Was bedeutet diese Email vom Jobcenter, Hilfe?
Meine Freundin und ich wollen in eine Wohnung ziehen und haben Antrag auf Leistungen gestellt. Für 2 Personen sind bis zu 60 m² und eine Bruttokaltmiete mit kalten Nebenkosten von 507, 10€ vorgesehen. Die Wohnung kostet mit Heizkosten 780€. Wir haben daraufhin mit dem Sachbearbeiter geredet und gesagt dass das Jobcenters die angemessen Teil der Miete zahlen und wir den Rest aus unserem Regelbedarf. Das wären dann diese 507,10€ und die Heizkosten von 120€. Das wären dann insgesamt 627,10€. Jetzt haben wir diese Email bekommen und unsere Frage ist, ob wir diese 627 euro bekommen oder wir weniger bekommen.
Danke im voraus
Das ist die email vom Sachbearbeiter
3 Antworten
Ich lese daraus, dass das Jobcenter keine Zahlung an den Vermieter leisten kann, da nur der angemessene Teil der Warmmiete bei der Berechnung eures Bedarfs berücksichtigt werden konnte.
Deshalb sollt ihr selber einen Dauerauftrag für die Mietzahlung an den Vermieter bei eurer Bank einrichten.
Euer Leistungsanspruch liegt nach dieser Mail unterhalb der angemessenen Warmmiete, also unter diesen max. 627,10 €, wenn das die max. Warmmiete ist, die das Jobcenter anerkennt.
Das kann z.B. an eigenem anrechenbarem Einkommen liegen.
Die Email hat rechtlich keine Bedeutung = ist rechtlich unverbindlich.
So, wie ich den Inhalt verstehe, wird Euch mitgetailt, daß die Miete nicht in voller Höhe und auch nicht in angemessener Höhe übernommen wird und daß deswegen keine Direktzahlung vom Jobcenter an den Vermieter erfolgt = Ihr müßt die Miete selbst an den Vermieter überweisen, nachdem Ihr einen Teil von ihr vom Jobcenter erhalten habt.
Zudem wird darauf hingewiesen, daß Ihrn ggf. weniger ALG 2 bekommt. Warum, kann ich nicht sagen.
Das alles kann damit zusammenhängen, daß Ihr wohl erstmalig zusammenzieht und deswegen zunächst als Bedarfsgemeinschaft auf Probe geltet.
Wartet ab, bis Euch ein papierschriftlicher Bescheid vorliegt.
sowieso nur um eine Information zu einer Anfrage
Deswegen unbedeutend, Madame oder Monsieur. Die Email ersetzt keinen Verwaltungsakt bzw. stellt keinen solchen dar. Deswegen nicht näher erwähnenswert.
Denn "Mietzuschuss" zahlt das JobCenter auf euer Girokonto. An den Vermieter müsst ihr die Miete also in voller Höhe selbst zahlen.
Von wegen…
https://www.kanzlei.de/archiv/emailrecht-htm
Es handelt wohl sowieso nur um eine Information zu einer Anfrage, eine schriftliche Bestätigung wird folgen.