Widerspruch gegen bußgeld einlegen aber trotzdem zahlen?

7 Antworten

Wenn es um 30 € geht, dann hast du wahrscheinlich erst einmal eine Verwarnung bekommen. Die kannst du durch Zahlung annehmen, dann ist das Verfahren erledigt. Da die Verwarnung in der Regel mit einer Anhörung verbunden ist, kannst du auch nicht zahlen und dich äußern. Dann ist die Chance aber groß, dass dann ein Bußgeldbescheid mit zusätzlicher Verwaltungsgebühr und Zustellkosten kommt. Dagegen kannst du dann einen Einspruch einlegen. Wenn die Behörde dem nicht folgt, gibt sie den Vorgang zur Entscheidung ans Amtsgericht. Da kommen dann noch Gerichtskosten dazu....

weil ich angeblich im Halteverbot stand, es gibt aber nirgends ein Zeichen. Allerdings darf man nur eine stunde dort stehen und ich stand dort 3 tage, macht es da überhaupt sinn einspruch ein zulegen oder lieber gleich die 30€ zahlen

Dass da jemand überhaupt auf den Gedanken kommt, Einspruch zu erheben, macht mir schon Gänsehaut.

Wahrscheinlich steht da nicht, dass Du im Halteverbot gestanden hast. Denn da hättest Du keine Stunde stehen dürfen, sondern überhaupt nicht.

Und weil man da eine Stunde parken darf, kann da auch kein Halteverbotschild stehen.

Einspruch gibt, wie #Geochelone schon schrieb, die Verwaltungskosten oben drauf.

Also: Ein Einspruch gegen einen Verwaltungsakt wird im Endeffekt erstmal geprüft. Das steht dir entsprechend auch zu und da kommen keine Kosten auf dich zu, selbst wenn der abgelehnt werden sollte (außer du selbst hast einen Anwalt oder Steuerberater etc. darauf angesetzt... und natürlich das was du zahlst wenn du sowas erstellst und verschickst, also Papier, ggf. Druckertinte, Strom zum Versenden deiner Mail etc.).
Teuer kann es erst werden wenn du in die Klage gehst, doch zunächst wird dein Einspruch geprüft und dann wird über ihn beschieden.

Allerdings schiebt die Einlegung des EInspruchs nicht die Fälligkeit des Bußgeldes heraus. Hierfür müsstest du gesondert ADV, also Aussetzung der Vollziehung beantragen. Ansonsten läuft die ganze Sache in die Fälligkeit und kann dann entsprechend auch vollstreckt werden.

Zahlen KANNST du trotzdem... wenn dem Einspruch dann ggf. abgeholfen wird, hast du eben ein Guthaben bzw. eine Erstattung, weil ggf. der rechtliche Grund für das Bußgeld entfallen ist. In der Regel macht man dies aber nicht.


Geochelone  15.08.2020, 11:53

Ein Bußgeldbescheid ist kein Verwaltungsakt. Und über den Einspruch in einem Owi-Verfahren gibt es auch keinen Bescheid.

Und solange der Bescheid nicht bestandskräftig ist, muss auch keine Vollziehung ausgesetzt werden. Du bringst offensichtlich Owi-Recht mit Verwaltungsrecht durcheinander.

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frodobeutlin100  15.08.2020, 12:05

das ist wirklich gruselig falsch

das Bußgeldverfahren hat mit normalem Verwaltungsrecht nichts tun - bitte nicht alles durcheinanderwerfen

ein Einspruch im Bußgeldverfahren führt zu einer Überprüfung im Zwischenverfahren - durch die Bußgeldstelle

hält die Bußgeldstelle ihre Entscheidung für korrekt, gibt sie die Sache an den Bußgeldrichter zur Entscheidung weiter

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Wenn Du zahlst macht ein Einspruch keinen Sinn, Du akzeptierst mit Zahlung den Bußgeldbescheid.

Steht auf dem Bußgeldbescheid doch auch drauf unter Rechtsbehelfsbelehrung.


Berlinruft 
Fragesteller
 15.08.2020, 11:45

Also wenn ich jetzt zahle hätte das ganze auch keine Folgen für mich?

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Antitroll1234  15.08.2020, 11:47
@Berlinruft

...wenn die Zahlung fristgerecht ist nein, auch sonst hätte dies keine Folgen, im schlimmsten Fall wird der Einspruch zurückgewiesen.

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frodobeutlin100  15.08.2020, 12:00
@Antitroll1234

der Einspruch wird nicht zurück gewiesen, es wird die Sache an den Bußgeldrichter zur Entscheidung weitergereicht

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Antitroll1234  15.08.2020, 12:04
@frodobeutlin100

...und dort kann er zurückgewiesen werden wenn die angegebenen Gründe einfach nur Quatsch oder nicht relevant sind.

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Antitroll1234  15.08.2020, 12:08
@frodobeutlin100

...bei einem Richter sind wir noch lange nicht, dort würde es landen wenn der Einspruch vom bearbeiteten Sachbearbeiter abgewiesen wird und der Fragesteller dann weiter geht, dann geht es vor Gericht.

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frodobeutlin100  15.08.2020, 12:19
@Antitroll1234

nochmal .... es wird nichts "abgewiesen"

im Zwischenverfahren wird geprüft ... wird der Bescheid von der Behörde aufrecht erhalten, geht der Vorgang ohne weitere Nachricht an den Betroffenen zum Gericht ...

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Geochelone  15.08.2020, 12:01

Ein Bußgeld muss erst gezahlt werden, wenn der Bescheid bestandkräftig ist.

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Antitroll1234  15.08.2020, 12:06
@Geochelone

...ja eben, sag ich doch es macht keinen Sinn zu zahlen wenn man Einspruch einlegen will 🙄

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Geochelone  15.08.2020, 14:33
@Antitroll1234

Nein, du hast geschrieben, dass man mit der Zahlung einen Bu0geldbescheid akzeptiert. Das ist falsch.

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Guten Tag,

erstmal wenn du ein Widerspruch einlegst, musst du genau begründen können wieso weshalb warum.

Wenn du die Summe x bezahlt, ist das ganze vom Tisch.


Berlinruft 
Fragesteller
 15.08.2020, 11:44

Ich habe ein knöllchen bekommen weil ich angeblich im Halteverbot stand, es gibt aber nirgends ein Zeichen. Allerdings darf man nur eine stunde dort stehen und ich stand dort 3 tage,macht es da überhaupt sinn einspruch ein zulegen oder lieber gleich die 30€ zahlen? ^^

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HayalBlue  15.08.2020, 11:45
@Berlinruft

Wenn man dort nur eine Stunde stehen darf, warum machst du dann einen widerspruch? versteh ich nicht so ganz

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HayalBlue  15.08.2020, 11:47
@Berlinruft

Wenn dort steht : Du darfst nur 1 std stehen, dann heisst dass das auch. Und doch das ist dann ein halteverbot.

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DerHans  15.08.2020, 11:52
@Berlinruft

Selbst wenn es ein öffentlicher Parkplatz ist, wo du nur eine Stunde stehen darfst, kannst du dort nicht 3 Tage stehen bleiben. Das sollte doch wohl einleuchten.

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