Welches führungszeugnis wird benötigt?

5 Antworten

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Hi,

ein erweitertes Führungszeugnis ist nicht erforderlich.

Im Regelfall wird ein "normales" Führungszeugnis Belegart N verlangt. Das kann bei der Meldebehörde, den Einwohnermeldeamt bzw. dem Bürgeramt sowie online beantragt werden.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Wenn du sicher gehen willst, solltest du beim Ausbildungsbetrieb nachfragen. Ansonsten könnte ich nur vermuten, dass sie, wenn sie ein erweitertes haben wollen, das auch so formuliert hätten und nicht nur polizeiliches Führungszeugnis geschrieen hätten.

Das "normale" Führungszeugnis ist für eine Tätigkeit im Rettungsdienst ausreichend, ich habe mich selber mehrfach damit beworben. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

I.d.R. reicht da das "normale", polizeiliche Führungszeugnis.

Du kannst beim Einwohnermeldeamt nachfragen, die sollten das wissen.

Oder Du rufst beim Ausbildungsbetrieb an und fragst nach.

Ich vermute mal, es ist ein erweitertes Führungszeugnis gemeint, da Du ja auch mit Kindern in Kontakt kommst.


Bitterkraut  22.05.2020, 12:54

Supermarktkassierer kommen auch mit Kindern in Kontakt...

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Seeheldin  22.05.2020, 13:00
@Bitterkraut

Aber nicht körperlich.

Mein Mann hat ehrenamtlich in einer Flüchtlingsunterkunft gearbeitet und genau deshalb ein erweitertes Führungszeugnis benötigt.

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Bitterkraut  22.05.2020, 13:06
@Seeheldin

Und dort ist er im körperlichen Kontakt mit Kindern? Was stimmt mit deinem Mann nicht?

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Seeheldin  22.05.2020, 13:08
@Bitterkraut

Nein, aber er kommt natürlich mit Kindern zusammen. Und diese Kinder sind sehr traumatisiert und schutzbedürftig - was sich oft auch in einem Kuschelbedürfnis zeigt. Ich denke, die Stadt wollte da auf Nummer Sicher gehen. Zumal Männer gerne unter Generalverdacht stehen - unterhalte Dich mal mit einem Erzieher.

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SaniOnTheRoad  22.05.2020, 13:56
@Seeheldin
Mein Mann hat ehrenamtlich in einer Flüchtlingsunterkunft gearbeitet und genau deshalb ein erweitertes Führungszeugnis benötigt.

In diesem Falle werden auch schlicht die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Nr. 2 BZRG erfüllt - nämlich "eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder [...] eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe a vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen." - eine längerfristige Tätigkeit, die explizit auch die Betreuung Minderjähriger als Kernaufgabe mit einschließt.

Diese Voraussetzungen werden im rettungsdienstlichen Arbeitsumfeld regelhaft nicht erfüllt.

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Rollerfreake  22.05.2020, 18:06

Im Rettungsdienst ist ein normales Führungszeugnis ausreichend. Der Kontakt zu Kindern ist hier sehr kurzfristig und häufig, sind sowieso die Erziehungsberechtigten des Kindes anwesend.

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