Was ist wenn man am Sabbat den Notarzt rufen muss/müsste?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Juristisch:
Wir leben in Deutschland. Hier richtet nicht  Allah, Shiwa, oder Jehowa über dich,  sondern der Gott Jurisprudenz (der Gott der Gesetzgebung).
Dieser hat in seinem Gebot 323c, StGB verkündet:

"Wahrlich ich sage euch: Wer einem seiner Brüder nicht Hilfe leistet, und bei einer Notlage die Knöpfe an seinem Telefon nicht drückt um Hilfe zu holen, soll bis zu einem Jahr im Kerker darben und 365 Tage lang Sabbat feiern..."

Technisch:
Kauf dir ein Iphone. Hänge dieses am Freitag ans Ladekabel.
Nun kannst Du auch samstags - ohne irgendwelche gotteslästerliche Knöpfe drücken zu müssen - einfach rufen:
"Hey Siri - lass die Götter der Rettung erscheinen..."

Ethisch:
Egal wie lange und grau der Bart deines imaginären Freundes ist:
Ganz sicher will er nicht, dass Du deine Mitmenschen schädigst. Weder durch Kreuzzüge, noch durch heilige Kriege und auch nicht durch "unterlassene Hilfeleistung"!

Egal ob sich vor 3000, 2017 oder 800 Jahren Menschen in Ermängelung naturwissenschaftlicher zusammenhänge "Götter" geschaffen haben, die Blitze schleudern, mit dem Hammer auf Wolken donnern oder sonstigen Beschäftigungen nachgehen um ihre Anhänger in ein Leben nach dem Tod zu holen: Heute gibt es  - dank der Aufklärung - ein Leben vor dem Tod.

Wer das nicht achten will oder kann, und daher weiterhin Mitmenschen mit Menstruationshintergrund ausgrenzt, Tiere zappelnd verbluten lässt, oder samstags keine Notrufe absetzt, ist im 21. Jahrhundert in einem modernen Staat fehl am Platz.

Fazit:
Wer mit unserer Gesetzgebung oder Kultur nicht leben kann:
In einigen (vorrangig Wüsten-) Staaten werden diese Ansichten auch heute noch gerne gesehen. Diese nehmen auch gerne Gleichgesinnte auf!

Epilog:
Nebst meiner hauptberuflichen Tätigkeit in der Notfallmedizin bin ich auch ehrenamtlich - und sehr gerne - in der Flüchtlingshilfe tätig.

Kommen aber Eltern die ihrer schwer kranken Tochter nicht helfen lassen weil diese unverheiratet, unrein oder sonstiger Unfug ist, kann ich denen nur ein Rückflug-Ticket in das Land Ihrer Väter (oder Götter) anraten!

Pikuach Nefesh

Das ist zulässig, denn es handelt sich um einen Fall von "Pikuach Nefesh" - ein Prinzip des jüdischen Rechts (Halacha), dass die Rettung von Leben über die sonstigen religiösen Verpflichtungen stellt.

Reb Moshe Feinstein

Auch nach Ansicht von Reb Moshe Feinstein, einem der wichtigsten Gelehrten zur Halacha des 20. Jahrhunderts, ist es Ärzten, die über den Pieper, oder per Telefon kontaktiert werden, erlaubt, das Gerät zu benutzen.

Selbst wenn nicht jeder Anruf eine lebensbedrohliche Situation bedeutet, kann dieses Risiko nicht ausgeschlossen werden, so dass es erlaubt ist.

Nach Ansicht von Feinstein dürfen jüdische Ärzte auch den Fahrstuhl
benutzen, selbst wenn es sich nicht um einen Schabat-Fahrstuhl handelt,
der automatisch bei jedem Stockwerk hält und so das Drücken von Knöpfen
verhindert.

Ein Arzt darf nach seinem Verständnis auch Treppen steigen und Notizen machen, wenn dies die Sicherheit des Patienten erforderlich macht.

Auch die Fahrt ins Krankenhaus, die dortige Versorgung und sogar, dass der Arzt wieder nach Hause zurückfährt, sind nach seiner Ansicht zulässig.

Letzteres ist zwar nicht Teil der medizinischen Versorgung, er müsste jedoch andernfalls den Schabat in der Klinik verbringen. Er kann das natürlich tun, wenn es erforderlich ist.

Grundlage in der Thora

Der Grundsatz des Pikuach Nefesh lässt sich unter anderem aus dem 3. Buch Mose 19:16 ableiten. Dort heißt es

Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk. Du sollst auch nicht auftreten gegen deines Nächsten Leben

Sich gegen das Leben des Nächsten zu stellen, würde bedeuten, ihm medizinische Hilfe zu verweigern, die erforderlich ist.

(Übersetzung und Zusammenfassung eines Artikels auf jewishboston.com)

Ich hoffe, das war hilfreich.


kamikatzen  17.01.2017, 20:18

Interessant, danke!

0

Nach meinem Wissensstand:

Bei lebensbedrohlichen Notfällen darf gegen das Gebot gehandelt werden. Gott kennt ja den Grund. Wenn es keine sofortige Massnahme bedarf, bittet man besser jemand nicht-jüdisches um Hilfe. 


Abahatchi  18.01.2017, 15:34

Bei lebensbedrohlichen Notfällen darf gegen das Gebot gehandelt werden.

Nicht "darf", sondern "musz" man helfen. Selbst wenn man nicht "darf", man hat zu helfen. Punkt

1
kamikatzen  18.01.2017, 18:11
@Abahatchi

Ich habe nicht geschrieben man "darf helfen", sondern man "darf gegen das Gebot handeln". Weil man eben helfen muss. Du betreibst Haarspalterei, warum auch immer

0
Abahatchi  19.01.2017, 10:54
@kamikatzen

sondern man "darf gegen das Gebot handeln".

Richter zum Angeklagten, warum hatten sie nicht geholfen, sie durften doch gegen das Gebot handeln? Richtig Herr Richter, dürfen nicht müssen. 

Hast Du jetzt den Unterschied zwischen dürfen und müssen erkannt. Natürlich darf er, aber er musz auch und in diesem Falle ist das Helfen und Handeln ein MUSZ. Ist es für Dich auch noch Haarspalterei, wenn Du selbst mal auf Hilfe angewiesen bist und jemand da steht, ich darf helfen, musz aber nicht. 

Grusz Abahatchi

PS mir ist zwar klar, wie Du Deine Antwort meinst, doch verstehen die meisten Deutschen das Geschriebene per Definition so, wie Du es geschrieben hast und nicht so, wie Du es meinst. 

Ich wollte mit meinem Kommentar Dich nur unterstützen und helfen. 

0

Menschenleben haben immer Vorrang. Das heißt, du kannst das Telefon nehmen und 112 anrufen.


Raupfisch 
Fragesteller
 17.01.2017, 19:44

Okay, danke!Gibt es denn so orthodoxe Juden die das nicht machen würden?

0
Gestiefelte  17.01.2017, 19:59
@Raupfisch

Habe mir das Wissen selber nur angelesen, aber lies mal hier:

Am Sabbat gibt es 39 verbotene Hauptarbeiten (alles planvolle
zielgerichtete Tun, das mit dem Werktag verbunden ist, fällt unter diese
Verbot). Eine Ausnahme ist zum Beispiel, wenn ein Menschenleben
gefährdet ist. Eine rabbinische Tradition besagt. "Der Sabbat ist euch
gegeben und nicht ihr dem Sabbat."

Quelle: http://www.judentum-projekt.de/religion/religioesegrundlagen/sabbat/

0
Abahatchi  18.01.2017, 15:30

112? Kommt darauf an, wo man sich befindet. Im Zweifelsfalle immer 110.

Früher war es ganz klar, wenn es brennt, 112, wenn einer zusammenbricht 115 und wenn einer bedroht wird 110. Da hatten noch Feuerwehr, Krankenwagen und Polizei eine direkte Notrufnummer. 

War auch sehr sinnvoll, weil heute erst ewig über unwichtige Details am anderen Ende der Leitung ausgefragt wird, so dasz in der Zeit vermutlich entweder das Haus abgebrannt, das Opfer erstochen oder der Verunfallte verblutet sind. 

Das schreibe ich aus eigener Erfahrung. 

0

Dann muss man den Notarzt anrufen oder ins Krankenhaus fahren. Bei Lebensgefahr (und das ist sehr weit gefasst) ist alles erlaubt, was nötig ist...

Also Frauen, die gebären müssen, fahren am Shabbat mit dem Auto ins Krankenhaus, das ist ganz offiziell erlaubt...

Und im Zweifelsfall für den Kranken... d.h. wenn man nicht sicher ist, wie gefährlich es ist, ruft man doch den Notarzt, auch am Shabbat.