Vermieter will Schlüssel nicht rausrücken?
Huhu,
Meine Schwester ist am 10.10 in eine neue Wohnung gezogen, und der Mietvertrag der alten Wohnung läuft noch bis zum 31.12.21.
Es wurde für die alte Wohnung bereits eine Übergabe gemacht und der Schlüssel wurde abgegeben.
Miete soll natürlich weiter bis zum 31.12 gezahlt werden.
So heute wollte meine Schwester den Schlüssel der alten Wohnung wieder haben (da der Vertrag ja noch gilt und sie weiter Miete zahlt, ist sie doch eigentlich berechtigt oder) aber der Vermieter wollte den Schlüssel nicht raus rücken..
Steht der Schlüssel meiner Schwester zu???
Ich hoffe der Text ist etwas verständlich
Lg
3 Antworten
Ja, ganz klar: Die hat die Wohnung noch gemietet und darf damit die Mietsache auch benutzen. Warum die Schlüssel übergeben wurden und schon Übergabe mit Protokoll gemacht wurde, ist mir schleierhaft. Spielt aber keine Rolle. Allerdings ist dann das Übergabeprotokoll vom 10.10. Makulatur, es muss ein neues gemacht werden, wenn die Wohnung tatsächlich übergeben wurde.
- Wenn er den Schlüssel nicht rausgibt, würde ich keine Miete mehr zahlen. Das natürlich vorher ankündigen mit kurzfristiger Terminsetzung.
- Vermieter kann evtl. den Mehraufwand für doppelte Übergabe etc. abrechnen.
Ganz klar ja. solange sie mite zahlt hat sie auch das Nutzungsrecht und der Vermieter kann keinen Tag früher die Wohung betreten.
Schlüssel kann ggf mit Polizei gefordert werden- Mietvertrag und kontoauszüge mitnehmen.
Ja und nein....
Deine Schwester hat einen gültigen Mietvertrag. Also ja.
Allerdings gab es schon eine Übergabe. Also nein.
Ich vermute mal, der Vermieter möchte vermeiden, dass ihr in der Wohnung Chaos macht. Es müsste eine erneute Übergabe stattfinden --> Mehraufwand.
Nimm ihm die Angst, dass ihr in der Wohnung etwas tut was ihm nicht gefällt. Erkläre ihm, warum, wann und wie lange ihr in die Wohnung müsst.