War das notwehr?
Ich war mit Freunden unterwegs und einer von dem hat Kekse gekauft.Ich nahm mir viele und hielt sie auf der Hand paar von dem Kekse sind runtergefallen und der die gekauft hat ist ausgerasstet und schlug mich.Ich sagte er solle aufhören weil er richtig klein ist und ich ihm nicht verletzen wollte.Dann hat er mich nochmal geschlagen und ich hielt abstand von ihm.Ich sagte wenn er nicht aufhört schlage ich zu.Er hat weiter gemacht dann hab ich ihm geboxt und er hörte einfach nicht auf dann war es mir auch egal und boxte ihm im Gesicht und kickte ihm ins Bein und ging wieder.Dann haltete ihm ein Freund auf.Er hat ein Blaues Auge ich glaube er will mich anzeigen.Kommt er damit durch war das keine notwehr?
Beide 14m
Sry für rechtschreibfehler
3 Antworten
wenn der hoffentlich EX-Kumpel anzeigt, dann ist es so. KV ist ein Anzeigedelikt und kann jederzeit zurückgenommen werden. Die Polizei muss dann ermitteln, d.h. er wird vorgeladen und Du als Beschuldigter. Da muss man als Beschuldigter nicht hingehen, wenn man es macht, dann NUR mit Anwalt. Lädt Staatsantwalt/oder Richter vor dann muss man da hin, ALLERDINGS auch hier NUR mit Anwalt.
Die Verteidigungshandlung kann man als Notwehr geltend machen, am Ende entscheidet LEIDER immer der Richter, oder der Staatsanwalt stellt ein.
Am Ende hat man Kosten es kommt nichts dabei raus, außer Ärger.
Keine Notwehr
Dumpfbackenschlägerei - wird eingestellt.
Aber die Frage um welche Kekse es ging, bleibt ungeklärt.
Wollte Ihr wirklich die Justitz und die Strafverfolgungsbehörden damit beschäftigen? Dann seid Ihr alle polizeilich erfasst. Für nichts und wieder nichts. Ist das schlau?
Wohl gewählte Worte!