Wbs Wohnung plötzlich arbeitslos?

5 Antworten

Wenn Du unverschuldet arbeitslos werden solltest, dann stünde dir unter Umständen erst einmal ALG - 1 von der Agentur für Arbeit zu, wenn Du innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Dann stünden dir z.B. als Single um die 60 % vom durchschnittlichem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate zu, bei geringem Anspruch kann ein evtl. vorrangiger Anspruch auf Wohngeld geprüft werden, oder dann eine ALG - 2 Aufstockung durchs Jobcenter.

Da eine Wohnung mit WBS - im Regelfall den Angemessenheitsgrenzen nach dem SGB - ll oder dem SGB - Xll entsprechen sollte, dürfte es da auch keine Probleme geben.

Selbst wenn diese darüber liegen sollte, müssten die Kosten durchs Jobcenter erst einmal anerkannt und bei Bedarf im Regelfall für min. 6 Monate weiter gezahlt werden, es würde dann zumindest eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung geben.

Danach müsste man den Differenzbetrag selber zuzahlen, wenn die Kosten nicht gesenkt werden könnten und man auch nicht in eine angemessene Wohnung ziehen will.

Das man dann ggf. Sozialleistungen bezieht, muss man dem Vermieter nicht mitteilen und wäre auch kein Grund für eine Kündigung, solange der Vermieter seine Miete weiterhin pünktlich bekommt und keine Schulden von z.B. 2 Monatsmieten auflaufen.

Arbeitslos zu werden, ist sicherlich kein Kündigungsgrund. Seine Miete nicht fristgerecht zu zahlen, schon eher. Der Vermieter kann nach 2 überfälligen Monatsmieten kündigen.

Das Jobcenter erstattet die Kosten der Unterkunft und Heizung, sofern sie angemessen sind.

Jedoch muß zunächst auch eine ggf. zu teure Miete erstattet werden.

Falls Du Ansopruch auf ALG 1 hast, wäre dieser vorrangig. Ggf. kannst Du mit ALG 2 aufstocken.

Du bekommst erst mal Arbeitslosengeld, das sind 60%,wird hart aber ist machbar.

Nach 1 Jahr arbeitslos rutscht du in Harz IV, dann kann das Amt sagen, die Wohnung ist zu groß. Es kommt nämlich auf die Größe der Wohnung an, ab das Amt die Warmmiete übernimmt oder nicht.

Solange du die Miete zahlst, gibt es kein Kündigungsgrund wegen arbeitslos

Solange deine Wohnung bezahlt wird, gibt es idR keinen Kündigungsgrund vom Vermieter her.

Wahrscheinlich ist deine Wohnung innerhalb der Mietgrenzen des örtlichen Jobcenters oder nur ganz knapp drüber, das müsste man aber immer sehr genau überprüfen. in der Regel wird der großteil der Miete dann übernommen.

Kann sein, dass du dann umziehen musst, wenn die Wohnung zu groß oder zu teuer ist.

Solang das Amt das zählt, ist das aber kein Kündigungsgrund für den Vermieter