Welches Recht wird dabei verletzt?
Wenn man in der Oberstufe ist, und dann eine 19 jährige mit ihrem Kind anwesend ist und probleme bereitet? Also anstiftung zu mobben? Die 19 jährige ist die Schwester von der die Oberstufe besucht.
3 Antworten
Was genau macht sie denn? Ist sie mit ihrem Kind nur in der Schule, einfach so? Dann hat einzig die Schulleitung das Recht, sie des Hauses zu verweisen, wenn sie einen Grund dafür sieht.
Kommt sie mit dem Kind in den Unterricht, ist es die Aufgabe des Lehrers, sie der Klasse zu verweisen, damit er seinen Unterricht ordnungsgemäß durchführen kann.
Da eine Schule grundsätzlich ein öffentliches Gebäude ist, begeht sie keinen Hausfriedensbruch. Zudem könnte sie ja auch einen triftigen Grund haben, in der Schule zu sein.
Die 19jährige hat als Nichtschülerin gar kein Anrecht darauf sich in der Schule aufzuhalten. Das wäre ohne spezielle Genehmigung schonmal Hausfriedensbruch.
Und selbst mit Genehmigung würde es gegen geltendes Schulrecht gehen aus welchem hervorgeht, dass jeder Schüler das recht auf ein störfreies Lernumfeld hat.
Mit Hausfriedensbruch hat das gar nichts zutun. Das wäre es erst, wenn derjenige explizit aus den Räumen verwiesen wäre.
Wieso läßt die Schule denn eine fremde Person im Gebäude zu? Anstiftung zum Mobbing ist keine Straftat.