Ab wie vielen Abmahnungen bekommt man eine Kündigung?
In der Ausbildung
3 Antworten
Wegen eines bereits abgemahnten Verhaltens kann man gar nicht mehr gekuendigt werden. Das geht erst, wenn man das abgemahnte Verhalten wiederholt oder fortsetzt.
Es ist von der jeweiligen Situation im Einzelfall abhaengig, ob ueberhaupt eine Abmahnung erfolgen muss und wenn ja, ob bereits bei einmaligem Wiederholen des abgemahnten Verhaltens eine Kuendigung ausgesprochen werden darf oder nicht. Dabei kommt es dann auch darauf an, wie lange die Abmahnung zurueckliegt.
Einen Automatismus, nach dem erst nach einer bestimmten Anzahl an Abmahnungen gekuendigt werden darf, gibt es nicht.
In der Regel muss der Auszubildende vor Ausspruch einer Kündigung mindestens zweimal eine einschlägige Abmahnung erhalten haben.
Dies bedeutet, dass die Abmahnungen und die Kündigung sich auf dieselbe Art von vertragswidrigem Verhalten beziehen müssen.
Also, bei der dritten Abmahnung aus dem gleichen Grund droht die Kündigung.
In der Regel nach der dritten.