Was passiert wenn ich ab morgen einfach nicht mehr zur Arbeit gehe und meinen Arbeitgeber ghoste? Entlässt der mich dann einfach und hab ich dann Ruhe?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
und meinen Arbeitgeber ghoste?

Coole Formulierung.

Gut, was passieren kann, wurde hier schon ausführlich beschrieben. Der Arbeitgeber hat seinen Angestellten gegenüber übrigens eine FÜRSORGEPFLICHT. Das heißt, wenn du nicht zur Arbeit erscheinst, muss er der Sache auf den Grund gehen, da dir etwas passiert sein könnte.

Wäre es nicht einfacher, sich einen anderen Job zu suchen, oder geht es allgemein um das Arbeiten?

In dem Fall ist das Ganze nicht so einfach. Wenn du es geschafft hast, dass dein Arbeitgeber dich "in Ruhe lässt", ist deine nächste Sorge, wie du es schaffst, dass das Arbeitsamt dich in Ruhe lässt und dir trotzdem Geld zahlt.

Ein bisschen Ruhe kannst du dir verschaffen, indem du Geld zur Seite legst. Wichtig ist dabei, dass du es nicht einfach auf dem Konto oder im Portmonee lässt, sondern entweder auf ein Sparbuch/Zweitkonto einzahlst (bei manchen Banken kannst du einen Abschöpfungsauftrag einrichten, der am Monatsende alles, was über einen bestimmten Betrag hinausgeht, auf ein Konto deiner Wahl überweist. Bei manchen Banken ist es auch möglich, ein Unterkonto einzurichten. Informier dich da am besten). Oder du gibst das Geld in eine Spardose/Gurkenglas etc.

Überlege dir, wie lange deine Auszeit gehen soll und spare entsprechende Monatsgehälter an. Vielleicht besitzt du auch noch ein paar alte Sachen, die du verkaufen kannst. Damit erreichst du dein Ziel vielleicht etwas schneller.

Möglicherweise kannst du bei der Arbeit auch Urlaub "ansparen", sprich Urlaubstage in einem Jahr nicht verbrauchen und mit ins nächste Jahr nehmen.

Wenn du dein Sparziel erreicht hast und dein Urlaub genehmigt wurde, kannst du deinen Job kündigen. GGf. bekommst du dann für Sozialleistungen auch eine Sperre (ist hier in Österreich so, dafür kann man hier stattdessen eine einvernehmliche Auflösung anstreben, die keine Sperre zur Folge hat). Kündige so, dass die Kündigung zum Ende deines Urlaubs greift. Halte dich dabei genau an die Kündigungsfrist, weil es sonst passieren kann, dass dein Arbeitgeber versucht, dich früher loszuwerden und du dadurch Geld verlierst.

Informiere dich auch, ob du in deiner Auszeit krankenversichert bist. Eventuell musst du dafür eine private Versicherung abschließen. Wenn diese auch im Ausland gilt (in der EU sollte das kein Problem sein), kannst du die Auszeit auch im Ausland verbringen und dadurch eventuell etwas länger mit deinem Geld auskommen (z.B. in Tschechien, Ungarn, Süditalien...). Natürlich musst du dafür eine günstige Unterkunft finden.

Wenn dein Geld aufgebraucht ist, kannst du zurückkommen und dich arbeitslos melden. Bis dahin sollte auch deine Sperre vorbei sein, sodass du gleich Arbeitslosengeld bekommen kannst. Wenn dir die Auszeit gefallen hat, kannst du schon während du ALG bekommst, anfangen, auf die nächste Auszeit hin zu sparen. Ein bis zwei Monate kann man es in der Regel schaffen, keinen Job annehmen zu müssen. Man sollte sich dabei aber geschickt anstellen und nicht den Eindruck vermitteln, dass man gar nicht arbeiten möchte.

Du kannst dich dann auch gezielt auf befristete Stellen bewerben. Dann musst du für die nächste Auszeit nicht extra kündigen.

Es gibt auch Bereiche, in denen es die Regel ist, dass man ein paar Monate im Jahr arbeitslos ist und zu Beginn der nächsten Saison wieder eingestellt wird. Das gibt es unter anderem bei Gärtner:innen (auch Hilfsgärtner:innen), in der Gastronomie, im Hotelgewerbe, in Freibädern (Rettungsschwimmer) und im Baugewerbe.

Dabei ist man pro Jahr 2-3 Monate arbeitslos, bekommt aber eine Bestätigung, dass man zu Beginn der nächsten Saison wieder eingestellt wird. Dadurch muss man sich in diesen Monaten nirgendwo bewerben und bekommt trotzdem Geld.

Du könntest auch überlegen, auszuwandern. In Deutschland und Österreich sind zwar die Gehälter sehr gut (im Vergleich zu anderen EU Ländern), aber das Arbeitsklima nicht unbedingt. Als ich bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet habe, wurde mir von ausländischen Kollegen gesagt, dass sie lieber wieder in Spanien arbeiten wollen, da man dort zwar weniger Gehalt bekommt, aber nicht so herumgescheucht wird wie in Österreich.

Zusammengefasst:
Den Arbeitgeber zu "ghosten" ist keine gute Idee. In diesem Fall wird dich eben das Geld ghosten.

Mach dir besser einen Plan, wie du eine Auszeit von der Arbeit einlegen, oder dein Leben so gestalten kannst, dass es dir mehr Freude bereitet als mit deiner jetzigen Arbeit.

Alles Gute!

Ich hatte mal ne Kollegin, die hat es so gemacht. Ein richtig miese Nummer nicht nur der Firma gegenüber sonder auch für uns Kollegen.

Sie hat von heut auf morgen auf nix mehr reagiert, egal von wem auf welchem Weg was kamm. Sie war alleinerziehend hatte sonst keine Familie in der Gegend und wir haben uns riesige Sorgen gemacht und uns die schlimmsten Geschichten ausgemalt. Unser AG wollte schließlich eine Vermistenanzeige bei der Polizei machen.

Bis alles geklärt war wurde sie weiter Bezahlt weil man ja nix gewusst hat. Denn Lohn musste sie zurück zahlen und wurde auch beim Amt gemeldet.

Du willst deine Ruhe vor deinem AG? Dann kündige oder bitte um einen Aufhebungsvertrag. Das ist einfach unkompliziert und ein saubere Abschluss.

Vermutlich folgt die fristlose Kündigung mit entsprechenden Folgen beim Arbeitslosen- oder Bürgergeld. Vergütet wird das ganze auch nicht.

In seltenen Fällen kann es auch sein, dass du dich schadenersatzpflichtig machst, wenn der Arbeitgeber zwingend auf dich angewiesen ist und die Arbeit extern (teurer) durchführen lassen musste.

Es wird sich auch auf das Arbeitszeugnis auswirken. Das muss zwar wohlwollend sein, dies ist aber ein dehnbarer Begriff.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Inkognito-Nutzer   03.04.2024, 14:59

Hmmmm wie wahrscheinlich ist das mit dem Schadensersatz. Es gibt ja noch genug andere die die Bürotätigkeiten machen können oder?

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kevin1905  03.04.2024, 15:00
@Inkognito-Fragesteller
Hmmmm wie wahrscheinlich ist das mit dem Schadensersatz.

Kommt auf deine Tätigkeit an, das lässt sich nicht allgemeinverbindlich sagen.

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Stellwerk  03.04.2024, 17:37
@Inkognito-Fragesteller

Ja, aber die müssen erstmal gefunden werden. Und nur, weil du nicht mehr auftauchst, wird nicht direkt am nächsten Tag jemand eingestellt.

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Er müsste Dich entlassen und das mit Recht. Deine Kollegen müssen dann Deine Arbeit mitmachen. Willst Du das?

Es wird sich auch bestimmt nicht gut in Deinem Arbeitszeugnis machen.

Hast Du denn keine Ziele?

Oder ist das Klima so schlecht?

Warum willst Du denn nicht arbeiten?

Erst mal wird der Arbeitgeber versuchen herauszufinden, warum du nicht mehr zur Arbeit kommst. Sofern nicht schon aufgrund der Umstände anzunehmen ist, dass du die Arbeit einfach verweigerst, wird er sich vermutlich Sorgen machen, dass dir etwas passiert ist, und wird versuchen Angehörige oder Freunde von dir zu kontaktieren.

Wenn sich herausstellt, dass mit dir alles in Ordnung ist und du einfach nur nicht mehr zur Arbeit kommen willst, gibt es erst eine Abmahnung mit der Aufforderung wieder in der Arbeit zu erscheinen, und wenn die dort gesetzte Frist verstrichen ist die fristlose Kündigung.

Das führt dann im Regelfall zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld und zu einer Minderung der Anspruchsdauer.

Für die Zeit, in der du unentschuldigt von der Arbeit ferngeblieben bist, erhältst du logischerweise auch keinen Lohn bzw. musst diesen zurückzahlen.

Falls im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe für die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist vereinbart wurde, musst du diese bezahlen. Und auch wenn keine Vertragsstrafe vereinbart wurde, kann es u.U. zu Schadenersatzforderungen durch den Arbeitgeber kommen, wenn ihm durch dein Verhalten ein nachweislicher finanzieller Schaden entstanden ist.

Also insgesamt eine sehr schlechte Idee, ganz abgesehen davon, dass das ein ziemlich schäbiges Verhalten ist, auch deinen Kollegen gegenüber.