Wenig Miete, aber baufälliges Haus?

5 Antworten

Was notwendig ist, muss der Vermieter machen. D.h. was für eure Sicherheit notwendig ist, z.B. darf nichts einsturzgefährdet sein. Auch müssen notwendige Dinge wie die Wasserversorgung (Heiß- und Kaltwasser, Abwasser) und die Heizung funktionieren. Schönheitsarbeiten wie neue Böden, neues Bad, neuer Putz oder Tapeten müssen vom Vermieter nicht übernommen werden.

In meiner alten Mietwohnung war auch der Keller feucht, aber das war nicht zu beheben, weil es nur 2 winzige Fenster gab und bei 8 Waschmaschinen und 8 Trocknern die Feuchtigkeit nicht raus konnte. Die Wohnung war bei meinem Einzug auch nicht renoviert, das hat mein Vater mit mir gemacht. Hat mich aber nicht gestört, weil die Wohnung wie in eurem Fall billig war.

Beides gleichzeitig (billig und schön) geht halt nicht, ihr müsst euch entscheiden, ob ihr da bleiben wollt oder in eine teurere Wohnung umzieht.

Die niedrige Miete gibt dem Vermieter nicht das Recht nichts zu tun, sie nimmt ihm aber jede Chance überhaut etwas zu veranlassen, das Geld kostet.

Vor daher ergibt es auch keinen Sinn vor Gericht eine Zustandsverbesserung einzuklagen.

Selbst Mietkürzungen gegen "0" wären kontraproduktiv.

Solche Schrottimmobilien verkommen immer weiter, werden damit unbewohnbar und die Miete müssen sich zwangsläufig nach anderem Wohnraum umschauen.

Unter diesen gegebenen Umständen kann ich Dir nur zu einem Umzug raten.

Wer will denn in so einer Bruchbude hausen mit der Option, dass der Vermieter sowieso nichts daran ändert?

Wenn ihr das alles nicht schriftlich habt, könnt ihr ihn jetzt nur zur Beseitigung der Mängel auffordern (SCHRIFTLICH) Wenn er sich dann nicht rührt, könnt ihr kündigen. dafür solltet ihr aber sehen, dass ihr bereits eine bessere Wohnung habt.

Du / Ihr habt die Wohnung unter den gegebenen Bedingungen ( "gammeliger" Gesamtzustand des Hauses ) gemietet - und mündliche "Nebenabreden" haben keine Relevanz - Motto .... versprechen kann man sich öfter.

gibt es dem Vermieter nur wegen der günstigen Miete jetzt das Recht hier nichts mehr zu tuen?

Bis zu einen gewissen Umfang durchaus. Hinsichtlich der Schimmelbildung und des "undichten Balkons" ( Einschränkung der Nutzbarkeit ) habt Ihr die Möglichkeit der Mietminderung. Allerdings solltet Ihr ob deren Höhe via Beratung bei einem Mieterschutzvereins abklären.

Mittelfristig sei Euch zu raten einen Umzug ins Auge zu fassen.

Viel Erfolg.