Rechtsschutz der Eltern?

4 Antworten

Volljährig und dennoch bei den Eltern mitversichert

Wichtig: Bei der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung der Eltern gilt die Mitversicherung nicht. Hat ein Kind einen eigenen Führerschein oder auch schon ein eigenes Fahrzeug, sollte daher ein separater Fahrer- oder bei Kfz-Besitz eine Verkehrsrechtsschutz-Police abgeschlossen werden.

https://www.fischer2.com/nachrichten/84-versicherung/allgemein/127-volljaehrig-und-dennoch-bei-den-eltern-mitversichert.html

Du schreibst:

Habe eine Verkehrs-OWiG bekommen und hab jetzt ein Bußgeld von 500€ und 1 Monat Fahrverbot.
Da aber die Arbeit der Polizei nicht rechtens war will ich Widerspruch einlegen.
  • Kannst du mal beschreiben für welches Vergehen du den Bußgeldbescheid von 500,- EUR und das 1monatige Fahrverbot erhalten hast?
  • Welches rechtswidrige Verhalten wirfst du der Polizei vor?

Der Widerspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit ist innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides einzulegen.

Hierbei kann dir ein Rechtsanwalt helfen. Es kann dann nützlich sein, speziell einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen.

Viel Erfolg!

oskar384 
Fragesteller
 25.10.2021, 21:32

War auf einem E-Scooter mit 0,34mg/l unterwegs. Musste auf dem Revier pusten. Da ich an diesem Tag noch minderjährig war hat die Polizei nicht meine Eltern verständigt. Ich saß da 1 Stunde alleine ohne jegliche Hilfe. Ich wusste nicht was ich machen soll und habe auch etwas Unterschrieben. Die haben mich auch irgendwann nachts um 4 irgendwo ausgesetzt. Hatte wirklich keine Ahnung was ich in der Situation machen sollte, da das meine erste Erfahrung mit der Polizei war. Da ich auch etwas betrunken war, bin ich mir auch nicht sicher ob meine Unterschrift auch jetzt im Nachhinein gültig ist.

Ich habe noch keinen Führerschein angefangen wenn das noch helfen kann.

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heurekaforyou  26.10.2021, 00:02
@oskar384

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Dein Wert von 0,34mg/l entspricht 0,68 Promille

Du schreibst: Musste auf dem Revier pusten.
Ich wusste nicht was ich machen soll und habe auch etwas Unterschrieben.

Kann es sein, dass es sich hierbei um eine Belehrung der Polizei handelte?

Der Atemalkoholtest ist aber als milderes Mittel vor der Blutprobe vorrangig anzuordnen. Grundsätzlich hat der Betroffene nach einer richtigen Atemalkoholmessung keinen Anspruch mehr auf Durchführung einer Blutprobe (OLG ZW 27.09.2001, Az. 1 Ss 212/01). Dem Betroffenen ist es grundsätzlich freizustellen, ob er sich einer Messung des Atemalkohols unterzieht. Hierüber ist er vor der Messung zu belehren. Fehlt es an der Belehrung, so zieht dies ein Beweisverwertungsverbot nach sich (LG Fbg. 21.09.2009, Az. 9 Ns 550 Js 11375/09).

https://www.rechtsanwalt-bach.de/verkehrsrecht-leipzig/ordnungswidrigkeiten/alkoholfahrt-als-ordnungswidrigkeit/

Umfangreiche Informationen findest du hier:

https://www.rodorf.de/02_stpo/02.htm

Atemalkohol: Voraussetzungen einer verwertbaren Messung

https://cd-anwaltskanzlei.de/alkohol-drogen/243-atemalkohol-voraussetzungen-einer-verwertbaren-messung

Du schreibst:

Da ich an diesem Tag noch minderjährig war.......

Der Bußgeldbescheid gegen einen Jugendlichen soll auch dem Erziehungsberechtigten, der nicht gleichzeitig gesetzlicher Vertreter des Betroffenen ist, formlos mitgeteilt werden; bei mehreren Erziehungsberechtigten genügt die Mitteilung an einen von ihnen (§ 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 67 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 3 des Jugendgerichtsgesetzes ‑ JGG).

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=7439&ver=8&val=7439&menu=0&vd_back=N

Verfahren nach Einspruch

Ist der Einspruch nicht rechtzeitig, nicht in der vorgeschriebenen Form oder sonst nicht wirksam eingelegt, so verwirft ihn die Ordnungsbehörde als unzulässig (§ 69 Abs. 1 Satz 1 OWiG).

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=7439&ver=8&val=7439&menu=0&vd_back=N

Wie stehen denn überhaupt deine Eltern zu der Sache. Die haben ja sicher auch einen Bescheid erhalten, oder?

Zu klären wäre ja evtl. auch, wie du die 500,- EUR als Schüler bezahlen sollst.

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oskar384 
Fragesteller
 26.10.2021, 00:04
@heurekaforyou

Sie wissen bescheid nur haben sie keine Mitteilung oder sonstiges bekommen

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Wenn denn der Tatgegenstand versichert ist, kann es was werden. Nur, der Spruch ist ohne Jurist möglich, dann geht es zu Gericht und der Richter sagt Dir dann schon, was er von deren Arbeit hält.

Ich fürchte nur, die Polizei hat gar kein Bußgeld verhängt. Hast Du schon ein Urteil, weil Du von nicht rechtens sprichst?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ohne "Zustimmung" der Eltern kannst Du Dich nicht an deren Vertragspartner wenden.

Du brauchst die Zustimmung von dem Versicherungsnehmer (also deine Eltern).