Was kann man in so einem Fall tun (Gesetzeslage)?

2 Antworten

Das Leben ist aber auch keine Wunschliste. Du hast Anspruch, dass für dich gesorgt wird. Du hast aber keinen Anspruch zu bestimmen, wie für dich gesorgt wird. Je nach Erkrankung deinerseits, wäre es doch dann ratsam, mit einem entsprechend zuständigen Amt/Träger zu sprechen und eine andere Lösung zu finden. Auszug! Und wenn du nicht in der Lage bis, alleine zu leben, dann gibt es auch dafür Lösungen in Deutschland.

Du bist in erster Linie verpflichtet ALLES dafür zu tun um deinen Gesundheitszustand zu verbessern. Also hier solltest du ansetzen! Dann kann man auch besser die Frage nach der Unterhaltspflicht beantworten. Denn deine Eltern sind dir nur dann noch zum Unterhalt verpflichtet, wenn du derzeit keine Ausbildung machen kannst, eben weil es dein Gesundheitszustand nicht zulässt, du aber wirklich alles daran setzt wieder gesund zu werden. Und je nachdem um was es sich bei dir handelt, beinhaltet das dann auch ggf. einen stationären Klinikaufenthalt.

Warum deine Mutter dich nun "abschieben" möchte ist unklar. Du musst zwar nicht ausziehen, aber sie könnte am Ende deinen Rauswurf gerichtlich per Räumungsklage durchsetzen.

Hier gibt es einfach zu wenig Informationen darüber was da nun genau los ist bei euch und ob deine Eltern dir zum Unterhalt tatsächlich verpflichtet wären.


unknow100034 
Fragesteller
 03.01.2024, 19:20

Ich war auf einer Abendschule und habe meinen Realschulabschluss nachgeholt, wurde währenddessen krank, habe es aber noch geschafft die Abendschule erfolgreich im Juli 23 zu beenden. Wollte anschließend eigentlich mein Abitur nachholen, weil ich die Abendschule aber schon kaum gepackt habe, habe ich mich dazu entschieden 1 Jahr „frei“ zu machen, um mich meiner Gesundheit zu widmen. Ich bin in ärztlicher Behandlung und kümmere mich natürlich darum, dass es mir so schnell wie möglich wieder besser geht (ich habe mehrere Diagnosen die zusammen dazu geführt haben, dass ich nun seit 1 1/2 Jahren nicht mehr richtig essen kann, mit ständiger Übelkeit, extremen Kreislaufproblemen etc. und habe demnächst ein Vorgespräch für eine OP, es hat Ewigkeiten gebracht, bis man herausfinden konnte, was genau das Problem ist.) mein Arzt hatte etwas ausgefüllt, damit meine Mutter trotzdem Kindergeld bekommt, mehr nicht.

Meine Mutter gehts seit der Trennung meiner Eltern (2019) psychisch sehr schlecht und ist der Meinung, das würde an mir liegen,… wir hatten auch schon mit dem Jugendamt Kontakt und es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor. Ich habe so halb irgendwie mitbekommen, dass ich aufgrund der Kindeswohlgefährdung Anspruch auf ein Apartment vom Jugendamt aus hätte, allerdings wurde das nie durchgeführt.

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Kessie1  03.01.2024, 19:51
@unknow100034

Hier scheint es sich um einen recht komplexen Fall zu handeln. Dich in der jetzigen Situation zum Vater zu verfrachten ist natürlich auch nicht gerade zuträglich für deine Genesung.

Die Frage nach dem Unterhaltsanspruch solltest du in diesem Fall aber mit einem Anwalt klären. Denn eine Krankheit entbindet eben nicht automatisch von der Unterhaltspflicht! Es kommt eben auf die Gesamtumstände an.

Das das Jugendamt hier noch großartig tätig wird in Punkto Wohngruppe, mag ich mal bezweifeln.

Geht es deiner Mutter denn womöglich in erster Linie um den finanziellen Aspekt? Das die Kindergeldkasse noch zahlt, obwohl die Krankheit sich ja bereits über Monate hinzieht ist schon ungewöhnlich. Aber eben auch Entscheidung der Kindergeldkasse. Denn normalerweise stellen die ein, wenn kein Ende in Sicht ist. Nach 6 Monaten Krankheit ist da in der Regel Schluss, wenn Niemand sagen kann, wann man denn eine Ausbildung beginnen könnte.

Und wenn deine Mutter ansonsten kein Geld für dich bekommt, also auch vom Vater nicht, dann ist das natürlich schon ein Problem für sie.

Noch bist du keine 21 und könntest zum Jugendamt zwecks Berechnung des Unterhalts. Allerdings bin ich mir da auch nicht ganz sicher, wie rechtssicher man dort ist und man einen Anspruch erkennt. Und deine Eltern müssten auch da nicht mitarbeiten. Das Jugendamt könnte dich gerichtlich auch nicht mehr vertreten.

In dem Fall bliebe ein Anwalt. Da könntest du zum Amtsgericht und dir einen Beratungsschein holen.

Vielleicht würde es deine Mutter etwas besänftigen, wenn sie wüsste, dass sich z.B. auch dein Vater an den Kosten noch mit beteiligen müsste.

Wurde denn schon mal was in Punkto Grundsicherung unternommen?

Hier findest du beispielsweise Infos dazu. Nach dem Sozialgesetzbuch sind ja deine Eltern für dich zuständig. Nach BGB ggf. nicht. Du bist nicht arbeitsfähig (wenn du nicht mind. 3 Stunden am Tag arbeiten kannst) und dies wird voraussichtlich auch weiter anhalten (länger noch als 6 Monate?). Dann wäre ggf. auch die Grundsicherung eine Option.

 Lassen Sie sich vom Facharzt ein Attest ausstellen, dass Sie oder Ihr Kind  wegen einer Behinderung länger als 6 Monate außer Stande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Legen Sie das Attest mit dem Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt vor.
Dadurch wird vermieden, dass sich das Sozialamt für nicht zuständig erklärt und ggf. den Antrag an das Jobcenter weiterleitet. Das Jobcenter ist nur für diejenigen Menschen zuständig, die erwerbsfähig sind, also auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den üblichen Bedingungen tätig sein können.

https://www.mittendrin-koeln.de/beratung/beratungsthemen/detail/grundsicherung-schon-fuer-schuelerinnen-ab-18-jahren

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