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Hallo Jokeno,

die Europawahl wird nach den übergeordneten Bestimmungen des EU-Wahlrechts ausgeführt. Dieses Wahlrecht beschließen die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten einstimmig.

Aber nach der Wahl entscheiden sich die meisten Abgeordneten für die Mitgliedschaft in einer länderübergreifenden Fraktion. Die meisten nationalen Parteien sind Mitglieder europaweiter politischer Parteien

Hier ist eine gute Übersicht dazu:

http://www.europarl.europa.eu/at-your-service/de/be-heard/elections

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission