Was darf jemand, der gar nicht Heilerziehungspfleger oder Sozialpädagoge gelernt hat mit geistig Behinderten arbeiten?

1 Antwort

Ist es eine ehrenamtliche Kraft, die nur als Unterstützung da ist, um z.B. spazieren zu gehen oder Brettspiele zu spielen - etwas wofür die Fachkräfte häufig keine Zeit haben - dann dürfen keine pflegerischen und medizinischen Handlungen (auf Toilette setzen, Medikamente geben, ect.) durchgeführt werden. Daher dürfen sie logischerweise auch nicht alleine in einer Gruppe/bei einer Person sein - es muss immer eine Fachkraft oder ein*e Auszubildene*r anwesend sein.

Ein*e FSJler*in darf grundsätzlich mit in die Pflege gehen, aber z.B. keine Medikamente verteilen und keinen Dienst alleine machen.

Praktikant*innen dürfen all das nicht machen, was auch FSJler*innen nicht machen dürfen. Ausnahme: Es ist ein verpflichtendes Schulpraktikum und das Thema wurde in der Schule schon behandelt, dann laufen sie wie Azubis (abgesehen davon, dass sie trotzdem keinen Dienst alleine machen dürfen).

Befindet sich die Person in der Ausbildung, darf nur das gemacht werden, was in der Schule auch schon Thema war - und natürlich was der/die Auszubildende sich selber schon zutraut. Gewisse Tätigkeiten wie z.B. Tabletten stellen dürfen allerdings nur unter Aufsicht bzw. mit Kontrolle erledigt werden.

Eine vollausgebildete Fachkraft darf alles machen was anfällt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity