Was sind die Aufgaben der feldjäger und dürfen feldjäger auch zivile Autofahrer kontrollieren?

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Mit ihren Aufgaben nehmen die Feldjäger innerhalb der Bundeswehr noch einmal eine ganz besondere Rolle ein. Sie stehen nämlich nicht nur im Dienst der Bundesrepublik Deutschland, denn gleichzeitig sind die Feldjägertruppen auch für die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Bundeswehr zuständig. Die Militärpolizei, kurz MP, der Bundeswehr sorgt also für die Einhaltung aller militärischen Richtlinien zur Ordnung und ist gleichzeitig ein vielseitiger Dienstleister für die deutschen Truppen und Streitkräfte der Verbündeten. Feldjäger sind in allen Einsätzen der Bundeswehr gefordert, so auch bei Auslandseinsätzen, wo sie dieselben Aufgaben wie im Inlandsdienst haben.

Die Aufgaben der Feldjäger umfassen unter anderem:

  • Kontrolle und Regulierung des militärischen Straßenverkehrs
  • Absicherung von Veranstaltungen oder Bundeswehreigentum im Objektschutz
  • disziplinarische Ermittlungen bei Verstößen von Soldatinnen und Soldaten und Gewahrsamnahme
  • Erhebungs- und Ermittlungsaufgaben bei Tatorten
  • Kontrolle von Menschenmengen und gewalttätigen Ausschreitungen
  • Motorradeskorte bei protokollarischen Anlässen

Zudem gibt es eine Feldjäger‐Notruf‐Hotline für Soldatinnen und Soldaten, die Hilfe benötigen. 

Bei Einsätzen im Ausland verlagert sich der Schwerpunkt der Feldjäger Aufgaben je nach Einsatzgebiet auf den Bereich des Personenschutzes für hochrangige Militär- oder beispielsweise NATO-Vertretenden. Ebenso ist die Zusammenarbeit bei internationalen Einsätzen mit anderen Nationen und den lokalen Behörden und Organisationen, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind, stets sehr eng. 

https://einstellungstest-bundeswehr.de/bundeswehr-karriere/feldjaeger/

Nein, das dürfen sie grundsätzlich nicht!

Außer, man betritt militärisches Gelände: Also einen Ort, wo die Bundeswehr eigene Sicherheitsvorkehrungen vornehmen muss.

Nein.

In Friedenszeiten hat die Militärpolizei nur gegenüber Soldaten Weisungsbefugnisse. 

Details zu den Aufgaben:

  • Strafverfolgung mit Ermittlungsarbeit auf Militärgelände und Soldaten betreffend.
  • Sicherung militärischer Anlagen.
  • Personenschutz hochrangiger Offiziere.
  • Kriegsgefangenenwesen.
  • Betreiben von Militärgefängnissen.
  • militärische Verkehrsregelung und Suche nach Fahnenflüchtigen.

Quelle