Wer darf ein 25 km/h Auto fahren?

6 Antworten

Mit Einführung der Fahrerlaubnisverordnung hat der Gesetzgeber Lücken im Gesetz geschlossen, um ein Führen eines Klein-Pkw ohne Fahrerlaubnis zu unterbinden. Früher gab es den Trick, dass die genannten Klein-Pkw zulassungsrechtlich als Krankenfahrstühle zugelassen wurden und somit fahrerlaubnisfrei gefahren werden durften. Heute laufen diese Fahrzeuge als MicroCar bzw. LeichtKfz. und sind fahrerlaubnispflichtig, wobei die FE-Klasse S ausreichen würde. Ein Pkw- Füührerschein ist nicht erforderlich. Welche Fahrzeuge fahrerlaubnisfrei sind, ergibt sich aus dem Gesetzestext aus § 4 Abs. 1 Satz 2 FeV.. Da fällt dieses Fahrzeug leider nicht darunter.

Nein.Ohne Führerschein geht nichts.Du brauchst mindestens den Schein für's Mofa.Tip: einfach mal bei einer fahrschule oder bei der Zulassungsstelle nachfragen.

ja brauchst du . weil es zweispurig ist!

Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung verlangt:

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).

Für folgende Fahrzeuge ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich:

  • Motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite). (Für ältere motorisierte Krankenfahrstühle mit mehr als 10 km/h gibt es Übergangsbestimmungen und Sonderregelungen (Prüfbescheinigungspflicht).)
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
  • http://www.fahrschule.de/verkehrsrecht/Fuehrerschein/Fuehrerschein_Fahrerlaubnisklassen.html

In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 4, steht (auszugsweise), dass man für mehrspurige Kraftfahrzeuge einen Führerschein benötigt. Leider brauchst Du also einen FS!

Krankenfahrstühle bis 25 bzw 30 kmh sind führerscheinfrei bzw benötigen eine prüfbescheinigung fahrzeuge müssen vor 2001 tugelassen wprden sein