Was passiert denn(erwischt beim klauen)?
Hallo ich(13)und mein Freund(12) haben heute Kopfhörer versucht zu klauen und fifa 22 ich habe die Verpackung geöffnet und in Rucksack getan danach aber wieder zurück ich bin ohne was mit ihm aus dem Laden rausgegangen aufeinmal kam der ladendetektiv und hat gesagt er hat alles auf kamera und ich musste ihn dann den Kopfhörer geben und wir mussten ins Büro
Mein freund(12) hatte nichts gemacht und durfte gehen mit 1 Jahr hausverbot
Ich(13) wurde angezeigt wegen versuchten Diebstahl ich habe meinen namen Nachnamen und wo ich wohne Geburtsdatum und so aufgeschrieben er hat gesagt ich habe 1 jahr hausverbot und kriege eine strafanzeige und so einen Zettel von der Polizei ich durfte dann gehen was passiert denn noch? Ich werde bald 14 kann dann mir was mit 14 passieren oder was kann generell passieren
2 Antworten
Ab 14 kann dir was passieren, da du strafmündig bist... Da du die Straftat mit 13 begangen hast, wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt. Trotzdem finde ich es sehr traurig und bedauerlich, dass du wohl offensichtlich so arm bist, dass du eine Straftat begehen musst, um an ein Produkt zu kommen!
Trotzdem ist stehlen nicht der richtige Weg! Such dir Nachbarn bei denen du Straße kehren kannst, Gartenarbeiten machen kannst, etc! Jeder andere Mensch muss auch für das was er hat arbeiten. Denk dran, wenn du 14 bist gibt's sozialstunden und höhere strafen, da kommst du dann (zu Recht) nicht mehr ungeschoren davon.
Danke ich bereue auch was sich getan habe meine mutter wird sehr enttäuscht sein
Definitiv, kein Elternteil hört gerne, dass das Kind Straftaten begeht. Und wie du siehst, 5 Tage zuvor stellst du noch die Frage und jetzt wirst du schon erwischt, Straftaten fliegen immer auf, also lass es lieber...
So genau bin ich (zum Glück) nicht im Thema drin, könnte mir aber sehr sehr gut vorstellen dass es so ist (kommt drauf an was du stiehlst oder welche andere Straftat du begehst).
"Unmündige Minderjährige (unter 14 Jahren) sind strafunmündig, d.h. sie können vom Gericht nicht verurteilt bzw. bestraft werden. Es erfolgen also keine Anzeige und kein Eintrag ins Strafregister.
Die Polizei erstattet aber trotzdem einen Bericht an die Staatsanwaltschaft. In der Staatsanwaltschaft wird ein Register geführt, wo diese Straftaten eingetragen werden. Dieses Register wird nur intern geführt und ist kein Strafregister.
Erfährt die Staatsanwaltschaft von Straftaten Unmündiger, wird das Verfahren eingestellt.
Werden Jugendliche mit 14 Jahren wieder straffällig, wird dann im Einzelfall dieses genannte Register hinzugezogen. Dann wird entschieden, ob eine diversionelle Maßnahme (z. B. Zahlung eines Geldbetrags, gemeinnützige Leistung,…) ausreicht, um die Jugendlichen von weiteren Straftaten abzuhalten oder ob die Jugendlichen zu einer gerichtlichen Verhandlung geladen werden."
So, das hab ich mal schnell gegoogelt. Also doch, du kannst noch zu etwas verurteilt werden mit 14 was du mit 13 getan hast. Dementsprechend: ja, du kannst dann vor Gericht kommen!
Scheiße was passiert dann? Habe die straftat ja mit 13 getan
Dann kannst du mit 14 im Nachhinein zu Sozialstunden oder Geldstrafe verurteilt werden. (Oder sogar Jugendknast...)
Wenn du sofort aufhörst zu stehlen oder andere Straftaten zu begehen dann gar kein Knast. Das passiert nur wenn du weiter machst und damit zum Wiederholungstäter wirst. Je nach Härte des Urteils / je nach Straftat können das bis zu mehreren Jahren sein...
Das Verfahren wird eingestellt und Du darfst 1 Jahr lang den Laden nicht betreten.
Ich habe halt nd viel