Welche Gründe zählen als "wichtiger Grund", sodass der Azubi fristlos innerhalb 14 Tage kündigen kann?
Wir haben dieses Arbeitsblatt in Wirtschaft bearbeitet:
Beim Auszubildenden nach der Probezeit wurden uns vom Lehrer als Beispiel bspw. Arbeitsverweigerung oder Diebstahl vom Azubi aus angegeben, aber nichts, was als andersherum als wichtiger Grund für den Azubi gelten kann. Was wären dafür Gründe?
LG Mangomuesli
3 Antworten
Sexuelle Belästigung, der Ausbilder greift dich körperlich/verbal an, zwingt dich zu Straftaten, Ausbildungsbetrieb vermittelt nachweislich kein Wissen, Ausbildungsvergütung wird nicht gezahlt, Insolvenz des Unternehmens (das wäre aber ziemlich dumm)
Aber auch Verstöße gegen Arbeitsrecht oder Jugendarbeitsschutzgesetz.
Also eigentlich alles, wo sich nicht an das Recht gehalten wird.
Fristlos ist nicht innerhalb 14 Tagen.
Bitte erkundige dich bei den Fachlehrern für Sozialkunde. Das ist Thema im Unterricht.
Nein, ich meine das bezieht sich auf die Bekanntmachung des Grundes -> also fristlos für nicht länger als zwei Wochen, sobald der Grund bekannt ist. Danach darf der Grund nicht mehr verwendet werden. (Steht auch so auf dem AB, habe es vergessen weiterzuschreiben "fristlos innerhalb 14 Tage, nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes). Aber danke für den Hinweis, jz kann ich es noch ein bissl vervollständigen
NAch ende der Probezeit kann der Ausbilder nur aus wichtigem Grund kündigen, der Azubi fristlos aus wichtigem Grund oder mit einer Frist von 14 Tagen.
"fristlos innerhalb von 14 Tagen" wie es bei dir steht gibt es nicht.
Wichtiger Grund für den Azubi wären zB wenn er nicht mehr bezahlt wird, er zu Straftaten genötigt wird, sexuell belästigt oder ähnliches.
für die 14 Tage Frist wäre zB eine Aufgabe des Ausbildungsverhältnisses relevant.
Ja, ich habe oben bei den Stichworten das Handschriftliche übersehen, was unter "fristlos innerhalb 14 Tage" noch stand... also hieße es eig. "fristlos innerhalb 14 Tage nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes"- dann würde es wieder Sinn ergeben, richtig? Danke für deine hilfreiche Antwort
für die 14 Tage Frist wäre zB eine Aufgabe des Ausbildungsverhältnisses relevant.
Dafür wiederum gilt eine Frist von 4 Wochen (§ 22 (2) BBiG). Irgendwas ist an den Eintragungen auf dem Arbeitsblatt bestenfalls unvollständig.
Die Kündigungsfrist nach dem Ende der Probezeit beträgt für den Auszubildenden 4 Wochen bei eine ordentlichen Kündigung (erlaubt bei Aufgabe einer Ausbildung und bei Wechsel des Ausbildungsberufes) - jedenfalls nach deutschem Recht.