Was darf ein Vermieter eigentlich alles?

7 Antworten

was der da veranstaltet ist suuper Fall für Rechtsanwalt.
Der Vermieter begeht einige strafbare Handlungen wie Hausfriedensbruch, Vertragsbrüche usw


johnnymcmuff  01.11.2019, 21:49

Hausfriedensbruch bei Gemeinschaftsfläche?

Wohl kaum.

Ich darf jederzeit den Hausflur betreten und auch in die Kellergänge gehen, das muss ich nicht ankündigen.

Was anderes wäre es, wenn es ein Einfamilienhaus ist und wenn hinter der Haustür praktisch die Wohnräume beginnen und ich da einfach rein könnte.

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newcomer  01.11.2019, 22:04
@johnnymcmuff

-Er ist bei unseren Nachbarn einfach reingegangen in die Wohnung,morgens als sie schliefen hat ihr Schlüssel aus der Tür genommen damit sie nicht auf ihn abschließen können

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Und - Du bist nicht Mieter - also müssen sich Deine Eltern um die Probleme mit dem Vermieter kümmern. Und wenn ssie dies alleine nicht schaffen müssen sie sich kostenpflichtig an einen Anwalt oder den Mieterschutz wenden.

Ohne Grund bzw. vorherige Anmeldung hat der Vermieter nichts in Eurer Wohnung zu suchen und auch in Eurem Kellerraum nicht.

Ebensowenig darf er einen Wohnungschlüssel von Eurer Wohnung haben, ohne die explizite Erlaubnis Deiner Eltern. Und selbst wenn er diese hätte, darf er die Wohnung ohne Zustimmung der Eltern nicht betreten - außer im absoluten Notfall.

Was darf ein Vermieter eigentlich alles?

Das, was deine Eltern ihm als Mieter zugestehen. Du musst ihn als Haushaltsangehöriger nicht unangemeldet in die Wohnung deiner Eltern lassen oder an die Tür gehen, wenn es (sturm)klingelt.

Was darf ein Vermieter eigentlich alles? Hallo, ich frage mich was ein Vermieter alles darf,denn unserer kommt unangekündigt rein ins Gebäude

Der Hausflur Keller, Dachboden usw. ist Gemeinschaftsfläche, da darf er rein ohne dass er sich vor dazu anmelden muss.

- Er kommt Nachts, wenn ich mit meiner Sis alleine bin,möchte im Keller des Hauses übernachten,weil es ihm gehört angeblich;hat aber kein Schlüssel,klingelt Sturm bei uns

Da kann man ihn auffordern, dass er Euch in Ruhe lässt, notfalls mit einer einstweiligen Verfügung bzw. Unterlassungsklage

-Er schreibt alle Sachen zur Miete mit der Hand und alles voller Fehler,er wollte 1,7€ für Haftpflichtversicherung, im Endeffekt war unser Anteil aber nur 42€
-Er erhöt die Miete wie er will

Gegen beides kann man Widerspruch einlegen bzw. bei einer nicht berechtigten Mieterhöhung zahle ich einfach die bisherige Miete

Wenn es sich um kein Einfamilienhaus handelt, darf ein Vermieter immer die Gemeinschaftsflächen, den Keller, Dachboden, Treppenhaus betreten.

Zu den Mängeln, die Sie aufführen, müssen Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Auflistung der Mängel und Behebungsfrist an den Vermieter senden.

Wenn die Vorfälle aber so nervig sind, würde ich Ihrerseits über eine Kündigung nachdenken und mich schon nächste Woche auf Wohnungssuche begeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Jahrzehntelange Erfahrung