War euch mit 13 Jahren bewusst, dass jemanden mit 30 Messerstichen zu töten, ein schweres Verbrechen ist?

Das Ergebnis basiert auf 48 Abstimmungen

Ja. 92%
Nein, vermutlich nicht. 8%
Bernhard35  23.03.2023, 23:41

Soll die Frage zu irgendwas führen?

NameWurscht 
Fragesteller
 23.03.2023, 23:42

zu einem Ergebnis

19 Antworten

Ja.

das war mir auch schon mit 7 Jahren klar XD

aber ich leide auch nicht unter einer schweren Persönlichkeitsstörung, wie mindestens eines dieser Mädchen, die für den Mord verantwortlich sind

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich kenne mich aus. ⚖️

NameWurscht 
Fragesteller
 23.03.2023, 23:47

Das weißt du woher?

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GoodRuby  23.03.2023, 23:54
@NameWurscht

weil es nicht normal ist ein gleichaltriges Mädel brutal abzustechen und es dann verbluten zu lassen

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J1gsaw  24.03.2023, 00:44
@GoodRuby

Und wer definiert „normal“?

Ist es normal, Unternehmen zu unterstützen die überall Giftmüll verklappen und Menschen wie moderne Sklaven ausbeuten?

Ist es normal, immer mehr und mehr und immer noch schneller wieder das neuste haben zu müssen?

Ist es normal, als Konsument all das zu fördern und fordern, was uns selbst und die Umwelt immer mehr verpestet, nur aus Faulheit oder für ein mü Nutzen, der relativiert durch entsprechenden Ersatz auch ganz verschwindet?

Ist es normal, alles zu vergessen und die selben Politiker wiederzuwählen, gleich 3 mal? (Wohl eher dement oder naiv schon fast infantil 😉)

etc.etc.etc.etc.etc. … … … … …

Ist das und vieles mehr normal? Ernste Frage.

Vielleicht lautet die vermeintlich pessimistisch rüberkommende, aber schmerzhaft realistische Antwort:

Ja, zu einer so abgewrackten Gesellschaft, in der das alles normal ist, gehören wohl leider auch solche „Sonderfälle“.

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GoodRuby  24.03.2023, 00:48
@J1gsaw

Whataboutism...

darauf muss ich ja wohl kaum antworten...

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J1gsaw  24.03.2023, 00:58
@GoodRuby

Das hat nichts mit Whataboutism nichts zu tun, damit ist der direkte Zusammenhang gemeint und verknüpft diesen.

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GoodRuby  24.03.2023, 00:59
@J1gsaw

wenn es dich glücklich macht...

ich gehe darauf jedenfalls nicht ein

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Ungarrrro  24.03.2023, 01:02
@GoodRuby

Darauf musst du auch nicht antworten, ich habe es mir nichtmal durchgelesen 😂

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Da diese Frage ja eindeutig in eine bestimmte Richtung abzielt: Wer der Ansicht ist, dass man das Alter für die Strafmündigkeit absenken sollte, sollte überlegen, ob er oder sie es ebenfalls gut und richtig finden würde, wenn man das Schutzalter in Bezug auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger absenken würde. Sprich, wenn Sex mit Personen, die unter 14 Jahre alt sind, nicht mehr grundsätzlich als Missbrauch gewertet werden würde, sondern auch hier die Grenze schon bei 13, 12 oder noch jünger verlaufen würde.

Letztendlich ist die Begründung in beiden Fällen nämlich exakt die gleiche: Kinder in diesem Alter sind noch nicht in der Lage, die volle Tragweite ihres Handelns zu erfassen und abschätzen zu können und auf Basis dieser Erkenntnis gute Entscheidungen zu treffen! Also weder in Bezug auf sexuelle Handlungen, die an ihnen vorgenommen werden, noch in Bezug auf strafbare Delikte. Und zwischen 14 und 18 (bzw. 21) wird auch in beiden Fällen angenommen, dass sie ab da zwar etwas besser und bis zu einem gewissen Punkt diese Tragweite begreifen können, aber eben immer noch nicht im vollen Ausmaß.

Also, soll Sex mit 12jährigen zukünftig legal sein, damit wir Kinder in diesem Alter auch in den Knast stecken können? Oder bleiben wir vielleicht doch lieber dabei, Sex mit Minderjährigen als Straftat zu betrachten? Und befassen uns lieber mal mit der Frage, was genau alles falsch lief im Leben dieser zwei Mädchen, damit es zu dieser Tat kommen konnte - und fokussieren uns dann lieber darauf, Lösungen zu finden, um sowas zukünftig als Gesellschaft besser verhindern zu können, als auf unsere Rachegelüste gegenüber diesen beiden Kindern?


NameWurscht 
Fragesteller
 23.03.2023, 23:56

Ein sehr hinkender Vergleich. Und argumentiert auf Basis von Vermutungen. Die volle Tragweite des eigenen Handelns ist auch einem betrunkenen Autofahrer nicht bewusst, der Menschen überfährt. Einem im Wutrausch psychisch labilen, der einen anderen ins Koma prügelt auch nicht. Die volle Tragweite zu erfassen, ist, so vermute ich, häufig nicht erfüllt, bei Straftaten.

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HappyMe1984  24.03.2023, 09:04
@NameWurscht

Ein Vollrausch kann tatsächlich im Strafrecht zu Schuldunfähigkeit führen, ebenso eine psychische Erkrankung, sofern die im Moment der Tat ursächlich für die Tat war. Hier sieht das Strafrecht also durchaus vor, die verminderte Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit zu berücksichtigen. Genau so wie eben bei Kindern unter 14 Jahren.

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Kuro48  24.03.2023, 00:16

Es ist aber bei dem Ablauf der Tat durchaus verständlich, auch im Sinne des Opfers, dass man möchte, dass die Täter eine gewisse Strafe erfahren. Strafe und Unterstützung schließen sich ja nicht aus. Das bedeutet nicht die Kinder in den Knast zu stecken, aber dass die Kinder Folgen erfahren, deutliche Folgen. Es ist ein Mensch verstorben, das ist nicht unter den Tisch zu kehren. Es geht nicht um Rache sondern um Gerechtigkeit und auch den Tätern zu vermitteln, dass das was sie getan haben Folgen hat.

Aktuell wird ja auch gemeldet, dass sich die Täter sogar über die Strafmündigkeit im Vorfeld informierten, sollte das alles so stimmen, haben die Mädchen wissendlich ausgenutzt, dass sie unantastbar sind. Was lernen sie denn daraus? Offenbar sehen sie doch, dass sie clever genug waren in ihrem jungen Alter das Gesetz auszutricksen und zumindest rechtlich unbescholten davonzukommen.

Gerade deswegen schlägt jetzt Trauer in Hass um, die Selbstjustiz die daraus resultieren kann und der Spießroutenlauf können viel verheerender sein als das was eine rechtliche Strafe erzeugt hätte.

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hardliner2019  24.03.2023, 02:38
@Kuro48
Gerade deswegen schlägt jetzt Trauer in Hass um, die Selbstjustiz die daraus resultieren kann und der Spießroutenlauf können viel verheerender sein als das was eine rechtliche Strafe erzeugt hätte.
  • Hass und Selbstjustiz? Wodurch genau entsteht das? Welche Rolle spielen dabei die sozialen Medien? Welche Rolle spielen dabei die oft keifenden, schrillen Stimmen, die auch hier bei GF tagtäglich zu vernehmen sind? Gibt es da vielleicht so etwas wie ein "gegenseitiges Hochschaukeln"?
  • Denk mal drüber nach!
  • Und denk auch mal drüber nach, ob es nicht besser wäre, wenn die Menschen, die momentan laut & schrill in den Medien kreischen, einfach mal die Profis ihre Arbeit machen lassen würden. Denn die sind kraft Gesetzes (SGB VIII) berufen zu handeln - nicht der "Pöbel auf der Straße". Mit dieser Einsicht entfiele dann auch die von dir explizit genannte "Selbstjustiz".
  • Vergleiche im Übrigen meinen separaten, ausführlichen Kommentar an den Antwortgeber @HappyMe1984.
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earnest  24.03.2023, 07:57
@Kuro48

Ich habe den Eindruck, Kuro, dass in deinem Beitrag "Volkes Stimme" ertönt. Und dass hier Hass und Selbstjustiz Tür und Tor geöffnet werden soll.

Entschuldige, aber das finde ich ekelhaft.

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Kuro48  24.03.2023, 16:30
@earnest

Ich bin absolut gegen Selbstjustiz, wie wäre es erst zu fragen wie ich es meine bevor man eine Vorverurteilung trifft? Da spricht Volkes schnelle Meinungsbildung aber auch aus dir.

Ich sage dass aktuell Menschen, weil es keine Strafe gab, beginnen zu Selbstjustiz zu greifen sprich Beschimpfungen, Bedrohungen, Hetze etc.

Ich sage in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt, dass dieses Verhalten richtig ist, ich würde mich auch niemals dafür aussprechen, ich sage nur das ist was "Volkes Reaktion" gerade darauf ist. Das ist laut Berichterstattungen eine Tatsache.

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earnest  24.03.2023, 16:36
@Kuro48

Danke für die Klarstellung. Insbesondere dein erster Satz und der Schlusssatz deines ersten Absatzes hatten zu meinem Eindruck geführt. Dito die "deutlichen Folgen".

Deinen letzten Absatz KÖNNTE man als Verständnis für und verklausulierte Rechtfertigung von Hass und Selbstjustiz verstehen.

Danke, dass du das jetzt klargestellt hast.

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Kuro48  24.03.2023, 16:39
@hardliner2019
Hass und Selbstjustiz? Wodurch genau entsteht das?

Das ein Kind auf schlimmste Weise mit über 30 Stichen getötet wurde und die Justiz nichts tun kann. Natürlich gibt es auch anders motivierte, falsch ist jedes Motiv von Selbstjustiz, aber es ist eine Reaktion.

Welche Rolle spielen dabei die sozialen Medien?

Eine große, wie immer, denn hier toben sich eben diese wütenden Menschen erst richtig aus und ja man schaukelt sich hoch, wo bestreite ich denn sowas?

Und denk auch mal drüber nach, ob es nicht besser wäre, wenn die Menschen, die momentan laut & schrill in den Medien kreischen, einfach mal die Profis ihre Arbeit machen lassen würden.

Ich wiederhole, ich befürworte es nicht, aber wir reden über den Fakt das keine Strafverfolgung erfolgen kann. Dass diese Mädchen definitiv Hilfe brauchen ist mehr als klar, aber eben auch ihrem Alter angemessene Konsequenzen. Das rechtfertig in absolut keiner Weise Übegriffe jeglicher Form.

Denn die sind kraft Gesetzes (SGB VIII) berufen zu handeln - nicht der "Pöbel auf der Straße".

Im Namen des Volkes, Gesetze werden schon immer mit der Zeit angepasst und eine objektive Bearbeitung der Gesetze, auch im Sinne des Volkes, ist wichtig. Und ich denke viele sind auch bestürzt über die Tat und wünschen sich angemessene Konsequenzen für die Täter OHNE übergriffiges Verhalten.

Aber ich finde es schön, dass von meinem ganzen Kommentar einzig dieser absatz ängengeblieben ist das faktisch gerade Menschen übergriffiges Fehlverhalten zeigen.

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Kuro48  24.03.2023, 16:55
@earnest

Ich wollte nur aufgreifen was aktuell Leute machen und dass das schlimmer enden kann als eine offizielle Strafe. In keiner Weise behaupte ich, dass dieses Verhalten richtig ist. Ich habe 6 Jahre Mobbing Erfahrung, allein deswegen wäre mir das zuwieder. Ich weiß selbst wie furchtbar Menschen sein können, genau deswegen ist diese unkontrollierte Selbstjustiz aktuell gefährlich.

Man muss dieser rechtlichen Situation nicht zustimmen und kann sich eine entsprechende Folge für die Täter wünschen (auch mit Sicht auf das Opfer und dessen Angehörige), das war es aber auch. Nichts rechtfertigt Übergriffe jedweder Art.

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hardliner2019  24.03.2023, 19:03
@Kuro48
[Hass und Selbstjustiz entstehen dadurch,] dass ein Kind auf schlimmste Weise mit über 30 Stichen getötet wurde und die Justiz nichts tun kann.
  • Das mag deine Meinung sein, widerspricht aber allen bisherigen eigenen journalistischen Recherchen, die ich im Zusammenhang mit dem Fall Luise seit Tagen sowohl in der realen Welt als auch im Netz mache.
  • Ergebnis meiner Recherchen, die Grundlage meiner eigenen Überzeugung sind: Der sensationsgeile Mob auf der Straße & im Netz instrumentalisiert Luises tragischen Tod auf übelste Weise. Unter dem Deckmäntelchen vorgeblicher Betroffenheit nutzt dieser Mob (nicht zu verwechseln mit ALLEN Menschen), schrill zu zetern und sich dabei gegenseitig hochzuschaukeln. Für diesen Mob ist Luises tragischer Tod tatsächlich und vor allem eine Sensation, die von der persönlichen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben ablenkt und die Illusion vermittelt: "Ich bin ein großartiger Mensch, weil andere Menschen (zum Beispiel die 12- und 13-jährigen Täter- Kinder) so viel schlechter sind als ich." Und je größer die Gruppe derer ist, die so denken, desto prompter funktioniert dieses unselige wechselseitige Hochschaukeln. Wie schnell der Hass des Mobs zu dessen Selbstjustiz eskalieren kann, ist in der kriminologischen Fachliteratur dokumentiert. - Und was mich selbst betrifft: Ich bin & bleibe sowohl der GF-Moderation als auch dem Community Management (CM) in München persönlich dankbar dafür, dass und wie prompt hier auf der Plattform tagtäglich Hassbeiträge des Mobs aufgrund meiner Meldungen gelöscht werden, die den Fall Luise betreffen. Dieses Dankeschön habe ich dem CM gerade vorgestern erneut per E-Mail mit der Bitte um Weitergabe an die Moderatoren übermittelt und eine sehr nette Antwort darauf erhalten. In anderen sozialen Medien klappt es mit der Meldung von Hassbeiträgen des Mobs weniger gut. Hier erstatte ich (Rechtsanwalt im Ruhestand) konsequent Online-Strafanzeigen und lege rechtssichere Screenshots vor, in denen nicht nur die Hassbeiträge dokumentiert sind, sondern auch deren Quelle, deren Urheber-Nick, Datum und Uhrzeit. Über die Ergebnisse der jeweiligen Strafermittlungsverfahren und ggf. Strafverfahren werde ich später in einer juristischen Fachzeitschrift berichten.

[Hass und Selbstjustiz entstehen dadurch,] dass die Justiz nichts tun kann.

  • Die Justiz kann sehr wohl etwas tun - und tut es auch. Vergleiche pars pro toto: § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1666 BGB - Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - dejure.org

  • Das wissen nur viele Menschen nicht - oder gehen irrig davon aus, "die Justiz" sei identisch mit dem Begriff "Strafjustiz". Vielen ist nicht einmal "Familiengericht" geläufig, das in Fällen des § 1666 BGB zur Entscheidung berufen ist.
  • Im Übrigen: Wann immer strafunmündige Kind-Täter schwere Verbrechen begehen (und wegen ihrer Strafunmündigkeit kein Fall für die Strafjustiz, sondern für die ebenfalls zur Justiz gehörenden Familiengerichte sind), sind selbstverständlich zusätzlich zur Justiz (Judikative) selbstverständlich die Jugendämter (Exekutive) gefordert. Welche Massnahmen dort nach dem SGB VIII ergriffen werden, habe ich an anderer Stelle dieses Threads bereits ausführlich dargestellt.
Wir reden über den Fakt das keine Strafverfolgung erfolgen kann.
  • Hier ist die Gesetzeslage eindeutig und darf als bekannt vorausgesetzt werden. Wer immer mit dieser Gesetzeslage nicht einverstanden ist, dem ist & bleibt unbenommen, sich aktiv für eine Gesetzesnovellierung zu engagieren. Wir leben nicht nur in einer Demokratie, sondern vor allem mit einer Demokratie. Im Klartext: Alle 4 Jahre Kreuzchen auf Wahlzetteln zu machen, ist bei Weitem nicht die einzige Möglichkeit, politisch - auch mit Blick auf die Legislative - aktiv zu werden. Es gibt -zig Möglichkeiten, weitaus mehr zu machen. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich: Man kann direkten Kontakt zu Bundestagsabgeordneten aufnehmen, Online-Petitionen starten, sich parteipolitisch zu engagieren und... und... und. Genau daran denkt der Mob, von dem hier die Rede ist, aber gerade nicht. In den Profilen ungezählt vieler Verfasser gelöschter Hassbeiträge sehe ich: Sie lehnen sogar die Ausübung des eigenen Wahlrechtes explizit ab. Motto: "Bringt doch eh nix!" Dass das alternativ ausgeübte Hasspredigen im Netz aus meiner Sicht keine echte Alternative darstellt, ergibt sich aus dem Vorgesagten.
  • Abschließend dies: Voraussichtlich am kommenden Dienstag (28. März 2021) äußert sich der auch als YouTuber sehr bekannte Fachanwalt Christian Solmecke im Rahmen eines GF-Video-Specials zum Thema "Hassreden im Netz". Ich halte es für möglich, dass dabei auch Dinge zur Sprache kommen werden, die Bestandteil dieses an dich gerichteten Kommentars sind. Sicher ist schon jetzt, dass Christian Solmecke eine meiner vorab eingereichten Fragen beantworten wird.

https://www.gutefrage.net/forum/beitrag/11143148#post-11143148

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hardliner2019  24.03.2023, 19:10
@hardliner2019

*Edit:

Voraussichtlich am kommenden Dienstag (28. März 2023) äußert sich der auch als YouTuber sehr bekannte Fachanwalt Christian Solmecke im Rahmen eines GF-Video-Specials zum Thema "Hassreden im Netz".

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Kuro48  24.03.2023, 20:54
@hardliner2019

Ich weiß nicht genau warum wir jetzt eine Schwarz/Weiß sicht daraus machen. Es gibt immer Leute die sich nur aufregen weil sie sich aufregen wollen, richtig. Und egal was der Basisgrund ist es ist falsch, aber es entsteht und mehr sollte der Absatz nicht einmal aussagen. Meine Aussage wird hier gerade künstlich aufgeblasen.

Ebenso gibt es Leute die, auch auf nicht übergriffige Weise, unzufrieden sind mit den nicht erfolgenden Konsequenzen.

Ich sehe Texte die über eine Betreuung der Eltern sprechen bis hin zu einer Inobhutnahme, aber das ist doch keine Konsequenz sondern eine nötige Hilfe für diese Kinder die eigentlich bereits vor der Tat hätte stattfinden können/müssen, wenn familiäre Strukturen dies eingeleitet haben. Natürlich ist dies auch wichtig aber nichts womit die Kinder in irgendeiner Form für die Tat Buße leisten und darum geht es einfach, Hilfe aber auch eine angemessene Bestrafung.

Im übrigen bin ich nicht für eine Herabsetzung des Alters für die Strafmündigkeit, ich brauche keine Kinder im Knast, aber es sollte Mögllichkeiten geben und sei es mit einer sozialen Verpflichtung über mehrere Jahre, z. B. Kinder Arbeiten ähnlich Sozialstunden (je Alter im angemessenen Rahmen) ableisten zu lassen um irgendwas wiederzugeben für das was sie getan haben. Das ist auch nur ein Beispiel, bevor die nächsten Paragraphen kommen.

Ich weiß auch nicht warum ich mir etwas jetzt unbedingt über Hassrede im Net durchlesen muss, weil auch ich Dinge verfolge und lese und ich weiß auch so, dass es immer einen Mob gibt der wütend ist um wütend zu sein, aber es gibt nicht nur diese Menschen und ich möchte in keiner Weise, auch nur andeutungsweise, damit verbunden werden dies zu unterstützen oder gar ins selbe Horn zu blasen.

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hardliner2019  24.03.2023, 21:56
@Kuro48
Ebenso gibt es Leute die, auch auf nicht übergriffige Weise, unzufrieden sind mit den nicht erfolgenden Konsequenzen.

Richtig.

  • Deshalb hatte ich in meinem Bezugskommentar festgestellt, dass der "Mob" nicht identisch ist mit "allen Menschen".
  • Wer ohne Übergriffigkeit "mit den nicht erfolgenden Konsequenzen unzufrieden" ist, hat die Möglichkeit, aktiv zu werden und sich für die eigene Überzeugung zu engagieren. Wie das möglich ist (und wie ich selbst dies praktiziere), habe ich im vorletzten Absatz meines Bezugskommentars dargestellt. Stichwort dort: "Wir leben nicht nur in einer Demokratie, sondern vor allem mit einer Demokratie."
Ich sehe Texte die über eine Betreuung der Eltern sprechen bis hin zu einer Inobhutnahme, aber das ist doch keine Konsequenz sondern eine nötige Hilfe für diese Kinder die eigentlich bereits vor der Tat hätte stattfinden können/müssen, wenn familiäre Strukturen dies eingeleitet haben. Natürlich ist dies auch wichtig aber nichts womit die Kinder in irgendeiner Form für die Tat Buße leisten und darum geht es einfach, Hilfe aber auch eine angemessene Bestrafung.

Ob dein Einwand greift, hängt hier im konkreten Fall von zahlreichen Detail-Umständen ab,

  • die im noch laufenden Strafermittlungsverfahren geklärt werden,
  • die derzeit aus bekannten gesetzlichen Gründen nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden und
  • die wir alle (als außenstehende Dritte) deshalb nicht kennen.

In dieser Situation ist es vernünftig, die Profis ihre Arbeit tun zu lassen. Das sind die Strafermittlungsbehörden und das örtlich zuständige Jugendamt mit den dortigen Sozialpädagogen und eventuell hinzugezogenen Forensikern. Die - und nur die - sind berufen, alle tatbezogenen Umstände des Falls Luise detailliert zu klären. Nicht berufen sind die Sensationsmedien und die spekulierende Öffentlichkeit, die gut daran täte, die Profis arbeiten zu lassen, statt mit nicht offiziell bestätigten Verlautbarungen zu jonglieren und auf deren Grundlage Gerüchte zu streuen.

Ich für meinen Teil sage mir: Ich weiß, dass ich (Stand jetzt) nichts definitiv Verbindliches = offiziell Bestätigtes weiß, was die Hintergründe betrifft, die am Ende zur Tat führt. Ich weiß beispielsweise nichts über den familiären Background der Kind-Täter. Deshalb weiß ich beispielsweise auch nicht, ob die beschuldigten Kinder selbst Opfer familiärer Gewalt und Missbrauchs waren und sich aus ihrer Opferrolle befreien wollten, indem sie selbst Täter wurden. (Das wäre aus psychiatrisch-forensischer Sicht eine Handlung, die einer Therapie, aber keiner Strafe bedarf!)

Wie gesagt: Ich weiß es nicht. Wir alle wissen es nicht. Und deshalb täten wir alle gut daran, jedenfalls nicht schon jetzt "eine angemessene Bestrafung" zu fordern, die ja völlig deplatziert wäre, wenn Forensiker beispielsweise feststellen würden: "Die Kind-Täter waren praktisch zeit ihres Lebens Opfer familiären Missbrauchs und familiärer Gewalt. Sie wollten sich aus ihrer Opferrolle befreien, indem sie selbst Täter wurden."

Deshalb halte ich den jetzigen Ruf nach "angemessener Bestrafung" oder "Buße zu leisten" für unangemessen - und zwar so lange für unangemessen, bis aus forensischer Sicht feststeht, ob und aus welchen Gründen im konkreten Fall die Langzeitbehandlung in einer psychiatrischen Kinderklinik geboten ist. Das ist ja letztendlich nicht anders bei Erwachsenen: Wer bei schweren psychischen Störungen schuldunfähig ist, landet nicht im Gefängnis, sondern im Maßregelvollzug, also in einer psychiatrischen Fachklinik, wo eine Behandlung stattfindet - und eventuell in einer lebenslänglichen Sicherungsverwahrung, die aber weder "angemessene Strafe" noch "Buße" ist, sondern einzig und allein dem Sicherheitsinteresse der Öffentlichkeit dient.

Im übrigen bin ich nicht für eine Herabsetzung des Alters für die Strafmündigkeit, ich brauche keine Kinder im Knast.

Das sehe ich aus Überzeugung genau so wie du. Kriminologische Studien mehrerer Länder bestätigen: Frühes Wegsperren von Kindern hat bisher noch nirgendwo den erhofften "Generalpräventionseffekt" (= "jeder soll von der Begehung von Straftaten abgeschreckt werden") erzielt hat.

Danke für dein Feedback & gute Nacht für heute.

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Kuro48  24.03.2023, 23:30
@hardliner2019

Ich möchte das ganze nicht ausweiten deswegen verkürze ich mal meine Antwort auf einen Punkt:

Ich für meinen Teil sage mir: Ich weiß, dass ich (Stand jetzt) nichts definitiv Verbindliches = offiziell Bestätigtes weiß, was die Hintergründe betrifft, die am Ende zur Tat führt. Ich weiß beispielsweise nichts über den familiären Background der Kind-Täter. Deshalb weiß ich beispielsweise auch nicht, ob die beschuldigten Kinder selbst Opfer familiärer Gewalt und Missbrauchs waren und sich aus ihrer Opferrolle befreien wollten, indem sie selbst Täter wurden.

Wenn das der Fall wäre, was ohne Zweifel Experten klären müssen, wäre aber wiederum zu thematisieren ob eine intensive Therapie zusammen mit einer evtl. Unterbringung in einer Kinder- und Jugendpsychatrie anzudenken wäre, denn das wäre mitunter eine Konsequenz wenn jemand so psychisch labil ist.

Problem für mich ist hier wir haben nun einmal ein Opfer, das Opfer kann nichts für die Familie der Täter und auch nicht für etwaige andere Umstände. Die Sichtweise "Das waren auch Opfer, da hat die Tote jetzt Pech gehabt" (sehr vereinfacht ausgedrückt) finde ich auch falsch.

Sie haben sich vorab ja offenbar sogar erkundig betreff ihrer Strafmündigkeit und diesen Mord geplant, es war keine Affekttat. Für sie hat doch prinzipell alles bestens geklappt. Sie haben jemanden ermordert und nun kümmert man sich zur Belohnung darum ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen, mehr kann nicht passieren. So etwas wie Sozialstunden bis zur Volljährigkeit (wie gesagt nur ein Beispiel) wäre wenigstens irgendwas gewesen womit sie noch eine Konsequenz gespürt und gleichzeitig etwas wiedergegeben hätten. So eine "Strafe" schließt ja in keiner Weise eine gleichzeitige Hilfe aus. Im besten Fall unterstützt es dies sogar noch.

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hardliner2019  24.03.2023, 02:22
Da diese Frage ja eindeutig in eine bestimmte Richtung abzielt: (...) Befassen wir uns lieber mal mit der Frage, was genau alles falsch lief im Leben dieser zwei Mädchen, damit es zu dieser Tat kommen konnte - und fokussieren uns dann lieber darauf, Lösungen zu finden.

Richtig!

  • Ich (früher Rechtsanwalt, jetzt im Ruhestand) war beruflich in Fälle involviert, in denen strafunmündige Kinder schwere Straftaten begangen hatten.
  • Diese strafunmündigen Kinder waren aber selbst Opfer - nämlich Opfer Jahre langen Missbrauchs & Jahre langer Gewalt im familiären Umfeld. Die Kinder wurden schließlich zu Tätern, um sich aus der Opferrolle zu befreien.
  • Viele Menschen wissen gar nicht, dass & weshalb kindliche Opfer zu Kind-Tätern werden können. Und noch weniger Menschen wissen: Strafunmündigkeit bedeutet NICHT, dass dem Staat die Hände gebunden sind, wenn Kinder Verbrechen begehen.
  • Diesen Menschen empfehle ich einen Blick ins Gesetz:

§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung (sozialgesetzbuch-sgb.de)

§ 28 SGB VIII Erziehungsberatung (sozialgesetzbuch-sgb.de)

§ 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit (sozialgesetzbuch-sgb.de)

§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (sozialgesetzbuch-sgb.de)

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe (sozialgesetzbuch-sgb.de)

§ 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe (sozialgesetzbuch-sgb.de)

§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege (sozialgesetzbuch-sgb.de)

§ 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (sozialgesetzbuch-sgb.de)

§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (sozialgesetzbuch-sgb.de)

  • Die in §§ 27-35 SGB VIII aufgelisteten Möglichkeiten sind u.a. in einer "Stern"-Online-Veröffentlichung wie folgt pointiert:
Das Jugendamt prüft nun zum Beispiel, wie es zu der Straftat kommen konnte oder ob die Familie Unterstützung bei der Erziehung benötigt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob das Wohl des Kindes gefährdet ist. Letztendlich leitet das Jugendamt die weiteren Schritte ein: Diese können laut Sozialgesetzbuch von der Hilfe bei der Erziehung für die Eltern, über eine individuelle sozialpädagogische Betreuung, bis hin zu einer Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie reichen. Sofern eine Inobhutnahme in Betracht kommt, ist die Zustimmung der Eltern oder eine Entscheidung des Familiengerichts über die elterliche Sorge notwendig. Dem Staat sind also nicht die Hände gebunden, wenn Kinder Verbrechen begehen.

Zitiert aus:

Getötete Luise aus Freudenberg: Was mit mordverdächtigen Kindern passiert | STERN.de

Dir, HappyMe1984, Daumen hoch & danke für deine besonnene und aus meiner Sicht sehr gute Antwort. Sie hebt sich wohltuend ab von ungezählt vielen Beiträgen, die ich hier bei GF seit Tagen im Zusammenhang mit Luise lese.

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earnest  24.03.2023, 07:58
@hardliner2019

Auch mir kommt das Kotzen, wenn hier Hass und Selbstjustiz indirekt oder direkt propagiert und gerechtfertigt werden.

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HappyMe1984  24.03.2023, 09:08
@hardliner2019

Danke dir :). Meine Antwort hat übrigens sicherlich auch viel damit zu tun, dass ich seit einigen Jahren im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe arbeite und somit genau die von dir genannten Angebote aus dem SGB kenne. Ich glaube, das ist so ein Bereich, der leider gesellschaftlich etwas zu unbekannt ist in Bezug auf seine Inhalte, Regelungen und Möglichkeiten, die dadurch existieren. Vermutlich auch ein Grund, weshalb in diesem Bereich bei jedem Haushaltsplan auf kommunaler Ebene so gern und oft ohne großen, lauten Widerspruch der Rotstift angesetzt wird...

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hardliner2019  24.03.2023, 09:26
@HappyMe1984
Ich glaube, das [§§ 27-35 SGB VIII] ist so ein Bereich, der leider gesellschaftlich etwas zu unbekannt ist in Bezug auf seine Inhalte, Regelungen und Möglichkeiten, die dadurch existieren.
  • Genau diesen Eindruck habe ich ebenfalls.
  • Er verstärkt sich täglich im Zusammenhang mit dem Fall Luise und den täglichen Fragen und Umfragen, die hier bei GF mit wiederkehrend ähnlichem oder sogar identischem Inhalt gestellt werden und mitunter zumindest auf mich sehr suggestiv wirken.
  • Oft genügt schon ein Blick ins Profil der jeweiligen Fragesteller, um Aufschluss darüber zu gewinnen, mit welchem Ziel diese stereotyp sich wiederholenden Fragen & Umfragen gepostet werden ;-)

Ausführlich habe ich deine Antwort auf die Eingangsfrage hauptsächlich für die mitlesende GF-Community kommentiert - einfach, um auf die wenig bekannten Inhalte der §§ 27-35 SGB VIII und auf die damit verbundenen (ebenso wenig bekannten) Möglichkeiten von Jugendämtern hinzuweisen.

Danke fürs Feedback.

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landonderry  24.03.2023, 08:14

die gehören ein leben lang weg gesperrt für ihre verbrechen

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Ja.

Sicher sind Kindern und Teenagern nicht immer alle daraus entstehenden Folgen bewusst, aber dass jemand mit über 30 Messerstichen höchstwahrscheinlich verstirbt und das Mord ist sollten 13 Jährige definitiv wissen.

Erst einmal ist es ein Unding, dass 13 Jährige mit Messern rumlaufen, dann die Anzahl der Stiche, das war kein Affekt bei dem einmal im Streit zugeschlagen wurde und es böse endete, um über 30 Mal in einen Körper zu stechen braucht man Kraft und Zeit in der man definitiv realisiert was man da gerade macht (da bereits wenige Stiche reichten war es sogar laut Polizei ein Overkill) und was Mord ist sollten 13 Jährige auch bereits wissen. Darüber hinaus war es eine Tat auf Anweisung der Älteren an die etwas Jüngere und dafür sind die Mädchen gezielt in ein Waldstück und die Tatwaffe scheint beseitigt worden zu sein. Ich suche mir keinen abgelegenen Ort und lass das Messer verschwinden, wenn ich mir nicht bewusst bin, was ich da gerade angerichtet haben.


Baerchen7  27.03.2023, 13:43

WARUM ging Luise mit diesen Mädchen in den einsamen Wald? WARUM merkte sie nicht das diese Mädchen so großen Hass gegen sie hatten??

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Kuro48  27.03.2023, 16:14
@Baerchen7

Ich glaub kein Kind mit 13 rechnet damit, selbst wenn es Streit gab, von der (ehemals) besten Freundin oder überhaupt von irgendeinem Gleichaltrigen abgestochen zu werden.

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Ja.

Selbstverständlich!

Und kenne auch nicht einen einzigen bei dem es anders war. Wenn nicht bspw, nichts für ungut, eine geistige Behinderung vorliegt, dann weiß man das längst in dem Alter.

Für die Mädels das härteste was die Jugendstrafbarkeit hergibt!

PS: Meine Nichte ist 6 und sie weiß dass es, nicht bloß moralisch „böse“ gemeint, sondern es auch verboten ist anderen zu schaden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein, vermutlich nicht.

Was heißt hier "vermutlich"? Ich habe das ganz sicher nicht recherchiert, darüber nachgedacht oder könnte erklären, was 30 Messerstiche für ein Verbrechen darstellt.

Ich habe mich in meiner Kindheit nie für Juristik interessiert. Ich wüsste ja jetzt noch nicht, ob 1 Messerstich günstiger wäre (und nein, ich will es nicht wissen, Danke!)