Was ist das schnellste Zweirad was ich fahren darf?
Ich habe B Führerschein und damit auch AM. Darf ich nur Mopeds mit maximal 45 km/h fahren oder auch etwas schnelleres? Möchte mein Auto eigentlich verkaufen, weil ich es mir nicht mehr leisten kann/will und 45 km/h wären ein bisschen Lahm um zur Arbeit zu kommen (muss dann einen Umweg fahren, weil ich ja nicht die Autobahn nehmen kann). Öpnv ist hier nur spärlich vertreten.
8 Antworten
Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen, wobei für ältere Fahrzeuge teilweise Ausnahmen von 50- bzw. 60 km/h gelten. quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad
das du etwas schnelleres fahren darfst, ist mir nicht bekannt.
Es bleibt bei Kleinkrafträdern, aktuelle dürfen nur noch 45 fahren.
Mopeds, die vor 2002 zugelassen worden, dürfen noch 50 fahren, diejenigen die noch in der ehemaligen DDR zugelassen wurden (Simson), 60km/h. Das ist das Maximum, mehr geht nicht.
Da gibts noch ein Schlupfloch, um um die 45 km/h rumzukommen. Das wäre ein Roller mit doppeltem Vorderrad, der deshalb als mehrspuriges Fahrzeug gilt und daher auch mit dem B ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gefahren werden darf.
https://www.motorradonline.de/roller/piaggio-mp3-2019-dreirad-bekommt-mehr-leistung/
Ordentliche Gebrauchte gibts schon für 3000,- bis 4000,-
Steuer und Versicherung sowie Spritverbrauch dürften deutlich unter einem Auto liegen.
Schade, die darf man mit dem B nur fahren, wenn der Führerschein vor 2013 erworben wurde. Dann bleibt dir wirklich nur ein 45 km/h Gerät übrig.
Warum Dreiräder gegen das GG verstoßen sollen, ist mir allerdings schleierhaft.
Was ist das denn für ein Blödsinn? Was hat denn das Grundgesetz damit zu tun? So ein Stuss.
Außerdem würden dann die Roller von Piaggio mit den zwei Vorderrädern nicht hier auf den Straßen zugelassen werden und es fahren unzählige dieser Roller hier auf den Straßen.
Das GG betrifft nur das Verhältnis Staat-Bürger. Sich selber zu entwürdigen verbietet das Grundgesetz nicht. Freiwillig darf man sich also draufsetzen, der Staat darf das aber nicht zur Pflicht machen.
Guter Punkt. Da wär ich nicht drauf gekommen, danke
"Sich selber zu entwürdigen verbietet das Grundgesetz nicht", eben unter bestimmten Voraussetzungen doch. Es gibt dazu ein Video auf Youtube vom Rechtsanwalt Solmecke. Es geht darin um einen Fall, der eine Veranstaltung betrifft, bei der sich kleinwüchsige Menschen als Zwerge betiteln ließen und auf dieser Veranstaltung von großen Menschen mit den Kleinwüchsigen ein Weitwurf veranstaltet worden ist (völlig sinnlos) aber um auf das GG zurückzukommen, diese Veranstaltung wurde dann gerichtlich verboten mit der Begründung das sie "gegen Artikel 1 GG, also gegen die Würde des Menschen verstoße", OBWOHL die kleinwüchsigen Menschen alle volljährig gewesen sind und da freiwillig mitgemacht haben. Ist natürlich ein anderer Fall wie die Roller aber er zeigt eben, dass das GG unter bestimmten Umständen auch eine "Selbstentwürdigung" verbietet.
Da muss man unterscheiden, ob die Veranstaltung verboten wurde, also eine Maßnahme gegen den Veranstalter getroffen wurde, oder ob die Kleinwüchsigen bestraft wurden.
Was ist das denn schon wieder für ein Blödsinn und was hat das mit Würde zu tun.
Du willst kostengünstig von A nach B kommen. Also ist es doch egal, welches Gerät Du benutzt. Hauptsache es erfüllt den gewünschten Zweck.
Und mit AM darfst Du eben nicht schneller als 45km/h fahren. Also bleibt Dir nur das Auto, wenn Du auf der Autobahn fahren willst. Das ist gelebte Logik. Wo ist da jetzt Dein Problem.
Hast Du außerdem mal daran gedacht, dass es im Winter ganz schön kalt und rutschig werden kann, auf einem Zweirad. Dann würdest Du Dir wünschen, dass Du Dein Auto wieder zur Verfügung hast.
Und wenn ein Moped mit 45km/h Deine "Würde" ankratzt, musst Du eben einen Motorrad-Führerschein machen. Dann kannst Du mit größeren Maschinen fahren.
Nein, darfst du nicht, nur die Roller, welche der Definition der Klasse AM entsprechen. Wenn du schneller sein möchtest, dann musst du die Klasse A1 machen. Auch mit der Kostenersparnis weiß ich nicht, alles was schneller als 45 km/h ist braucht genauso eine Zulassung wie ein Auto und kostet Kraftfahrzeugsteuer, nur bis 45 km/h genügt ein Versicherungskennzeichen. Mfg.
Mit AM darfst du 50ccm mit 45kmh fahren - Vor 2002 warten noch 50kmh eingetragen. Ausnahmen sind die DDR Kracher Simson bis Bj 1992- mit denen sind 60kmh machbar.
Sowie FmH vor 1957 unter 33 kg mit mehr als 40 km/h - hier gibt es nach oben keine Grenze.
Doch, eine physikalische Grenze. Die frühen 33 kg Mopeds erfreuten ihre Besitzer mit Gabel- und Rahmenbrüchen.
Dreiradroller widersprechen dem ersten Artikel des Grundgesetzes. Aber danke für den Tipp.