3 Antworten

Erst einmal muss ein Zeugnis wahr sein. Erhaelt man ein schlechteres Zeugnis als es der dem tasaechlichen Verhalten bzw. der tatsaechlichen Leistung entspricht, kann man ein besseres verlangen und erforderlichenfalls auch einklagen.

Faustformel: Hat man ein durchschnittliches Zeugnis erhalten, muss man beweisen, dass man tatsaechlich besser war. Hat man ein unterdurchschnittliches Zeugnis erhalten, muss der Arbeitgeber beweisen, dass man tatsaechlich so schlecht war.

Meist sind es aber einzelne Formulierungen, die ein Zeugnis nach unten ziehen. Handelt es sich dabei um unwahre Behauptungen, unzulaessige Formulierungen oder um Sachverhalte, die nichts in einem Zeugnis zu suchen haben, kann man auf deren Entfernung klagen.

Du kannst den Arbeitgeber bitten, dir ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Du könntest das Zeugnis auch kopieren und das was dir nicht gefällt entsprechend mit Rotstift ändern.

Vielleicht hast du Glück und der Arbeitgeber lässt sich darauf ein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Personal Assistentin

Du kannst dir auch ein einfaches Zeugnis ausstellen lassen. Das Recht hast du.