Warum gehen manche Gesetze beschreibung grundsätzlich erstmal davon aus das es mit vorsatz geschar?

5 Antworten

Und warum urteilst du so pauschal über die Gesetze und die Justiz?

Ich denke du solltest dich zuerst mal eingehend mit Recht und Gesetz beschäftigen.

Noch gilt im deutschen Recht die Unschuldsvermutung.

Und in deinem erwähnten Fall ist das Ganze noch ein wenig komplexer. Niemand geht grundsätzlich davon aus das du gewusst hast das er keinen Führerschein hat. Hast du Alles dir zumutbare getan dich davon zu überzeugen das er rechtmäßig das Fahrzeug führt wird dir Niemand einen Strick draus drehen. Hätte er ihn längst abgeben müssen liegt das nicht in deiner Macht hier die Tatsachen zu ermitteln. Bei Dienstfahrzeugen ist es zum Beispiel so das Dienstherr aus dem Schneider wenn er sich einmal im Jahr den Führerschein zeigen lässt. Kein Kommandant einer Feuerwehr lässt sich vor dem Einsatz alle Führerscheine zeigen, kein Firmenchef überprüft jeden Tag die Fahrerlaubnis aller Kraftfahrer.

Dein Beispiel taugt also nicht zur Verallgemeinerung.

Man sollte sich grundsätzlich davon hüten anhand von ein paar Fakten solche grundsätzlichen Thesen aufzustellen.

Es gehört zu deinen Halterpflichten, dir den Führerschein zeigen zu lassen. Wenn er dich wortreich anlügt, kannst du hoffen, dass ein Gericht dich nicht verurteilt.

Bei deinem Beispiel kann man die Tat auch fahrlässig begehen. Das steht in Absatz 2 der betroffenen Norm.

Auch sonst ist das nicht richtig, dass man immer sofort von Vorsatz ausgeht. Es gilt die Unschuldsvermutung und es ist an den Ermittlungsbehörden das Gegenteil zu beweisen.

Manchmal ist das nur sehr einfach. Fährt jemand ohne Führerschein mit deinem Auto ohne es gestohlen zu haben, dann muss man ja irgendwie Wind davon gekriegt haben. Hat man sich nicht bezüglich des Führerscheins vergewissert, dann hat man den Fehler selbst zu verantworten. Verstehe das Problem nicht.

Wenn du jemanden dein Auto fahren lässt, musst du dich vergewissern, daß er einen Führerschein hat.
Wenn du ihn dir vor 2 Wochen hast zeigen lassen, reicht das. Wenn er ihn inzwischen losgeworden ist, kannst du damit wohl durchkommen.

Das resultiert aus der Summe der Erfahrungen.