Was wenn man mit einem geklauten Fahrrad erwischt wird?

7 Antworten

Du hast Dich damit zwar nicht strafbar gemacht, aber das eventuell geklaute Fahrrad ist durch den Verkauf nicht zu Deinem Eigentum geworden.

Du musst es dann dem Eigentümer wiedergeben, sofern er Dir beweisen kann, dass es sein Fahrrad ist.

Kommt doch wie immer darauf an, ist das nicht logisch? Wenn dich die entsprechenden Leute sehen, kann es sein, dass du mit dem Basey runtergeholt wirst. Ansonsten kann es auch einfach sein, dass du das Fahrrad wieder los bist und dir das Geld von deinem Verkäufer zurückholen musst. Es kann außerdem sein, dass man dich des Diebstahls und/oder der Hehlerei bezichtigt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist. Bes. Intres. f. EU- u. Int. Priv.-Recht.

wenn Du erwischt wirst, bist Du es auf jeden Fall los.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du es gekauft hast, und dann auch noch, von wem, dann wird Dir wohl weiter nichts passieren

Wenn es offensichtlich ist, dass Wert und der von dir gezahlte Preis in einem solchen Mißverhältnis stehen dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, könnte es dir als Hehlerei ausgelegt werden. Zum Beispiel wenn der Wert des Fahrrad deutlich im vierstelligen Bereich liegt und du nur einen zweistelligen Betrag gezahlt hast.

Erstmal passiert nichts. Wenn die Ploizei dich sieht und sieht, dass das Fahrrad geklaut ist, werden sie dich zur Rede stellen. Dann kannst du zeigen, dass du das Fahrrad einfach gekauft hast, ohne zu wissen, dass es geklaut ist und gut ist.


Gollk 
Fragesteller
 11.05.2024, 14:16

Ich habe es draußen gekauft es hat jemand Angeboten

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