Was zählt zu einem B- und A-Verstoß bei einem Unfall?
Hallo,
Ich würde meine Freundin gerne beruhigen wollen…
…denn sie hat ausversehen bei dem Abbiegen in eine Straße ein anderes Auto etwas zerkratzt auf einer Tür Hälfte + auf einem Reifen die Felgen ein wenig.
Nun hat sie jetzt extreme Angst, dass ihr Führerschein entzogen wird, weil sie noch in der Probezeit ist.
Wisst ihr zufällig, was zu einem B-Verstoß und was zu einem A-Verstoß zählt?
Ich würde sagen, dass es ein B-Verstoß ist.
Denn ich glaube A Verstoß wäre ein schwerwiegender Unfall evtl. sogar mit Personenschaden
LG Sabrina
3 Antworten
Solange sie dabei keinen Verstoß wie z.B. (nur zum Verständnis) unerlaubtes Überholen begangen hat, wird sie dafür auch keinen A-Verstoß vorgeworfen bekommen. Viel passender wäre ein Vorfahrtsverstoß. Dann könnte die Sache natürlich anders aussehen. Ich denke das wird aber nicht passiert sein, denn so klang deine Beschreibung nicht.
Die einzige Ausnahme die mir sonst hier noch einfällt: Fahrerflucht. Wenn sie den Unfall selbst sofort gemeldet und angehalten hat, dann hat sie abgesehen vom Schaden nichts als ein kleineres Bußgeld zu fürchten. Probezeitmaßnahmen gibt es nicht.
Nein, Probezeit wird um 2 Jahre verlängert + Aufbauseminar. Erst, wenn sie das Aufbauseminar nicht macht, würde der Führerschein entzogen werden. Wegen paar Schrammen, weil sie das Fahrzeug nicht richtig eingeschätzt und gelenkt hat, passiert das aber sicherlich nicht.
Hi, hätte sie denn Vorfahrt achten müssen und es kam zum Unfall? dann wäre es ein A- Verstoß.
Wenn keine Vorfahrt im Spiel war, wäre es weder ein A- noch ein B- verstoß.
Nein. Das kostet 35 Euro. Fertig.
Tatbestandsnummer: 101118
Und wird bei einem A-Verstoß (sie weiß es nicht ob es einer war) direkt Führerschein entzogen?
oder „nur“ verlängert auf 4 Jahre?