Wenn jemand auf mich zu rennt mit einem Messer, kann ich den als erstes abstechen, ohne dass am Ende zu einer Strafanzeige kommt?

5 Antworten

Nur wenn klar erkennbar ist, daß er Dich mit dem Messer stechen will, darfst Du Dich wehren - eine verbare Drohung allein reicht nicht aus

Melde die Drohung bei der Polizei. Das kann tödlich enden.

Sobald du wirklich dabei bist abgestochen zu werden, darfst du dich wehren!

Um Notwehr zu rechtfertigen, muss ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen. Und gegenwärtig ist ein Angriff dann, wenn er unmittelbar bevorsteht.

Du musst also nicht erst warten bis du tot bist, ehe du dich verteidigst.

Dennoch gilt nach wie vor, dass Messer zur Selbstverteidigung unbrauchbar sind.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.

Da kommt es darauf an ob das Messer was du mitführst illegal ist. Auch wird man dich fragen warum du ein Messer dabei hattest. So wie es mit allem in Deutschland ist musst du irgendwie beweisen das dich der Angreifer abstechen wollte. Wenn du dich nur verteidigst ist es normalerweise Notwehr.

Hallo!

Bitte melde es der Polizei.

Ein Messer ist mit die schlechteste Wahl zur Selbstverteidigung..

Da ist man mit Pfefferspray(Tierabwehrspray) deutlich besser beraten.

Woher ich das weiß:Hobby