzusehen. Und ich erinnere mich an die Fahrschulfragen, wo man die Sicht des braunen hatte und immer angeben musste, dass von rechts auch jemand überholen könnte und man nicht nur nach links schauen muss.
Irrtum! Der Einmündende ist kein Gegenverkehr!
An deiner Stelle würde ich dies beherzigen, denn eine Vorfahrt erstreckt sich in der Tat über die gesamte Fahrbahnbreite.
Ergo: beim nach rechts abbiegen auch immer schön nach rechts schauen, ob da gerade einer überholt - sonst könnte es für dich teuer werden...
Ich hab noch eine Seite gefunden, allerdings wieder ohne Quellenangabe: https://www.iww.de/ue/archiv/haftungsverteilung-zwischen-schaediger-und-geschaedigtem-die-typischen-quotenfaelle-im-ueberblick-f19115