Darf ich jemanden abstechen zur Notwehr bei einem Überfall?

11 Antworten

Schwer zu sagen, da kann dir niemand eine Garantie geben.

Grundsätzlich muss ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorhanden sein.

Das Mittel muss dann erforderlich sein um den Angriff abzuwenden. Ob dieses Mittel hier erforderlich ist, lässt sich kaum pauschal beantworten (und mit Garantie sowieso nicht).

Ein bisschen aufhorchen lässt mich hier das "wahllos", da ja durchaus ein Verteidigungswille erkennbar sein muss.

Auch ist natürlich fragwürdig, ob bei einem umzingeln und verlangen von Geld ein solches Mittel wirklich erforderlich ist. Das hängt aber auch wieder vom Einzelfall ab. Wenn ein paar betrunkene Jugendliche pöbelnd nach Geld fragen ist das etwas anderes, als wenn sie schon mit Schlagstöcken und co um dich bewaffnet stehen.

stella640  14.12.2021, 21:45

Ich lass mich doch nicht ausrauben 😂

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Das fällt unter §34 StGB.
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Das fällt unter den gerechtfertigten Notstand nach § 34 StGB.

ThisIsJustMeHH  25.01.2020, 11:35

Nein tut es nicht. Es liegt ein rechtswidriger Angriff auf ein Notwehrfähiges Rechtsgut vor. Damit kann sich auf Paragraph 32 Notwehr berufen werden. Siehe auch meine ausführlichere Antwort zu diesem Mist einen Beitrag weiter oben.

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Nun würde sagen der Mann hat sich verteidigt.Wenn das nicht anerkannt wird ist es schlimm genug.

Ist Notwehr nicht verhältnismäßig, geht man in den Knast. Sie muss zur Selbstverteidigung geeignet sein, darf aber den Angreifer nicht über alle Maßen hinaus schädigen. Einen Einbrecher erschießen, nur weil der nicht stehen bleibt, geht nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)

VirageXO  21.01.2020, 22:18
Ist Notwehr nicht verhältnismäßig, geht man in den Knast.

HÖR DOCH AUF, DIESEN QUATSCH ZU VERBREITEN.

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SuperKuhnibert4  21.01.2020, 22:25
@Fotoschlumpf

Tust du nicht, da Notwehr erforderlich, aber nicht verhältnismäßig sein muss. Wäre Letzteres der Fall, müsstest du bei einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abwägen, ob deine Unversehrtheit oder die des Täters Priorität hat. Und genau das musst du nicht.

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VirageXO  21.01.2020, 22:26
@Fotoschlumpf
Ich verbreite das was korrekt ist. Punkt.

Du verbreitest nur Stuss. Finger weg von Rechtsfragen.

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VirageXO  22.01.2020, 08:01
@CSANecromancer

Katastrophal schlechter Artikel, bei dem der Verfasser offenkundig das Urteil nicht verstanden hat:

Der Student, der dem Angreifer auch noch körperlich überlegen war, hätte sich durchaus anders wehren können als mit einem Messer. 

Also: Es scheitert nicht an einer ominösen Verhältnismäßigkeit, sondern an der Erforderlichkeit.

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Sirius66  22.01.2020, 08:27
@Violetta1

Nein, ist es nicht!

Verhältnismäßigkeit wird bei Notwehr NICHT geprüft.

Ihr verwendet oder definiert es falsch.

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SuperKuhnibert4  22.01.2020, 08:36
@CSANecromancer

Kann ich: Hier wurde einfach der komplett falsche Begriff verwendet. Wie hier bereits mehrfach erklärt: (Un-)Verhältnismäßigkeit würde bedeuten, dass abgewogen werden muss, ob die Unversehrtheit des Angreifers oder des angegriffenen Rechtsgutes höher zu bewerten ist, ehe ich Notwehr übe. Und das gibt es bei Notwehr schlichtweg nicht, unter anderem, weil es innerhalb von Sekunden gar nicht möglich wäre. In dem beschriebenen Fall war es schlichtweg nicht erforderlich, sich mit einem Messer zu verteidigen.

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Sirius66  22.01.2020, 12:11
@SuperKuhnibert4

Soweit gehe ich mit ... Aber nur bis zu letzten Satz.

In dem beschriebenen Fall war es schlichtweg nicht  erforderlich, sich mit einem Messer zu verteidigen.

Das hat eben NICHTS mit Verhältnismäßigkeit zu tun.

Da kommen wir zur Überschreitung der Notwehr und/oder zum sogenannten mildesten Mittel. Was aber auch dehnbar ist.

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SuperKuhnibert4  22.01.2020, 12:21
@Sirius66

Sage ich doch. Es war nicht erforderlich und somit war die Notwehr überschritten. Ich habe den Quatsch mit Verhältnismäßigkeit (die es bei Notwehr nicht gibt) ja nicht geschrieben.

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Sirius66  22.01.2020, 12:46
@SuperKuhnibert4

Ja, ich weiß, alles gut!

Aber ob sie tatsächlich überschritten war, wäre richterlich (!) zu prüfen.

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CSANecromancer  22.01.2020, 13:37
@SuperKuhnibert4

Danke für die Erläuterung. Das ist also eine Frage der Begrifflichkeiten, wie mir scheint. Alles klar.

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SuperKuhnibert4  22.01.2020, 13:47
@CSANecromancer

Genau. Und dieser Irrglauben, Notwehr müsse "verhältnismäßig" sein, wird leider durch derart schlechte Berichterstattung aufrecht erhalten. 

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