Was darf ein Pilot alles fliegen?

6 Antworten

Es gilt: Ein Pilot, ein Muster. Aber ... ganz so einfach ist es dann doch nicht, wäre ja auch schade. Ja, es geht, wenn das Typerating in die Lizenz eingetragen ist. Allerdings machen zwei so unterschiedliche Typen (in der Bedienung und in der Philosophie der Hersteller) keinen Sinn. 

Bei einer Umschulung kann es aber durchaus zu einem Doppeleintrag kommen, denn das alte Muster ist ja u. U. noch gültig und darf vom LBA nicht ohne Grund einfach aus der Lizenz entfernt werden. 

Da aber die Piloten nach ihrer Umschulung disziplinarisch und organisatorisch der neuen Flotte zugeordnet sind, fliegen sie das alte Muster ab Checkdatum nicht mehr. 

Ich kannte bei meiner Airline genau zwei Piloten (alles Trainingsmanager mit einer besonderen Ausbildung), die eine Musterberechtigung für B737 und A320 hatten und beide Muster auch geflogen sind, allerdings nur für kurze Zeit und das hatte firmeninterne Gründe. 

Bei Airbus A330/A340 sieht es so aus, dass vom LBA beide Muster in die Lizenz eingetragen werden und der jeweilige Ablauf für das Typerating mit genau sechs Monaten Differenz in die Lizenz eingetragen wird. 

Airbus sagt dazu, dass beide Muster vergleichbar sind (obwohl der A330 nur halb so viele Motoren hat wie der A340). 

Das bedeutet, dass ein Pilot 2x im Jahr einen Simulatorcheck für das Typerating machen muss (ansonsten nur 1x jährlich), nämlich A330 und A340 im Wechsel. 

Das gilt nicht für A380 (der ist ein Einzelmuster). Dann wiederum gibt es das Typerating A318/319/320/321 als einen Lizenzeintrag. Hier darf der Pilot alle vier Muster fliegen. Die Trainingsabteilung sorgt dann für einen internen Wechsel beim Simulatorcheck, aber verlängert wird immer die ganze "A320-Family". 

Bei der B747-400 und die B747-8i ist das anders; sie darf man auch im Mix fliegen - ohne speziellen Check auf einem Muster. 

Das alles hängt ab von a) der Einstufung des Flugzeugmusters durch den Hersteller und b) der Zulassung durch die EASA. 

Du siehst, selbst ein einfaches Typerating ist eine Wissenschaft für sich. 

Das ist nicht ganz richtig, ein Pilot kann durchaus zwei Type Ratings eingetragen haben, darf aber nur ein Muster fliegen.

Auch Ihrer A320 Aussage muss ich wiedersprechen, denn ein A320 rating berechtig nicht alle Muster zu fliegen. Man unterscheidet Flugzeug Muster und einer Flugzeug Familie wie z.B. 737NG oder A320 Familie (A319, A320, A321). Das hängt bei einem Flugzeug muster von der Cockpit Philosophie ab wie z.B CRJ200 und CRJ700/900/1000.

Nein, darf er nicht. Habe ich das Typerating auf der 737 gemacht so darf ich auch nur dieses Muster fliegen.

Maximal zwei Ratings sind erlaubt. Wären als Beispiel den A320/321. Bei der LH sind soweit ich weiß der A319/-20/-21 ein Rating.

Als Beispiel: Habe ich das Typerating auf den A330 gemacht, so kann ich später noch das Rating auf den A340 machen (in einem Abstand von einem halben Jahr). Ich darf dann nur diese beiden Muster fliegen, kein anderes.

Ein Pilot darf nur das fliegen, wofür er ein Typerating hat. Die Lizenz alleine berechtigt nicht zum Fliegen, sondern eben nur die eingetragene Musterberechtigung.

Ausnahme stellt die Flugzeugfamilie A320 dar. Hier darf der Pilot mit einem Typerating alle Muster fliegen. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruf und Erfahrung

Ein Pilot darf das fliegen, wofür er das Typerating hat.