warum haben viele Vermieter was dagegen an hartz4 Empfänger zu vermieten?

12 Antworten

Der Vermieter bekommt im normalfall keine Miete vom Amt , sondern der Harz4 Empfänger auf sein Konto , leitet dieser die Miete nicht weiter , zieht der Vermieter die A-Karte und läuft seiner Miete hinterher !


TeamStoffcouch  28.01.2020, 01:14

Der Vermieter kann das dem Jobcenter sagen und dann wird die Miete direkt an ihn überwiesen anstatt erst auf das Konto des Hartz-IV Empfängers

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Ich habe in meinen Jahren als selbständiger Geschaeftsmann (nicht Vermieter) die Erfahrung gemacht, dass Behoerden oft die schlechtesten Zahler sind, sich oft sehr lange Zeit mit dem Bezahlen lassen und auch gern mal voellig ungerechtfertigte Abzuege vornehmen. Mit Behoerden habe ich daher immer nur hoechst ungern Geschaefte gemacht oder auch ganz abgelehnt.

Ich kann mir somit gut vorstellen, dass viele Vermieter auch keinen Bock auf diese Bande haben. Zumal sie ja zur Zeit wohl auch genug Auswahl an sonstigen Mietinteressenten haben.


LouPing  27.01.2020, 20:21

Ein Problem ist auch die Haftung bei Schäden, Mietschulden "einzutreiben" ist praktisch unmöglich - einige wenige legen es regelrecht darauf an.

Setzt man als VM seine Rechte durch wird man fast öffentlich gesteinigt.

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Bei Mietern die nicht selbst bezahlen sondern die Miete vom Amt bekommen, kann man auf den Kosten sitzenbleiben, wenn sie einen Schaden verursachen. Das Amt zahlt eben auch nicht immer die Miete vollständig. Selbst wenn der Mieter schon bei Beginn des Einzugs die Mietzahlung direkt vom Amt an den Vermieter abtritt, können Maßnahmen von der ARGE dafür sorgen, dass er zu wenig Miete bekommt. Ist also durchaus auch ein Risiko für den Vermieter, dann wird eigentlich der Vermieter sanktioniert und nicht der Hartz4-Empfänger, denn der muß sehen wie er an seine säumigen Zahlungen kommt..

Man kann schlecht die Zuverlässigkeit von Hartz IV-Empfängern einschätzen.

Selbst wenn die Miete regelmäßig kommt und die Kaution hinterlegt ist, kann es passieren, dass ein Hartz IV-Empfänger in der Wohnung Schäden verursacht, für die er dann nicht aufkommen kann und für die auch die Kaution nicht reicht. Vermieter bleiben dann auf den Kosten der Sanierung sitzen.

Ein weiteres ist die Ungerechtigkeit bei Rechtsstreitigkeiten. Passt dem Mieter irgendwas nicht, kann er ganz locker flockig zum Gericht gehen und Prozesskostenbeihilfe beantragen und dann seinen Vermieter verklagen.

Verliert der Mieter, kommt der Staat für die Prozesskosten auf und verliert der Vermieter, muss der Vermieter die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Dreimal darf man nun raten, in welche Richtung hierbei Gerichte gerne tendieren, ohne gleich mal Befangenheit zu unterstellen.

Dabei ist es völlig egal, ob der Vermieter eine Rechtsschutzversicherung hat oder nicht, die Chancen sind hier ungleich verteilt und schon deshalb würden wir nicht an Hartz IV-Empfänger vermieten und wenn ein guter Mieter seine Arbeit verliert und auf Dauer deswegen zum Hartz-IV-Empfänger wird, ist das auf jeden Fall was anderes.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

TeamStoffcouch  28.01.2020, 01:11

Prozesskostenbeihilfe bekommt man nur bei aussicht auf Erfolg

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bwhoch2  28.01.2020, 09:01
@TeamStoffcouch

Richtig. Aber vom Mieterrechtsanwalt einigermaßen gut dargestellt, besteht natürlich immer Aussicht auf Erfolg. Ansonsten kommt es doch gar nicht zum Prozess. Es gibt viele Anwälte, die auf jedes Mandat scharf sind, um ihre Kanzlei einigermaßen auszulasten. Die tun dann schon was dafür.

Steht man als "selbst zahlender" Prozessgegner einem Kläger oder Beklagten gegenüber, der Prozesskostenhilfe bekommt und ein Richter verweist darauf, dass es doch allein schon kostenmäßig günstiger wäre, einen Vergleich zu akzeptieren, bevor er einen teuren Gutachter beauftragt, wer wird sich am ehesten überlegen, klein bei zu geben oder wenigstens einer Einigung zuzustimmen? Sicher nicht der, der alles vom Staat bezahlt bekommt und dessen Prozessrisiko dementsprechend gering ist.

Nein, danke! Da bin ich eher für "Waffengleichheit" und deshalb lehnen wir Hartz IV-Empfänger als Mieter immer ab.

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Eine Mieterhöhung ist vielleicht auch nicht so leicht durchzusetzen. Das Amt schreibt dann, sie werden nur noch die nächsten 6 Monate zahlen, weil die Wohnung zu teuer wäre.

Wohnt man als Vermieter selber im Haus, ist man ganz froh, wenn die Mieter tagsüber in der Arbeit, also außer Haus sind.

Ein Vermieter hat sich das Haus zusammen gespart bzw. zahlt noch die Schulden auf das Haus ab.

Er will Hartz 4 -Empfänger nicht unterstützen, da er denkt, dass sie an ihrer Situation selber schuld sind.