Was ist an einer OHG besser als einer GmbH?

4 Antworten

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Er hat Recht. Die OHG ist eine transparente Personengesellschaft. Alles an Gewinnen und Vermögen vorhanden ist, kann durch die Gesellschafter verfügt werden. Die GmbH hingegen ist eine Kapitalgesellschaft. Die ist rechtlich selbstständig, eine juristzische Person. Die Gesellschafter haben keine gerelle Verfügungsgewalt über Vermögenswerte. Die liegt beim Geschäftsführer. Gesellschafter und Geschäftsführer müssen nicht identisch sein.

atzef  09.03.2016, 13:31

Alles richtig.Hat aber auch alles nichts mit den vermeintlichen Lehreraussagen zu tun. :-)

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archibaldesel  09.03.2016, 13:36
@atzef

Doch, der Gesellschafter einer OHG kann über die Gesellschaftsmittel verfügen, der Gesellschafter der GmbH nicht, es sei denn, er verkauft die GmbH.  Das ist nach meiner Wahrnehmung exakt die Aussage des Lehrers.

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Bei einer OHG brauchst du 2 Leute um die OHG aufzumachen.

Bei einer GmbH kann auch eine Person die GmbH aufmachen.

Die GmbH kostet weniger als eine OHG

Die OHG ist eine Handelsgesellschaft, die GmbH eine normale Gesellschaft.

wurzlsepp668  09.03.2016, 13:23

was ist eine normale Gesellschaft?

und dass die GmbH weniger kostet als eine OHG bezweifle ich ....

die GmbH hat Publizitätspflichten, die OHG nicht ..

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archibaldesel  09.03.2016, 13:25

Punkt 3 und 4 sind Quatsch.

Was "kostet" eine Gesellschaft denn überhaupt? Das hängt nicht an der Rechtsform.

Es gibt im HGB weder die Rechtsform "Handelsgesellschaft" noch "normale Gesellschaft". Die OHG nist eine Personengesellschaft und die GmbH eine Kapitalgesellschaft.

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Das ist nur eine Frage der Haftung:

Bei der GmbH (als eine Kapitalgesellschaft) haftet diese i.d.R. nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen von mind. 25 TSD € (Ausnahme die s.g. Durchgriffshaftung) während bei der OHG die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen unbegrenzt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

In sofern hat Dein Lehrer recht - Geld in die OHG gesteckt ist i.d.R. besser abgesichert als in der GmbH.

Bei GmbH macht diese Gewinn und mehrt damit ihren Wert. Wertentnahmen gehen nur über Gesellschafterbeschluss und jede Entnahme ist quasi eine Gewinnausschüttung und muss versteuert werden inkl. Solizuschlag etc.