Wer kann den Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigungen (Teil 1/ 2) und Betriebsanleitungen erklären?

2 Antworten

Betriebsanleitung: Beschreibung der nötigen Dinge für den Betrieb des Dinges zu dem die Betriebsanleitung gehört, ebenso was beim Betrieb zu beachten ist

Zulassungsbescheinigung: Etwas ist für das Fahrzeug amtswegen zugelassen. Du findest da auch zugelassene Zusatz-An/Einbauteile die eingetragen werden müssen, wenn sie keine ABE haben z. B. Anhängerkupplung - was die alles kann und wie Du mit der umzugehen hast steht aber in ihrer Betriebsanleitung


In der Zula Teil I sind die technsichen Daten eingetragen, die gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. aus der StVZO).

In der Zula Teil II sind nur die Halterdaten eingetragen, im Gegensatz zum alten Kfz- Brief jedoch keine technischen Daten mehr.

Für die Dachlast gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, deshalb auch kein Eintrag in der Zula Teil I.

Die Begrenzung der Dachlast ergibt sich allein durch die nach § 34 zul. Achslasten und der zGM des Fahrzeugs. Deshalb wird der zulässige Wert vom Hersteller angegeben und nur in der Betriebsanleitung festgeschrieben.

Zu beachten sind zusätzlich die Verhaltsvorschriften nach § 1 , 22 und 23 StVO.

Also, alles was rechtlich nicht erforderlich ist, wird nicht in den Zulassungspapieren eingetragen.

Zusätzliches Beispiel: Reifengröße.Hier wird nur noch die Reifengröße eingetragen, mit der das Kfz eine Betriebserlaubnis erhalten hat. Weitere zulässige Reifengrößen sind nachzulesen in der Betriebsanleitung und/oder auch im COC- Papier (EU- Übereinstimmungserklärung).