Wer zahlt eigentlich falls mir am Bahnhof was geklaut wird?
Auf meine Gepäckstücke muss ich natürlich selbst aufpassen. Das ist klar. Falls mir in diesem Fall was geklaut wird, hafte ich, weil es mein Verschulden ist nicht darauf aufgepasst zu haben.
Aber vor etwas längerer Zeit habe ich folgenden Fall beobachtet: Ein Mann hat sich im frankfurter U-Bahnhof auf eine Frau draufgeworfen und sie festgehalten (Hand um den Hals). Sie hat um Hilfe geschrien und der Mann hat ihr gewaltsam ihre gesamte Tasche aus der Hand gerissen.
Wer haftet, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann?
4 Antworten
Es gibt versicherungen gegen Diebstähle und oder Überfälle, Manchmal ist das Teil der Hausrat, manchmal auch als Zusatzoption bei der Hausrat buchbar. Besteht eine solche Versicherung nicht, bleibt der Geschädigte, jedenfalls was die Folgen des Diebstahls betrifft, auf seinen Kosten sitzen!
Bei der Beschreibung der Tat wie du sie beobachtet hast, kommen natürlich noch physische und psyschische Schäden dazu. Für diese wäre dann die Krankenkasse zuständig.
Eventuell kommt, sofern vorhanden und je nach Vertrag noch eine private Unfallversicherung in Betracht z.B. würde diese die beschädigte Kleidung ersetzen, aber auch für den Krankenhausaufenthalt eine Entschädigung zahlen. Wie gesagt, nicht jede Unfallversicherung deckt auch Überfallschäden. Ein einfacher (trick)diebstal jedenfalls würde von dieser nicht gedeckt.
Auf Kulanzbasis helfen übrigens auch Opferhilfevereine wie der weiße RIng. sie vermitteln ggf. Psychotherapeuten können aber auch Schäden ersetzen. Dies wie gesagt ist aber kein verbrieftes Recht.
lg, Anna
Das ist ein Raub und es könnte sein, dass die Hausratversicherung das abdeckt.
Entweder man hat eine Versicherung
oder
man hat Pech
oder
irgendwer hat irgendwelche Gesetze und Vorschriften nicht beachtet und muss zb Schmerzensgeld zahlen...
Niemand