Welche Förderungen stehen mir in der Ausbildung zu?

5 Antworten

Wenn Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, besteht im Normalfall kein Anspruch mehr auf BAB - von der Agentur für Arbeit.

Unter 25 bestünde aber wieder Anspruch auf Kindergeld von derzeit 250 Euro im Monat, wenn Du nicht mehr bei den Eltern lebst, stünde dir das Kindergeld selber zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Was würdest Du denn dann Brutto und Netto an Vergütung bekommen ?

Wenn Du Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum bist, käme zumindest theoretisch Wohngeld von der Wohngeldbehörde in Betracht, wenn Du über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen würdest und kein BAB - oder Bafög - bekommst und auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf hast.

Einen Minijob kannst Du im Regelfall natürlich auch machen, würde aber z.B.bei Wohngeld oder nachrangig auf Bürgergeld vom Jobcenter in Form einer Aufstockung entsprechend wie deine Nettovergütung und Kindergeld angerechnet.

BAB steht dir nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung nicht mehr zu, dafür aber eventuell Wohngeld. Einen Minijob darfst du annehmen, wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist. Du musst hier aber darauf achten, dass zwischen den Arbeitszeiten beider Jobs immer eine Ruhezeit von 11 Stunden liegt. Du wirst daher einen Job benötigen, den du vorzugsweise am Wochenende ausübst oder max 2 Stunden am Nachmittag nach der eigentlichen Arbeit

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

einen anspruch auf bab hast du nur in der erstausbildung. für eine zweitausbildung bekommst du es nur in ausnahmen.

du wirst von dem leben müssen was du bekommst. eventuell kannst du dich beim jobcenter informieren, ob eine umschulung möglich wäre.

Da kannst du dich bei der Arbeitsagentur mal schlau machen. Die wissen das genau und sagen dir, was dir zusteht.

Hi, BAB kann bei einer zweiten Ausbildung in dieser Situation nicht mehr bezogen werden. D.h. du müsstest das aus der Vergütung und dem Minijob finanziell selbst stemmen können.

Ausnahmen zum BAB bestehen nur, wenn du mit der Ausbildung nicht mehr unterkommst (z.B. einen Job vor 20 Jahren erlernt hast, den es heute in der Form nicht mehr großartig gibt)