Warum ist dies nach geltendem Recht strafbar?
Laut dieser Website https://www.juuuport.de/ratgeber/cybergrooming
Ist der nachfolgende Chat bereits strafbar. Könnt ihr mir erklären warum? Die Daten , alles ist frei erstellt, also keine Sorge.
5 Antworten
da man nichtmal den Treffpunkt da auslesen kann denke ich ist das nur strafbar, wenn zusätzlich auf anderen wegen noch weitere infos liefen. z.B. in dem besprochenen video.
ein park in der nähe des bahnhofs in münchen ... also das wäre ein wunder wenn die sich so finden ... (es gibt nämlich mehrere bahnhöfe in münchen und sicher auch mehrere parks dort, selbst wenn er den park hat ist der sicher nicht winzig ... usw)
der chat allein ist nicht strafbar
Von dem aktuellen deutschen Strafrecht dürfte der obige Chatverlauf nicht abgedeckt sein. Der Wortlaut der §§ 176a und 176b StGB ist hier m. E. nicht erfüllt, es fehlt an der erkennbaren Zielsetzung, das Kind zu sexuellen Handlungen (an oder vor dem Täter oder einer dritten Person) zu bewegen. Der Versuch, das Kind lediglich zu einem persönlichen Treffen zu bewegen, ist davon nicht erfasst. Für eine Absicht (die alleine ja auch nicht strafbar wäre), dieses Treffen zur Vornahme ein einschlägiger strafbarer Handlungen zu nutzen, gibt es im hier gegenständlichen Chatverlauf keine Hinweise. Das bloße Treffen mit fremden Kindern zu einem anderen, nicht strafbaren Zwecke ist nicht explizit verboten.
Der österreichische § 208a StGB AT ist da etwas offener formuliert und erfasst explizit auch den Vorschlag eines Treffens, mit der Absicht, eine einschlägige strafbare Handlung zu begehen. Aber auch hier mangelt es in dem hier gegenständlichen Chatverlauf m. E. an Beweisen oder auch nur konkreten Hinweisen auf eine solche Absicht. Es dürfte damit auch hier mindestens an der Nachweisbarkeit des subjektiven Tatbestandes fehlen.
Der oben abgebildete Chatverlauf ist daher m. E. ein perfektes Beispiel, wie die Kontaktaufnahme einer Person mit unlauteren Absichten zu einem Minderjährigen erfolgen könnte, ohne dass das Strafrecht berührt wird. Das ist aber auch ein Fall, den das Strafrecht m. E. nicht abdecken kann. Hier hilft nur Prävention und ein offenes Auge und Ohr der Eltern.
Ob das schon strafbar ist? Kann ich mir nicht vorstellen.
Natürlich ist hier sehr offensichtlich, was der Chat-Partner vor hat (nämlich die Person/dich alleine in seine Wohnung locken), aber das wäre bis zum Zeitpunkt des Geschehens ja auch nur reine Spekulation.
Und du hingegen scheinst wohl relativ naiv zu sein.
"Komm doch mal vorbei. Aber komm besser allein, ich kann nicht in Gruppen".
Ich schätze jedem Volksschulkind wird beigebracht, wie man sich in solchen Situationen zu verhalten hat und was das Gegenüber hier vor hat.
Also realitätsnah ist der Chatverlauf mit der hier unterstellten und zu unterstellenden Absicht ziemlich sicher. Da braucht man keine übertrieben lebhafte Phantasie. Aber das ist nichtsdestotrotz ein Fall, den das deutsche Strafrecht weder abdeckt noch abdecken kann.
Und du hingegen scheinst wohl relativ naiv zu sein.
Im Gegensatz zu Dir sicher nicht! Solche Chats finden täglich tausendfach statt, da ist nichts strafbares dabei.
Also realitätsnah ist der Chatverlauf
Ja ist er, allerdings finden derartige Chats täglich zu tausenden statt.
mit der hier unterstellten und zu unterstellenden Absicht ziemlich sicher.
Nein, genau das ist er eben nicht!
Da braucht man keine übertrieben lebhafte Phantasie.
Doch die braucht es.
Aber das ist nichtsdestotrotz ein Fall, den das deutsche Strafrecht weder abdeckt noch abdecken kann.
Das wäre auch noch schöner, wenn man sich schon um solchen Blödsinn kümmern müsste.
Mensch, um Strafbarkeit ging es nie & das hättest du auch verstanden, wenn du meine Antwort sorgfälltig gelesen hättest.
Es ging um die offensichtlichen Intentionen der Person.
um Strafbarkeit ging es nie
Ach so, dann lies nochmal die Frage.
das hättest du auch verstanden, wenn du meine Antwort sorgfälltig gelesen hättest.
Das habe ich, daher auch mein Kommentar!
Es ging um die offensichtlichen Intentionen der Person.
Wobei Du lediglich Unterstellt hast was eben nicht offensichtlich ist!
1. Ich habe die Frage sehr wohl beantwortet, nämlich dass es nicht strafbar ist bzw dass ich das nicht glaube. Lies mal gescheit.
2. Dein Kommentar ist daher unpassend.
3. Das ist offensichtlich und du Bestätigst mich einfach noch mehr in dem Glauben, dass du einfach enorm naiv bist.
Komm erstmal in meine Altersklasse, dan hast Du Deine Phantasiene längst überwunden und brauchst mich nicht als naiv zu bezeichnen. Sei gewiss, ich bin es nicht!
Träum nun einfach weiter.
Komm erstmal in meine Altersklasse,
Danke, aber ich verbringe da viel lieber noch eine relativ lange und entspannte Zeit in meinen 20ern, bevor ich die Pension antrete.
Vertraue mir, das werde ich.
Naivität & Gutgläubigkeit sind allerdings keine der Eigenschaften, welche ich mir mit zunehmendem Alter aneignen werde.
"Komm erstmal in meine Altersklasse"
Typische Aussage von älteren Personen wenn sie keine neuen Argumente finden.
Alternativ: Alter schützt vor Torheit nicht.
Da ist nichts strafbar von, worauf sollte eine Strafbarkeit denn abzielen?
Cybergrooming
Es soll bereits strafbar sein mit Kindern in Kontakt zu treten ( wegen Missbrauchsgefahr )
Wieso sollte es Strafbar sein ?
Du hast eine lebhafte Phantasie.